STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1555 Thema: Fehlender Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Abschnittes 1.1 der B 178 neu Anschlussstelle Nostitz/Weißen-berg Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4022/1/16 Dresden- 2 6, MAI 201 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: , „Eine schnelle Umsetzung des Bauvorhabens der noch fehlenden 5 km ist für die Unternehmer und Bürger im Landkreis Bautzen und Görlitz dringend erforderlich. Die CDU hat im Wahlkampf 2014 den Bürgern den Baubeginn für das Jahr 2015 fest versprochen. Die Aussage, der Planfeststellungsbeschluss kann nicht gefasst werden, weil er nicht rechtssicher sei, ist so für die Region nicht hinnehmbar.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamiiie Frage 1: Welche Landwirte und Umweltverbände haben bei der Anhörung im Juni 2014 Forderungen erhoben? Frage 2: Welche Art von Forderungen gab es? Frage 3: Welche Gründe gab es, dass der Planfeststellungsbeschluss 2014 nicht gefasst werden konnte? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Frage 4: Welchen Inhalt hat der Abschlussbericht der Landesdirektion Außenstelle: an das SMWA vom 22. Januar 2015? Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) wurden in den betroffenen Gemeinden Weißenberg, Löbau, Hochkirch, Vierkirchen, Reichenbach und Kubschütz zur Einsicht für jedermann ausgelegt. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Während dieser Zeit konnte jeder, der sich durch das Vorhaben betroffen fühlt, Einsicht in die Unterlagen nehmen und Bedenken zu Papier bringen. Die Einwendungen mussten bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Landesdirektion eingereicht werden. Der Erörterungstermin hat u. a. den Zweck, rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie den Betroffenen zu besprechen, diese über die vorgesehenen Maßnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 68 Verwaltungsverfahrensgesetz), sowohl die mündliche Verhandlung als auch die Auswertung hat vertraulich zu erfolgen. Betroffene Betriebe und Eigentümer wenden sich u. a. hinsichtlich Flächenentzug und Existenzgefährdung mit anwaltlicher sowie fachgutachterlicher Unterstützung gegen das Vorhaben. Im zweiten Erörterungstermin im Juni 2014 trugen die Einwender Vorstellungen zu alternativen Trassenführungen und zur baulichen Gestaltung der Neubautrasse vor. Nach Auswertung des Anhörungsverfahrens und der Erörterung teilte die Planfeststellungsbehörde der Landesdirektion dem SMWA mit Schreiben vom 22. Januar 2015 mit, dass der bisher geplante vierstreifige Straßenquerschnitt nicht gerichtsfest planfestgestellt werden kann. Die von den Einwendern vorgetragenen Alternativvarianten müssen in der Trassenabwägung geprüft und unter Berücksichtigung der europäischen Naturschutzgebiete gerichtsfest ausgeschlossen werden, um die Entscheidung zugunsten des beantragten Trassenkorridors begründen zu können. In der Abwägung der Belange muss die Planfeststellungsbehörde neben verkehrsplanerischen Aspekten auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beachten. Demnach sind dem Vorhabenträger Abstriche an seinem Planungsziel zuzumuten, wenn eine Alternative im Gegenzug merklich geringer in die Schutzgüter eines europäischen Naturschutzgebietes eingreifen würde. In der ursprünglichen Verkehrsprognose wurden für das Jahr 2020 ca. 17.500 Kfz/24 h prognostiziert, die Fortschreibung der Prognose auf den Horizont 2025 ergab unter Zugrundelegung der aktuellen Strukturdaten nur noch ca. 12.500 Kfz/24 h. Im Planfeststellungsverfahren wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit und einheitlichen Streckencharakteristik (Standardisierung, Begreifbarkeit und Leichtigkeit des Verkehrs) ein vierstreifiger Straßenquerschnitt beantragt und erörtert. Von den Einwendern wurden aufgrund der gesunkenen prognostizierten Verkehrsmenge zweistreifige Trassenvari-anten vorgetragen. Anhand der geltenden Regelwerke kann die Erforderlichkeit von vier Fahrspuren zur Bewältigung des prognostizierten Verkehrsaufkommens nicht nachgewiesen werden. Der ursprünglich geplante vierstreifige Neubau würde somit nicht nur unverhältnismäßig in die beanspruchten Eigentumsflächen der Landwirte eingreifen, sondern darüber hinaus einen vermeidbaren Eingriff in das zu durchquerende europäische Vogelschutzgebiet verursachen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 5: Wurde der Auftrag zur Neuplanung des Abschnittes 1.1 der B 178 neu bereits an DEGES vergeben? Wenn ja, wann? Aufgrund von Gesprächen mit Vertretern der Region (aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft) wurde eine gutachterliche Überprüfung der vorläufigen Anhörungsergebnisse veranlasst. Die Ergebnisse sollen im Frühsommer 2015 den Vertretern der Region vorgestellt werden. Erst danach wird über die nächsten Planungsschritte entschieden. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3