Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15581 Thema: Strukturmaßnahmen in Theatern und Orchestern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Theater und Orchester haben angezeigt, die Strukturmittel in Anspruch nehmen zu wollen bzw. Zuwendungen aus den Mitteln zur Stärkung der Kulturangebote und zur Verbesserung der Einkommen beantragt? Frage 2: In welcher Höhe haben die jeweiligen Theater und Orchester Mittel beantragt? (bitte einzeln aufführen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Antwort auf die Fragen 1 und 2 können nachstehender Tabelle entnommen werden. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/308-2018/ Dresden, 21. Dezember 2018 Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 2 Einrichtung Beantragte Mittel in EUR Theater Plauen-Zwickau gGmbH 4.517.172,80 Vogtland-Philharmonie Greiz-Reichenbach e. V. 871.111,12 Mittelsächsische Theater- und Philharmonie gGmbH 1.956.974,01 Erzgebirgische Theater- und Orchester GmbH 1.115.007,60 Leipziger Sinfonieorchester GmbH 1.805.067,60 Deutsche Bläserakademie GmbH 1.805.067,60 Elblandphilharmonie Sachsen GmbH 1.526.207,42 Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH (einschließlich Theater-Servicegesellschaft mbH) 6.190.186,80 Städtische Theater Chemnitz gGmbH 9.598.400,00 Summe 29.385.194,95 Frage 3: Liegen von allen Antragstellern Strukturkonzepte vor und welche konkreten Stärkungen der Kulturangebote und welche konkreten Verbesserungen der Einkommen werden darin prognostiziert? (bitte einzeln aufführen) Ja. Die Antragsunterlagen werden derzeit noch geprüft. Abschließende Aussagen zu den „konkreten Stärkungen der Kulturangebote“ und zu den künftigen Tarifniveaus sind zum gegenwärtigen Stand noch nicht möglich. Frage 4: Wurde die VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG als Grundlage für die Beantragung geändert und wenn ja, worin bestehen diese Änderungen? Nein. Die Antragstellung erfolgte noch auf Grundlage der VwV Zuwendungen Investitions - und Strukturmaßnahmen SächsKRG vom 8. August 2013 (SächsABl. S. 894), die durch die Richtlinie vom 6. März 2015 (SächsABl. S. 463) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2017 (SächsABl.SDr. S. S 417). Die Änderung der VwV Zuwendungen Investitions- und Strukturmaßnahmen SächsKRG wird wegen der Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes notwendig und erst zum 01.01.2019 wirksam. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange 2018-12-28T07:17:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes