STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15588 Thema: Forschungsergebnisse der Studie des Instituts für Rechtsmedizin Leipzig: ,,Mantrai|er können DNA riechen“ — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6115250 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung führt in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6I15250 aus: ‚Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn es handelt sich um den Inhalt einer wissenschaftlichen Publikation, die von Dritten, nämlich von Wissenschaftlern der Universität Leipzig, im'Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erstellt wurde.‘ Auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10552 antwortet die Staatsregierung: ,Eine Anfrage des lnstituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig bei der Polizeidirektion Zwickau bezüglich eines Vortrages zur Thematik , Mantrailing führte zur gemeinsamen initiierung des Projektes.‘ In der Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I14883 wird ausgeführt: ‚Das Projekt wird als gemeinsames Forschungsprojekt des lnstituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei bearbeitet.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat34¢SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/28 Dresden, 4. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN r‘.>__k .} I._\_ I„ u Frage 1: Mit welchem Ziel wurde das gemeinsame Projekt aus der Vorbemerkung durch die Sächsische Polizei und die Universität Leipzig initiiert und als gemeinsames Forschungsprojekt geführt? Zieistellung des Projektes ist, den forensischen Beweiswert des Anzeigeverhaitens von Personensuchhunden bei der Verfolgung des menschlichen Individualgeruchs wissenschaftlich zu belegen. Dazu soll u. a. erforscht werden, woraus die menschliche Geruchsspur besteht, wie sie vom Menschen produziert und abgegeben wird und wie Iange sie haltbar ist. Frage 2: Welche Dienststelle der sächsischen Polizei hat die Initiierung des gemeinsamen Projektes empfohlen, welche Dienststelle der sächsischen Polizei hat das Führen des gemeinsamen Forschungsprojekts beantragt und genehmigt? Zur Initiierung des Projektes wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/10552 verwiesen. Im Übrigen wird auf den dritten Absatz der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15250 verwiesen. Frage 3: Liegen Forschungsprojekte, initiiert durch eine Dienststelle der s'a'chsischen Polizei und eine sächsischen Universität und geführt als gemeinsames Forschungsprojekt , im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Weshalb verweigert die Staatsregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/15250 Auskünfte über das gemeinsame Forschungsprojekt der Sächsischen Polizei und der Universität Leipzig unter Venrveis darauf, dass dieses Projekt außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liege, obwohl das Forschungsprojekt zuvor durch sie als gemeinsam initiiertes Projekt und als gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei bezeichnet wurde? Frage 5: Weshalb verweigert die Staatsregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drs. 6I15250 Auskünfte über das gemeinsame Forschungsprojekt der Sächsischen Polizei und der Universität Leipzig unter Verweis darauf, dass dieses Projekt außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liege, obwohl in Beantwortung der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/10552 Auskunft erteilt wurde, dass für das Projekt „675 Versuche an 49 urbanen Orten in zwölf Städten in Sachsen im Rahmen des routinemäßigen Trainings der Mantrailing-Teams absolviert“ wurden? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMIMSTERIUM ' “_: FreistaatDES INNERN ;? SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Zur Beantwortung wird auf den dritten Absatz der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/15250 verwie— sen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ?“?“ Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-01-04T13:11:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes