SACHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (Fraktion BÜNDNIS go/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15560 Thema: Social Media-Konten von Mitgliedern der Staatsregierung in der Vorwahlzeit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Mitglieder der Staatsregierung nutzen ein Konto in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, I nstagram, ggf. andere)? Bitte um tabeltarische Übersicht. Frage 2: lnwieweit werden dafür entstehende Kosten (Anmeldung, Werbung, Beschaffung von Bildmaterial/Bildlizenzen, usw.) aus Haushaltsmitteln getragen? (Bitte um Übersicht seit 2015 aufgeschlüsselt nach Mitgliedern der Staatsregierung und entsprechenden Haushaltstiteln und deren Höhe)? Frage 3: lnwieweit werden die Mitglieder der Staatsregierung bei der Pflege ihrer Konten von Mitarbeiter*innen der Staatsregierung unterstützt (Umfang der wöchentlichen Stunden) bzru. inwieweit werden entsprechende Leistungen von externen Mitarbeiter*innen übernommen (Ubersicht über entstandene Kosten aufgeschlüsselt nach entsprechenden Mitgliedern der Staatsregierung)? Die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 ist in der Anlage 1 ersichtlich. Frage 4: Welche Vorkehrungen trifü die Staatsregierung, um die gebotene Neutralität und Zurückhaltung in der Offentlichkeitsarbeit der Staatsregierung (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 BVerfGE 44,125, vgl. VwV Offentlichkeitsarbeit vom 3. Februar 2014 (SächsABl. S. 4f 5)) auch in der Vorwahlzeit ab 1.3.2019 sicherzustellen? Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 05 I t32t 3398- 201 8/636539 Dresden .') ú.- Januar 2019 Die Kampagne des Freistaates Sachsen. i ¡s'. SACHSEN '* * *' DORT LIEGT EUROPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden SACHSIS .. SO GEHT Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Vorbemerkung: ln Hinblick auf den Kontext der Fragestellung bezieht sich die Beantwortung auf die Vorkehrungen, die für die Social-Media-Konten der Mitglieder der Staatsreg ieru ng getroffen werden. Die Staatsregierung und die Behörden des Freistaates Sachsen haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger durch allgemein zugängliche Veröffentlichungen über ihre Maßnahmen und Vorhaben zu informieren sowie Grundlagen und Zielvorstellungen der Landespolitik öffentlich bekannt zu machen und diese zu erläutern. Diesem lnformationsauftrag kommt die Staatsregierung ebenfalls über die diversen Social- Media-Konten nach, die Bestandteil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind. Die personenbezogenen Konten der Mitglieder der Staatsregierung werden dabei zum übenrviegenden Teil nicht durch die Staatsregierung bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Ressorts redaktionell betreut. Dies ist u. a. deutlich in den einzelnen lmpressen der Profile ersichtlich. Vier Mitglieder der Staatsregierung besitzen Social-Media-Konten, die auch innerhalb der jeweiligen Ressorts redaktionell betreut werden. Bei diesen Konten wird der lnformationsauftrag auch in der Vonvahlzeit weiter erfüllt und orientiert sich innerhalb des verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs, bei dem die Veröffentlichungen ausschließlich informativen Charakter haben. Dafür werden Aufwendungen für Werbung mit Beginn der Vorwahlzeit vollständig eingestellt. Zudem werden keine weiteren Social-Media- Profile eröffnet. Weiterhin hat die Staatsregierung Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergriffen und u. a. allen Häusern gesammelte Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit während der Vorwahlzeit zur Verfügung gèstellt. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN CIk\v.-- U*l- Oliver Schenk Anlage Seite 2 von 2 2019-01-03T09:20:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes