STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90ID|E GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15578 Thema: Polizeieinsatz gegen das „Zentrum für politische Schönheit “ in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 3. Dezember 2018 veröffentlichte die Künstlerund Aktivistengruppe ‚Zentrum für politische Schönheit‘ die Webseite soko-chemnitz.de‚ auf der sie Fotos von Demonstranten rassistischer Versammlungen in Chemnitz veröffentlichte. Parallel dazu eröffnete sie das ‚Recherchebüro Ost‘ in der Chemnitzer Innenstadt, in dessen Schaufenster ebenfalls Fotos ausgestellt wurden. Laut Aussage der Gruppe habe sich im Laufe des 3. Dezembers vor diesem Laden ein ‚vermummter Mob‘ versammelt und man habe die Polizei gerufen. Diese habe den Ausstellungsraum geräumt und die Schlösser ausgetauscht . Im Laufe des Tages sei es zu weiteren Auseinandersetzungen gekommen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Polizei wegen welcher Gefahrenlage in das Büro gerufen bzw. entschied aus welchen Gründen von sich aus, das Büro aufzusuchen und welche Situation, insbesondere wie viele (vermummte) Störer, fand sie vor Ort vor? Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen entschied sich die Polizei, Maßnahmen gegen die Künstlergruppe zu treffen und nicht gegen die Personen , die zu Sachbeschädigungen und Brandstiftung gegen das Büro aufgerufen haben bzw. sich vor dem Büro dazu versammelten? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/22 Dresden, 3. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. &" -—w Freistaat“:“; SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: Aus welchen konkreten Gründen (bei Anfangsverdacht bitte auch Angabe des Straftatbestandes) und welcher Rechtsgrundlage wurde das Büro geöffnet, Materialien beschlagnahmt und die Schlösser ausgewechselt? Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt wurden von Amts wegen bzw. aufgrund wie vieler Strafanzeigen und welches Lebenssachverhalts wie viele (Vor-)Ermitt|ungsverfahren wegen welches Straftatbestandes eingeleitet und ggf. wie abgeschlossen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Es wird auf die als Anlage beigefügten Medieninformationen Nr. 601 und Nr. 603 der Polizeidirektion Chemnitz vom 4. Dezember 2018 verwiesen. Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fra— gen 1, 2 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15539, vorletzter und letzter Absatz, verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung % Sebastian Gemkow Anlagen: 2 Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/15578 „„ POLiZEi '? OLIZEIDI'REKT]ON CHEMNITZ 4%??? Sachsen . . . lhrI-e AnsprechpartnerI-inMedienlnformatlon Andrzeijdzik N l'. 601 Durchwahl Telefon +49 371 387—2020 Telefax +49 371 387-2044 pressesteile.pd-c@ polizeisachsende .. . . . . Chemnitz, O3. Dezember 2018Buro-Plakatlerung und Homepage machten pollzelllches Handeln notwendig Chemnitz Zeit: 03.12.2018 Ort: OT Zentrum (4922) Am heutigen Tag hat die Polizei u.a. durch Medienanfragen Kenntnis von der Website „www.soko-chemnitz.de" erlangt, auf der Fotos von Personen veröffentlicht sind, die an den Versammlungen von Pro Chemnitz und der AfD im Stadtgebiet teilgenommen haben. Überdies wurde bekannt, dass in einem Büro im Rosenhof Plakate mit den Fotos der Versammlungsteilnehmer aufgehängt wurden. Eine mögliche strafrechtliche Relevanz der Inhalte und Abbildungen auf der Website sowie die Piakatierung in den Büroräumen wird geprüft. Zur Rede steht der Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz beziehungsweise auch Beleidigung. Dabei handelt es sich jedoch jeweils um Antragsdelikte. Da es überdies in sozialen Netzwerken Aufrufe dazu gab, u.a. Sachbeschädigungen an den Büroräumen im Rosenhof zu verüben, wurde am frühen Nachmittag seitens der Polizei entschieden, die Plakate im Sinne der Gefahrenabwehr zu entfernen und sicherzustellen. Bezüglich der Aufrufe wurden bereits Ermittlungen wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten aufgenommen. Die Nennung der Telefonnummer der Polizeidirektion Chemnitz auf der besagten Website ist nicht autorisiert. Es gibt überdies keinen inhaltlichen Bezug von „www.soko—chemnitz.de" sowie der Plakatierung zu den laufenden Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Centrum Polizeidirektion Chem": (LKA Sachsen/PD Chemnitz) im Zusammenhang mit den Straftaten rund Hanmannstraße24 um die zur Rede stehenden Versammlungen. Über die GEG „Centrum“, °9113 Chem“ welche Straftaten im Zusammenhang mit den Demonstrationen in www.polizei.sachsen.de Chemnitz bearbeitet, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, Hinweise zu Verkehrsanbindung:strafbaren Handlungen und handelnden Personen zu geben. (Ry) Zuerreichenmitden Buslinien 21,32 H: Richard—Hanmann-Platz Behinder‘ienparkplätze: Promenadenstraße. 'POUZEIDI’REKTION CHEMNITZ Medieninformation Nr. 603 Büro-Plakatierung und Homepage machten polizeiliches Handeln notwendig — Ergänzungsmeldung Chemnitz Zeit: Ort: 03.12.2018 OT Zentrum (4940) Im Zusammenhang mit dem gestrigen Polizeieinsatz in den Büroräumen im Rosenhof stellt die Polizeidirektion Chemnitz fest und informiert zugleich zum aktuellen Sachstand: Um kurz vor 15.00 Uhr betraten Beamte der Polizeidirektion Chemnitz den verschlossenen Geschäftsraum im Rosenhof in Chemnitz zu dem Zweck der Beschlagnahme von mehreren Plakaten, die im Schaufensterbereich aushingen. Auf diesen Plakaten waren großflächig und gut erkennbar Personen abgebildet, die als „Straftäter“ bezeichnet wurden. Sie Würden insbesondere wegen „Hochverrat“, „Landfriedensbruch“, „Volksverhetzung“ und „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ gesucht. Weiterhin wurde auf den Plakaten dazu aufgefordert, die Informationen an Dritte zu übermitteln. Überdies wurde für die Identifizierung der Betroffenen eine Belohnung ausgeiobt. Die Plakate sind in engem Zusammenhang mit der Website „www.soko— chemnitz.de“ zu betrachten. Die auf den Plakaten dargestellten Abbildungen finden sich identisch auf der Website wieder. Dort werden die Betroffenen als „Strafiäter” bzw. „ldioten“ bzw. „Problemdeutsche" bezeichnet, für deren Identifizierung eine Belohnung ausgeiobt wird. Die abgebildeten Personen hatten zur Veröffentlichung ihres Lichtbildes höchstwahrscheinlich keine Einwilligung erteilt, sodass der Verdacht einer Straftat nach dem KunstUrhG vorlag. Die Bezeichnung als „Straftäter“ und der Vorwun‘ der Begehung von Straftaten durch diese Personen erfüllen auch den Anfangsverdacht eines Beleidigungsdeliktes. Zudem wurde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in Form des Rechts am eigenen Bild und des Rechts der persönlichen Ehre verletzt. Die Verstöße sind als schwerwiegend einzustufen, weil mit ihnen eine erhebliche Stigmatisierung der Betroffenen in der Öffentlichkeit einhergeht. Ferner wurde in sozialen Netzwerken zu Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen an den Büroräumen aufgerufen, sodass das gefahrenabwehrrechtliche Einschreiten auch zum Schutz der Büroräume und damit zum Schutz des Vermieters als Eigentümer sowie des Mieters als Besitzer der übrigen Gegenstände in den Büroräumen erfolgte. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/15578 wg?” Sachsen Ihrl-e AnsprechpartnerI-in Andrzej Rydzik Durchwahl Telefon +49 371 387-2020 Telefax +49 371 387-2044 pressestelle.pd-c@ polizeisachsende Chemnitz, 4. Dezember 2018 Polizeidirektion Chemnitz Hanmannstraße 24 09113 Chemnitz www.poiizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mitden Buslinien 21,32 H: Richard-Harimann-Platz Behindertenparkplätze: Promenadensiraße. Anlage 2 zu Drei; . 563136112131 Sachsen POUZEIDIREKTiON CHEMNITZ Die Plakate wurden abgenommen und beschlagnahmt. Sodann verließen die Beamtenden Geschäftsraum. In Bezug auf den Verdacht des Verstoßes gegen das KunstUrhG wurden bislang neunStrafanzeigen erstattet. Drei wurden zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Chemnitzübermittelt. Während des Polizeieinsatzes sammelten sich vor dem Schaufenster einige Passanten, die ihren Unmut über die Plakatierungen verbal zum Ausdruck brachten. Am gestrigen Montagabend kam es überdies gegen 20.00 Uhr vor dem Büro imRosenhof zu einer Ansammlung von vier Personen, die ein Plakat dabei hatten, mitdem offenbar gegen die Aushänge demonstriert werden sollte. In der Folge kam es donoffenbar zu einer wechselseitigen verbalen Beleidigung zwischen einem 32- und einem42—Jährigen. Die Polizei nahm entsprechende Anzeigen wegen der Beleidigungen auf. (Ry) Seite 2 von 2 2019-01-04T10:39:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes