STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15586 Thema: Aussagen durch einen Beamten der sächsischen Polizei bezüglich einer Studie zu Mantrailing-Hunden in einer Dokumentation des TV-Senders 3sat, 13.03.2018 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/15256 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „lm Fernsehbeitrag ‚Perfekte Spürnasen‘ des Senders 3sat vom 13.03.2018 wird Leif Woidtke in Uniform der sächsischen Polizei und mit der Dienstbezeichnung ‚Polizeidirektor, Hochschule der Sächsischen Polizei“ als Autor einer Studie bezüglich Mantrailing-Hunden (vgl. Drs. 6/14883 und Drs. 6/14484) der sächsischen Polizei mit folgenden Aussagen wiedergegeben: ,Und genau das haben wir in unserem Design nachgebildet, das heißt also eine Person hat eine Spur gelegt, ist dann vom Endpunkt der Spur abtransportiert worden und ist dann niemals mehr an diesem Ort gewesen. Und nach Zeiträumen von einem Monat, zwei Monaten, drei Monaten und auch sechs Monaten haben wir dann die Hunde auf diese Spur angesetzt und wollten sehen, können sie diese Spur ausarbeiten oder können sie zumindest einen Geruch aufnehmen. Und wir haben festgestellt, ja, das ist tatsächlich auch nach einem halben Jahr möglich.‘ (ab Minute 3:40; Quelle: http:IIwww.3sat.de/mediathekl?mode=plav&obi=72262‚ zuletzt aufgerufen am 31.10.2018) Auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/15256 antwortet die Staatsregierung: ‚Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher |edig|ich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn es handelt sich um den Inhalt einer wissenschaftlichen Publikation, die von Dritten, nämlich von Wissenschaftlern der Universität Leipzig, im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erstellt wurde.‘“ FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/30 Dresden, 4. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUMDES iNNERN _ 7,1 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Einrichtung der sächsischen Polizei fanden das Interview und die Innenaufnahmen aus dem Fernsehbeitrag gemäß der Vorbemerkung statt und welche Dienststelle der sächsischen Polizei hatte das Interview und die Fernsehaufnahmen genehmigt? Das Interview und die Innenaufnahmen fanden im Polizeirevier Pirna statt. Die Genehmigung des Interviews erfolgte durch das Präsidium der Bereitschaftspolizei in Ab— stimmung mit der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Frage 2: Wenn es sich bei Leif Woidtke im Rahmen des Fernsehbeitrags um einen Wissenschaftler der Universität Leipzig handelt, warum wurde ihm gestattet, das Interview als Angehöriger der sächsischen Polizei mit korrekter Dienstbezeichnung und Dienststellenbezeichnung und in Uniform zu geben und sich im Beitrag auch so ausdrücklich benennen zu lassen? Bei den Aufzeichnungen zu den Fernsehbeiträgen handelte es sich um einen Pressetermin . Gemäß § 74 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) sind Beamte verpflichtet , nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde Dienstkleidung zu tragen, wenn es ihr Amt erfordert. Darüber hinaus schreibt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vor, dass bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben und bei repräsentativen Anlässen Bedienstete der Schutzpolizei grundsätzlich Dienstkleidung zu tragen haben. Gemäß § 85 Absatz 1 SächsBG haben Beamte das Recht, innerhalb und außerhalb des Dienstes die mit ihrem Amt verbundene Amtsbezeichnung zu führen. Frage 3: Seit wann und in welcher Funktion ist Leif Woidtke als Wissenschaftler an der Universität Leipzig tätig? Herr Woidtke ist seit dem 1. Juli 2014 Gastwissenschaftler am Institut für Rechtsmedi— zin der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig. Frage 4: Wurden die Aussagen Leif Woidtkes im Fernsehbeitrag aus der Vorbemerkung in Bezug auf ein Forschungsprojekt getroffen, welches außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit steht? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Ist es zulässig und üblich, dass Bedienstete der sächsischen Polizei öffentlich Aussagen über eigene Forschungsprojekte treffen, die außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeiten liegen und die nicht im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Polizei oder der Staatsregierung liegen, und hierbei durch Uniform, Dienstbe-zeichnung und Dienststellenbezeichnung den Eindruck vermitteln, dass das in Bezug genommene Forschungsprojekt und die diesbezüglichen Aussagen imZusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit und mit der sächsischen Polizei stehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Herr Woidtke ist Dozent der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Gemäß dem Gesetz über die Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) obliegt dem hauptamtlichen Lehrpersonal der Fachbereiche die Durchführung anwendungsorientierter Forschung. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 Freistaat* SACHSEN 2019-01-04T13:07:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes