STAATSMìNISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drèsdsn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6115571 Thema: Expertenkommission,,Durchgängigkeit von Fließgewässern,, des SMUL Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Jahr 2017 wurde beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Experten kommission,, Durch gän g ig keit von Fließgewässern " gebildet, die Ende Juli 2017 ihren Bericht vorlegte. Der Bericht, der selbst nicht öffentlich ist, enthält 30 Empfehlungen. Bislang wurde im Sächsischen Staatsministerium eine Koordinierungsgruppe gegründet, die sich u.a. mit dem Ven¡valtungsvollzug an Wasserkraftanlagen und auch mit der Herstellung der Durchgängigkeit beschäftigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche der 30 Empfehlungen der Expertenkommission wurden durch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft bzw. durch die nachgeordneten Behörden umgesetzt? Dresden, 01"0/t. &o/$ s¡mut+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Dezember2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t415 !kzutuñtulilbtuGg&hnhMlñßhuñrtuuñudbnddebft Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinde[ungen befinden sich gekennzeichnete Pa*plätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim PfoÍtendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erftillung der lnformat¡onspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverord nu ng auf www.smul.sachsen.de 'Ke¡n Zugang fur el€ktronisch signierte sowiê für verschlùsseltê êlektronischê Dokumentê - - - - -() -@ - - Seite 1 von 5 Nr. der Empfehlunq Wesentliche I nhalte der Empfehlung Umsetzung 2 Beiladung des Freistaates Sachsen ztJ einem thematisch einschlägigen Gerichtsverfahren beim Sächsischen Obervenryaltu n gsgericht Bitte an Vollzugsbehörden , Freistaat Sachsen innerhalb von Klageverfahren beizuziehen STAATSI\4INISTERìUNI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nr. der Empfehlung Wesentliche I nhalte der Empfehlung Umsetzung 7 Auf der Basis des Erlassverzeichnisses sollte ein konsolidierter Rahmenerlass erstellt werden, der alle rechtlichen Vorgaben enthält und alte Erlasse aufhebt bezieh ungsweise ersetzt. wird umgesetzt I Bis zum Vorliegen des konsolidierten Rahmenerlasses sollte ein Erlassvezeichnis den unteren Behörden als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden. umgesetzt 9 Regelmäßige Dienstberatungen zwischen oberer und den unteren Wasserbehörden durchführen. wird umgesetzt 10 Regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen Bediensteten aus allen beteiligten Behörden. wird umgesetzt 11 Austausch einschlägiger Arbeitshilfen einzelner Wasserbehörden ständig laufender Prozess 15 Die Wasserbehörden sollten auf ausgewiesene externe Fachkompetenz auf dem Gebiet der Durchgäng igkeit der Gewässer zurückzug reifen. ist bereits gängige Praxis 16 Klarstellung, dass der ersatzlose Rückbau von Querbauwerken, die der Wasserkraftnutzung dienten, nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässezustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH 2018) förderfähis ist. Fördergegenstand in Punkt 2.1.2 der RLGH2018 eindeutig beschrieben 17 Prüfung einer Regelung zur Beförderung des Verzichts auf alte Gewässerbenutzungsrechte für den Betrieb von Kleinwasserkraftanlaoen. wird umgesetzt 18 Betreiber von Wasserkraftanlagen sollen freiwillige Durchgängigkeitsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster eingetragen bekommen, um durch Veräußerung der Ökopunkte eine partielle Refinanzierung der Maßnahme zu ermöqlichen. wird umgesetzt 19 Ubernahme der Thüringer Regelung für die Bewertung und Bilanzierung von Umgehungsgerinnen (Fischaufstiegsanlagen) für den Freistaat Sachsen. wird umgesetzt 20 Erstellung eines gewässerbezogenen Gesamtkonzeptes für die zielgerichtete Herstellung der Durchgängigkeit. Neben der fachlichen Priorisierung sollte auch eine Einschätzung der Umsetzungsdauer unter Beachtung der vorgenannten Einflussfaktoren erfolgen. wird umgesetzt 21 Anwendung des Merkblattes DWA-M 509 ,,Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Querbauwerke" als Stand der Technik. umgesetzt 22 Konkretisierung der fachlichen Vorgaben des Merkblattes DWA-M 509 für die sächsischen Fließgewässer für einen einheitlichen und effektiven Vollzuq. wird umgesetzt 23 Zusammenstellung grundsätzlicher Anforderungen an Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. wird umgesetzt Seite 2 von 5 STAATSI\4ìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nr. der Empfehlunq Wesentliche I nhalte der Empfehlung Umsetzung 24 Bei den Anforderungen zum ,,Erhalt des Lebensraumes" sollten die Ergebnisse der LAWA- Kleingruppe Mindestwasserempfehlungen abgewartet werden, die in die überarbeitete Fassung LAWA- Empfehlungen zu,,Mindestabflüssen in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen" eingehen. Umsetzung nach Vorlage der LAWA-Empfehlung 25 Für die Sicherung der Durchgängigkeit von Ausleitungsstrecken sind die bestehenden LAWA- Empfehlungen zu,,Mindestabflüssen in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen" ausreichend. die Berücksichtigung erfolgt in den Verfahren 26 Aktualisierung der VwV Mindestwasser Wasserkraftanlagen . wird umgesetzt 27 Durchführung beziehungsweise Teilnahme der Vollzugsbehörden an einschlägigen fachlichen Fortbildungsveranstaltungen (Seminare, Fachtagungen und so weiter). wird umgesetzt 28 Die fachlichen Festlegungen für den Freistaat Sachsen sind federführend durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Fachbehörde zu treffen. siehe Nr.23 29 Erstellte und herausgegebene fachliche Arbeitshilfen müssen aktuell gehalten und fortgeschrieben werden. wird umgesetzt 30 Ubergabe einer Checkliste mit den Anforderungen an zur wasserrechtlichen Genehmigung von Durchgängigkeitsmaßnahmen an Fließgewässern einzureichenden Unterlagen an die unteren Wasserbehörden . wird erarbeitet Frage 2: Welche der 30 Empfehlungen der Expertenkommission wurden bislang nicht umgesetzt und warum? Folgende Empfehlungen werden nach Prüfung und in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts der Staatsregierung bislang nicht umgesetzt. Nr. der Empfehlung Wesentliche I nhalte der Empfehlung Begründung der Nichtumsetzunq 1 Strittige Fragen hinsichtlich des Umganges mit alten Wasserrechten sollten unabhängig rechtlich begutachtet werden. Mit Gutachten ist eine Einflussnahme auf die Rechtsprechung nicht möqlich. 3 Klarstellungen zu streitigen Sachverhalten,,Zusammenhang von Anlagengenehmigung und Gewässerbenutzungsrecht " und,,Feststellung der Nichtigkeit von Altrechten". kein Einfluss auf Rechtsprechung möglich (siehe Empfehlung Nr. 1). Seite 3 von 5 STAATSMìNISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nr. der Empfehluns Wesentliche I nhalte der Empfehlung Begründung der Nichtumsetzuno 4 Anderung des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG), sodass eine Bewilligung eines alten Wasserrechtes bei dauerhaft fortgeführter oder nach dem Jahr 1990 wieder aufgenommener Nutzung unter Berücksichtigung der tatbestandlichen Voraussetzungen nach $ 14 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz WHG) möslich ist. Keine landesgesetzgeberische Kompetenz zur Nichtanwendung des $ 20 Abs. 1 WHG in Sachsen.(Artikel 72 Abs. 3 Grundgesetz ). 5 Aufnahme einer vergleichbaren Eigentumsregelung wie in $ 4 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz in das SächsWG. wird geprüft 6 lnteressengerechte Gestaltung der Verträge zur Verpachtung von Wehranlagen zur Wasserkraftnutzung wird geprüft 12 Bildung einer Beratungsstelle mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzteam als vollzugsunterstützende Maßnahme. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Behörden sollen davon grundsätzlich unberührt bleiben. Hierfür stehen keine Ressourcen in der Verwaltung zur Verfügung. 13 Prüfung der Verlagerung der Widerspruchsverfahren von den unteren Wasserbehörden zurück zur oberen Wasserbehörde (Landesdirektion Sachsen). Damit verbunden wäre notwendigerweise eine entsprechende Anderung im Sächsischen Justizqesetz. Würde eine Anderung des Sächsischen Justizgesetzes erfordern, dezeit nicht vorgesehen . 14 Komplette Verlagerung der Zuständigkeit für im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen zu treffende wasserrechtliche Entscheidungen von den unteren Wasserbehörden auf die obere Wasserbehörde wäre gegenüber einer Verlagerung allein der Zuständigkeit für die Widerspruchsverfahren (vergleiche Empfehlung Nr. 13) abzuwägen. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Aufgabenübertragung nach S 110 Abs.2Satz2 SächsWG sind im Bereich Wasserkraft nicht gegeben. Frage 3: Mit welcher konkreten Aufgabenstellung wurde die oben genannte Koordinierungsgruppe gegründet und aus welchen Mitgliedern setzt sich diese zusammen ? Die Aufgaben der Koordinierungsgruppe Durchgängigkeit, deren konstituierende Sitzung am 17. Dezember 2018 stattfand, können dem Punkt 2 und die Mitglieder dem Punkt 3 des Einrichtungserlasses (Anlage 1 ) entnommen werden. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENU Frage 4: Beschäftigt sich die oben genannte Koordinierungsgruppe auch mit der Durchgängigkeit anderer Querbauwerke und Staustufen, an denen keine Wasserkraftnutzung stattfindet? Ja, die Koordinierungsgruppe beschäftigt sich auch mit der Durchgängigkeit anderer Querbauwerke und Staustufen, an denen keine Wasserkraftnutzung stattfindet. M Grüßen r Thomas Schmidt Anlagen: 1 Seite 5 von 5 2019-01-07T11:39:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes