STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15587 Thema: Fähigkeiten von Personensuchhunden der sächsischen Polizei — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I10554 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10554 wird u. a. ausgeführt: ‚Der Unterschied zwischen Fährten- und Personensuchhunden liegt in der Dauer der Wahrnehmbarkeit des lndividualgeruchs . Personensuchhunde sollen auch nach Wochen und Monaten die Geruchsspur aufnehmen können, aus denen sich mögliche Bewegungsprofile ableiten lassen.“‘ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich die Aussage der Staatsregierung, dass Personensuchhunde auch nach Wochen und Monaten die lndividualgeruchsspur aufnehmen können? Die Aussage der Sächsischen Staatsregierung in der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/10554 stützte sich nicht auf wissen— schaftliche Untersuchungen, sondern beschrieb die Anforderungen, die un— ter anderem an Personensuchhunde auf Grundlage der Anlage 15, Fachkonzept für die Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Personensuchhun— den, der Dienstanweisung über das Diensthundewesen in der sächsischen Polizei vom 15. Januar 2016 gestellt werden. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/29 Dresden, 4. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIINISTERIUM DES INNERN ,— 1—} rux «; , , Frage 2: Wann und in welcher Form wurde nachgewiesen, dass Personensuchhunde der sächsischen Polizei Wochen und Monate alte lndividualgeruchsspuren aufnehmen können? lm Rahmen der Überprüfung der Personensuchhunde der sächsischen Polizei wurden im Jahr 2013 eine 14 Tage alte Spur, in den Jahren 2014 und 2015 eine vier Wochen alte Spur, im Jahr 2015 eine 18 Tage alte Spur sowie in den Jahren 2016 und 2017 eine zwölf Tage alte Spur überprüft. In allen Fällen konnte eine lndividualgeruchsspur aufgenommen werden. Frage 3: In welcher Form wird das Aufnehmen und Verfolgen von Wochen und Monate alten Individualgeruchsspuren durch Personensuchhunde der sächsischen Polizei trainiert? Der Personensuchhund hat im dritten Jahr der Ausbildung und nach dem erfolgreichen Absolvieren der Abschlussprüfung mehrmals jährlich in unregelmäßigen Abständen im Rahmen des Trainings eine Wochen und Monate alte Geruchsspur einer Zielperson auszuarbeiten und dieser Spur zu folgen. Die Auswahl des Geländes und die Länge des Trails werden durch den Ausbilder festgelegt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung &?“ Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-04T13:09:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes