STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHÊS STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15569 Thema: Nutzung von Staustufen zur WasserkraftnuEung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Gem. $ 35 Abs. 3 WHG prüft die zuständige Behörde, ob an Staustufen und sonstigen Querbauwerken, die am 01. März 2010 bestehen und deren Rückbau zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der $$ 27 bis 3l WHG auch langfristig, eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung wird der Offentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Vorschrift des $ 35 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zielt ausweislich der Gesetzesbegründung darauf ab, lmpulse für den ökologisch sinnvollen Ausbau der Wasserkraftnutzung zu geben. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Zulassungsfähigkeit einer Wasserkraftnutzung im Hinblick auf die jeweiligen Standortgegebenheiten. Nicht Gegenstand der Prüfung ist dagegen die Zulassungsfähigkeit der Wasserkraftnutzung durch eine im Einzelfall vorgesehene bestimmte Anlage. Gegenstand der Prüfung ist damit die Notwendigkeit des Rückbaus von Querverbauungen, die am 1.Mär22010 bestehen, zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach $$ 27 bis 31 WHG und die Prufung, ob eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist. Damit ist festgelegt, dass zuerst die Prüfung einer Querverbauung auf einen erforderlichen Rückbau erfolgen muss und danach die Prüfung der mög lichen Wasserkraft nutzung der Querverbauung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm u l. sachse n. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Dezember20lS Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t413 Dresden, 0 3 .0 ,f , î,0 ,t 3 s¡mu1+ - !!-!! -Ð -0o -e - - oh ¿lúñturiu.ilE tu $ùkhñbBñr¡rd.dwõf unduid dd¡ùft Hausanschrift: Såchsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden ww\¡v.smu l.sachsen. de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für olektron¡sch sign¡erte sowi€ für verschlüsselte êleklronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSNIìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Weiterhin lässt sich aus S 35 Absatz 3 WHG weder ein unmittelbarer Anspruch auf die Errichtung von Wasserkraftanlagen ableiten (die Vorschrift ersetzUpräjudiziert kein Genehmigungsverfahren), noch lässt sich daraus ein Anspruch auf Überlassung von Wehrgrundstücken ableiten. Diese Vorschrift schafft Klarheit hinsichtlich der prinzipiellen Geeignetheit unter fachlichen Aspekten. Frage l: lst die Prüfung der Querbauwerke im Hinblick auf die mögliche Wasserkraftnutzung nach g 35 Abs. 3 WHG erfolgt und wenn ja wann und durch wen? Die Prüfung der Querbauwerke im Hinblick auf die mögliche Wasserkraftnutzung nach $ 35 Absatz 3 WHG erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) unter Einbeziehung der zuständigen Wasserbehörden im Zeitraum von 201 1 bis 2013. Frage 2: Welche Prüfungskriterien im Hinblick auf die mögliche Wasserkraftnutzung wurden der Prüfung nach g 35 Abs. 3 WHG zugrunde gelegt? Frage 3: Wie und durch welche Kriterien wurden die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der SS 27 bis 3l WHG in die Bewertung einer möglichen Wasserkraft n utzun g ei ngestel lt? Frage 4: Welche Kriterien wurden für die Beurteilung eines Rückbaus an Staustufen und Querbauwerken im Kontext des $ 35 Abs. 3 WHG zugrunde gelegt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Prüfung erfolgte nach in der als Anlage 1 beigefügten Methodik (hier als Kuzfassung ). Frage 5: ln welcher Art und Weise erfolgte die Zugänglichmachung der Ergebnisse der Prüfung nach $ 35 Abs. 3 WHG für die öffentlichkeit? lm Ergebnis der fachlichen Auswahl musste festgestellt werden, dass nach Bewertung der zuständigen Wasserbehörden kein Standort gefunden wurde, an dem langfristig eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist. Eine Veröffentlichung von möglichen Standorten, wo eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist, war deshalb nicht erforderlich. undlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 4dhy Anlage: Fachliche Vorgehensweise zur Umsetzung des $ 35 Absatz 3 WHG Kurzfassung Teil I Einschätzung des Erfordernisses zum Rückbau der bestehenden Querverbauungen Erläuterung der Vorgehensweise und der Datengrundlagen zur ersten fachlichen Einschätzung des Erfordernisses zum Rückbau der bestehenden Querverbauungen auf Grundlage der Ergebnisse der Strukturkartierung und dem daraus abzuleitenden Entwicklungspotenzial des jeweiligen Gewässerabschnittes als Grundlage zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß SS 27 - 31 WHG. Erstellung einer ersten Liste von Querverbauungen Datenquelle: I WEHR-DB (Stand: Juni2012) Arbeitsschritte: 1. Vorbereitung Datengrundlage Auszug aktueller Datenstand aus Wehr-DB mit Lage korrigierten Daten vom Juni 2012 enthält 2 601 Querbauwerke (QBW). 2. Auswertung der Datenbasis in Vorbereitung ,,Umsetzung des $ 35 Absatz 3 WHG" anhand festgelegter Kriterien Kriterien: 1) Kennzeichnung QBW, die nicht an Fließgewässern des WRRL-Berichtsgewässernetzes liegen 2) Kennzeichnung archivierter Wasserkraftanlagen (WKA): sind im Auszug aus Wehr-DB nicht enthalten 3) Kennzeichnung Anlagen zur Löschwasserentnahme gekoppelt mit Staubalkenwehr, Schützenwehr und Variationen 4) Kennzeichnung aller WKA, die in Betrieb sind, und zur Wasserkraftnutzung kombiniert mit anderen Veruvendungszwecken dienen 5) Kennzeichnung Durchlassbauwerke 6) Kennzeichnung Grund- und Sohlschwellen 7) Kennzeichnung Pegelmesswehre 8) Kennzeichnung Anlagen zur Fischerei 9) Kennzeichnung Betriebsnotwendigkeit laut Landestalsperrenverwaltung (LTV) 10) Kennzeichnung zerstörter oder rückgebauter QBW 3. Auswertung Querbauwerke mit Kriterium Strukturklasse Anwendung fachlicher Kriterien: Lage Ortslage/au ßerorts (freie Landschaft ) Gesamteinstufung der Gewässerstruktur pro kartiertem Gewässerabschnitt 4. Prüfung der Betriebsnotwendigkeit von QBW in Bewirtschaftung der LTV Querbauwerke, die durch die LTV bewirtschaftet werden und für die im ersten Schritt der Bearbeitung keine fachliche Notwendigkeit zum Rückbau für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach SS 27 und 28 WHG festgestellt wurden, sind in zwei Durchgängen auf Betriebsnotwendigkeit geprüft worden. Wurde die Prüfung auf Betriebsnotwendigkeit positiv beschieden, so wird für die weiteren Prüfschritte davon ausgegangen, dass keine Nutzung des Standortes zur Energieerzeugung mit Hilfe einer Wasserkraftanlage möglich ist. Teil ll Nutzwertanalyse Die Querbauwerke, an denen nach den vorherigen Arbeitsschritten auch langfristig kein Rückbau vorgesehen ist (und die keiner Betriebsnotwendigkeit oder weiteren Ausschlusskriterien unterliegen), werden im Folgenden einer vereinfachten Nutzwertanalyse unterzogen. Es werden Ober- und Unterziele festgelegt, die die Eignung eines Querbauwerk- Standortes zut Energieerzeugung mittels einer WKA bewerten. Die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Ziele kommt durch die Gewichtung zum Ausdruck. Dabei ergibt die Summe der Bewertungen für jedes Unterziel das jeweilige Oberziel. Die einzelnen Standortgegebenheiten werden in der Regel auf einer vierstufigen Skala mit Null, Drei, Sechs oder Zehn bewertet. Diese Bewertung wird mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Unterziels multipliziert und ergibt in der Summe den Nutzwert des jeweiligen Querbauwerkes für die Eignung als WKA-Standort (Spannbreite von Null bis Zehn). Dabei weist ein hoher Nutzwert auf eine gute Eignung des Querbauwerkes als WKA-Standort aufgrund der betrachteten Standortgegebenheiten hin. Abschließend wird die Eignung des jeweiligen Querbauwerk-Standortes zur Energieerzeugung mittels einer Wasserkraftanlage aufgrund des ermittelten Nutzwertes und der grob abgeschätzten installierten Kapazität hinsichtlich des Beitrages zur Erreichung der Klimaziele bewertet. Ermittlung MQ Ermittlung der zu erwartenden installierten Leistung 2019-01-04T10:48:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes