SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15579 Thema: Nutzung von Bundesmitteln für Mitteldeutsche Schlösser und Gärten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 08. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag in seiner Haushaltsbereinigungssitzung den Ländern Thüringen und Sachsen- Anhalt jeweils 100 Millionen Euro für die Schlösser und Gärten aus Bundesmitteln zuzuweisen. Voraussetzung hierfür ist die jeweilige Gegenfinanzierung in gleicher Höhe." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde dem Freistaat Sachsen seitens der Bundesregierung die Möglichkeit angeboten, auch eine solche Förderung in Anspruch zu nehmen bzw. ist dem Freistaat die Möglichkeit einer solchen Zuwendung durch den Bund bekannt gewesen? Frage 2: Wenn ja, warum hat der Freistaat Sachsen diese Möglichkeit nicht genutzt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/43-VV9001 /3/79- 201 8/62227 Dresden, ~ . Januar2019 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamlhe Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifizien elektronisch signiene Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. Freistaat STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN -......-.,, SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Initiative zur Gründung einer solchen Stiftung war ein parlamentarischer Vorgang im Deutschen Bundestag. Der Freistaat Sachsen wird den weiteren Fortgang der Aktivitäten zur Konzeption und Gründung der Stiftung begleiten und über eine Beteiligung entscheiden. Der Denkmalschutz im Freistaat Sachsen ist, auch im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern, seit Jahren eine Erfolgsgeschichte. Bei den Denkmalschutzprogrammen des Bundes, insbesondere beim Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, profitiert der Freistaat Sachsen stets überdurchschnittlich. Die Gründe dafür sind zum einen in der fachlich gut aufgestellten Landesverwaltung zu finden, zum anderen in der soliden Haushalts- und Finanzpolitik des Freistaates Sachsen, die ihn regelmäßig in die Lage versetzt, die erforderliche Kofinanzierung für derartige Bundesprogramme in einer Höhe bereitzustellen, die anderen Ländern oftmals nicht möglich ist. Frage 3: Welche Schlösser, Burgen und Gärten werden durch die „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH" bewirtschaftet und vermarktet? Durch die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG) werden die folgenden Schlösser, Burgen und Gärten bewirtschaftet und vermarktet (siehe auch Lagebericht 2017 zum Jahresabschluss 2017): Albrechtsburg Meißen, Barockgarten Großsedlitz, Barockschloss Rammenau, Brühlsche Terrasse Dresden, Burg Gnandstein (Frohburg) , Burg Kriebstein, Burg Mildenstein (Leisnig), Burg Stolpen, Großer Garten in Dresden inklusive Parkeisenbahn, Klosterpark Altzella (Nossen), Schinkelwache in Dresden (mit Ausnahme der vom Staatsbetrieb Semperoper genutzten Flächen) , Schloss Colditz, Schloss Moritzburg mit dem Fasanenschlösschen, Schloss Nossen, Schloss und Park Pillnitz (mit Ausnahme der vom Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden genutzten Flächen) , Schloss Rochlitz, Schloss Weesenstein, Stallhof im Residenzschloss Dresden und Zwinger Dresden (mit Ausnahme der vom Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden genutzten Flächen). Seite 2 von 4 STAATSMl NlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf in die von der SBG gGmbH bewirtschafteten Objekte, um diese in einen baulichen Zustand zu versetzen, der eine dauerhafte touristische und kulturelle Nutzung ermöglicht und wie hoch ist der laufende Unterhaltungsaufwand? (bitte pro Objekt aufführen) Frage 5: Wann und durch wen wurden diese Investitionsbedarfe ermittelt? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die von SBG bewirtschafteten Objekte befinden sich grundsätzlich in einem baulichen Zustand, der eine dauerhafte touristische und kulturelle Nutzung ermöglicht. Darüber hinaus investiert der Freistaat Sachsen jährlich über seinen Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) und in Abstimmung mit SBG im Rahmen von Großen Baumaßnahmen und in den Bauunterhalt sowie die Aktualisierung von Ausstellungen . Die Investitionsbedarfe werden durch SIB und SBG im Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Doppelhaushalte ermittelt und ständig aktualisiert. Die Aufwendungen für Große Baumaßnahmen und für den Bauunterhalt pro Objekt seit 1991 bis 2017 sind in der Anlage zusammengefasst. Von Seiten SIB werden die Aufwendungen für Große Baumaßnahmen und den Bauunterhalt nicht getrennt erfasst. Von einer Beantwortung darüber hinaus gehender Daten wird aufgrund Unzumutbarkeit abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpfl ichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner- Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine händische Erhebung würde bedeuten, dass die bei SIB vorliegenden Rechnungen für die bei SBG durchgeführten Baumaßnahmen im Sinne der Fragestellung ausgewertet werden müssten. Insgesamt müssten mindestens 1.367 Maßnahmen dahingehend händisch überprüft werden. Dies würde einen Sachbearbeiter - bei einer unterstellten Prüfdauer von 2,5 h / Fall - ca. 85 Arbeitswochen binden. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgabe und Wahrung des zumutbaren Verwaltungsaufwandes ist eine Beantwortung nur in dem hier erfolgten Umfang leistbar. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Anlage Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage Drs. 6/15579 Bauausgaben für die von der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG) bewirtschafteten Objekte Objekt Dresden, Brühlsche Terrasse Dresden, Zwinger* Dresden, Stallhof Dresden, Großer Garten Dresden, Schloss und Park Pillnitz Dresden, Schinkelwache Dresden, Informations- und Leitsystem Schlossbetrieb Dresden Schloss Moritzburg Moritzburg, Fasanenschlösschen Albrechtsburg Meißen Schloss Nossen Klosterpark Altzella Barockgarten Großsedlitz Schloss Weesenstein Burg Stolpen Schloss Rammenau Burg Gnandstein Burg Mildenstein Schloss Colditz Schloss Rochlitz Burg Kriebstein gesamt • SBG und Staatliche Kunstsammlungen Dresden, ohne Sempergalerie Anlage Gesamtinvestitionen und laufender Bauunterhalt 1991 - 2017 (in TEUR) 11.326,5 69.698,9 3.104,7 49.638,9 49.300,2 177,0 451,2 48.695,7 9.836,8 34.654,0 8.536,0 15.886,3 21.128,2 28.007,2 10.080,8 17.293,0 18.522,2 23.198,6 37.783,1 19.790,5 7.837,4 484.947,2 2019-01-07T09:21:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes