STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/15566 Thema: Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut DNN vom 03.12.2018 verzögert sich der Start des GKDZ.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum verzögert sich der Start des GKDZ? Frage 2: Wann sollte das Zentrum ursprünglich die eigene Arbeit aufnehmen? Wann wird es nun voraussichtlich seine Arbeit aufnehmen? Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Verzögerung? Frage 4: Welchen Einfluss hätte das neue Polizeigesetz auf die Arbeit des GKDZ in Hinblick auf Online-Durchsuchungen und Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), wenn sie vom Landtag beschlossen werden sollten? Frage 5: Welche notwendige Technik für das GKDZ wurde bisher noch nicht angeschafft? Welche Technik wurde noch nicht einmal ausgeschrieben und warum nicht? !?:fi Freistaat—_"2 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/23 Dresden, 3. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Freistaat‘1‘ fl SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Das GKDZ als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist als Bestandteil der mittelbaren Staatsverwaltung keine dem Staatsministerium des Innern nachgeordnete Behörde/Einrichtung. Das gesetzliche Vertretungsrecht des GKDZ (AöR) obliegt dem Vorstand, der zur vorliegenden Kleinen Anfrage Stellung genommen hat. Die Antwort des Vorstandsvorsitzenden des GKDZ (AöR) füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung 55?“ Sebastian Gemkow Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15566 NÜ XC D .! GKDZ (AÖR) | VWIhelm-Buck-Stn 4 | 01097 Dresden _ VorstandSächsisches Staatsministerium des Innern ‘ WilheIm—Buck—Straße 2 01097 Dresden Ihrl-e AnsprechpartnerI-in Ulf Lehmann Durchwahl Telefon +49 351 564-3336 Telefax +49 351 564-3339 UIf.Lehmann@ smi.sachsen.de‘ Aktenzeichen (bitte bei Antwan angeben) GKDZ—2006/8l2 Dresden, 14. Dezember 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.: 6I15566 Thema: Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet: Frage 1: Warum verzögert sich der Start des GKDZ? Es bestehen keine gesetzlichen oder sonstigen Vorgaben bzw. zwingende Gründe den Wirkbetrieb des GKDZ Ende des Jahres 2019 aufzunehmen. Zu Beginn der Kabinetts— und Parlamentsbefassung im März 2017 wurde in der damaligen Projektphase eine mit den Trägerländern abgestimmte grobe zeitliche Planung zur Umsetzung des Vorha— bens erarbeitet. Hier war ein voraussichtlicher Beginn des Wirkbetriebes für Ende 2019 vorgesehen Grundlage dieser Planung war ein zeitlich idealtypischer Verlauf der Kabi— netts- und Parlamentsbefassung in allen Trägeriändern mit Abschluss September 2017. Dieser Prozess hat sich zeitlich verzögert und konnte erst mit Inkrafttreten des GKDZ—Staatsvertrages am 28. Dezember 2017 abgeschlossen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Planung und Umsetzung von komplexen Großprojekten über einen längeren Zeitraum, Anpassungen zur zeitlichen Realisierung erfolgen müssen, weil Einflussfaktoren und Prozesse der Veränderung unterliegen. Vor diesem Hintergrund sind auch die nachfolgenden Ausführungen zu bewerten. Frage 2: Wann sollte das Zentrum ursprünglich die eigene Arbeit aufnehmen? Wann wird es nun voraussichtlich seine Arbeit aufnehmen? Zur ersten Fragestellung wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Nach derzeitigem Planungsstand wird angestrebt, die Aufnahme des Wirkbetriebes nach einem erfolgreichem Probe— und Probewirkbetrieb im Jahr 2020 aufzunehmen. Dies setzt u. a. voraus, dass die notwendigen Vergabeverfahren zur Hard- und Soft— ware ohne größere Verzögerungen (z.B. Vergabenachprüfungsverfahren) abgeschlos— Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizelen der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsübemachung als Anstait öffentlichen Rechts Wilhelm-Buck—Straße 4 01097 Dresden Anlage zu Drs.-Nr. 6/15566 sen werden können und alle anderen Prozesse (z. B. Sofwvareenhwicklung, Aufbau undAdministration des Rechenzentrums) in dem allgemein üblichen Zeitfenster abge-schlossen werden. Frage 3: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Verzögerung? Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Frage 4: Welchen Einfluss hätte das neue Polizeigesetz auf die Arbeit des GKDZin Hinblick auf Online-purchsuchungen und Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen—TKU), wenn sie vom Landtag beschlossen werden sollte? Dies hätte nur Einfluss auf die vorzuhaltende Speicherkapazität in dem zu errichtendenRechenzentrum im GKDZ (AÖR). Frage 5: Welche notwendige Technik für das GKDZ wurde bisher noch nicht an-geschafft? Welche Technik wurde noch nicht einmal ausgeschrieben und warumnicht? Es war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, im Jahr 2018 schon TKÜ—Technik zu beschaffen , Für ein hierzu notwendiges Vergabeverfahren bedarf es eines Lastenheftes, wel— ches im Rahmen einer Feinplanung erst erstellt werden muss. Seite 2 von 2 2019-01-04T10:43:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes