STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15573 Thema: Absicherung von Polizeihundeführern bei Einsätzen und Training von Mantrailing-Hunden — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/15276 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6I15276 wird ausgeführt: ‚Die Absicherung in Trainingsmaßnahmen durch weitere Polizeibeamte ist regelmäßig nicht erforderlich [...] Eine besondere Vorschrift zur Absicherung von im Einsatz befindlichen Personensuchhunden und Hundeführern gibt es nicht.‘ Im Buch des Autors Leif Woidtke ‚Mantrailing — Fakten und Fiktion‘ — erschienen in Rothenburger Beiträge der Hochschule der Sächsischen Polizei 2016 — ist ab Seite 87f. zu lesen: ,Je nach Einsatzgebiet macht sich die Sicherung des Diensthundeführers durch mindestens einen uniformierten Beamten erforderlich. Dieser begleitet den Diensthundeführer und dessen Diensthund bei der Suche. Da insbesondere Bloodhounds bei konzentrierter Sucharbeit wenig bis keine Notiz von Umgebungsreizen nehmen ist über die Maßen hinaus mit plötzlichen Reaktionen (z. B. abruptes Wechseln der Straßenseite und plötzliche Richtungsänderungen) zu rechnen.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/26 Dresden, 3. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 554-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder4 melden. 1.'——1 Freistaati SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Frage 1: Entspricht das Uberqueren von befahrenen Straßen durch im Dienst befindliche Diensthundeführer und Mantrailing-Hunde einer Situation, bei der diese durch weitere uniformierte Polizeibeamte abgesichert werden müssen? Inwiefern Diensthundeführer mit Personensuchhunden im Dienst beim Überqueren von befahrenen Straßen von uniformierten Polizeibeamten abgesichert werden müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalles (z. B. Verkehrslage) ab. Frage 2: lst es zutreffend, dass die Konzeption über die Ausbildung und den Einsatz von Personenspürhunden in der Polizei Sachsen Vorgaben bzw. Empfehlungen über Maßnahmen zur Eigensicherung von Diensthundeführern in Bezug auf die Absicherung durch begleitende Polizeibeamte enthält? Eine „Konzeption über die Ausbildung und den Einsatz von Personenspürhunden in der Polizei Sachsen", die mit diesem Titel überschrieben ist, gibt es nicht. Das „Konzept zur Integration von Personensuchhunden (Mantrailer) in das Dienst— hundewesen der sächsischen Polizei“ diente als Grundlage für die derzeit gültige Dienstanweisung über das Diensthundewesen in der sächsischen Polizei vom 15. Ja— nuar 2016 und beinhaltete Festlegungen zu Ausbildung und Einsatz von Personensuchhunden . Das als Anlage an die vorgenannte Dienstanweisung angehangene Fachkonzept für die Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Personensuchhunden führt unter Abschnitt 3 (Prüfungen) Ziffer IV Nummer 8 aus, dass das Team (im Rahmen einer Prüfung) während der Sucharbeit lageangepasst gesichert wird. Weitere Festlegungen im Sinne der Fragestellung gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-01-04T10:41:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes