STAATSMINISTERIUM DES INNERN Fssk"'.~'"1 Freistaat ^ SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-0141.51/7394 Dresden, 71 November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/156 Thema: Ausgabereste 2013 und 2014 im Doppelhaushalt Kapitel 03 23 883 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Kapitel 03 23 88315 ‘Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt’ wurden Ausgabereste in Höhe von 1.155,70 T€ in das Haushaltsjahr 2013 übertragen (gemäß des Bera-tungs- und Informationsmaterials für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses vom 25.06.2013).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden im Kapitel 03 23 883 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2014 übertragen? Bei der Haushaltsstelle 03 23/883 15 wurden Ausgabereste in Höhe von 1.434.876,00 EUR in das Haushaltsjahr 2014 übertragen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Wie stellt sich der Mittelabfiuss im Haushaltstitel 03 23 883 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ im Haushaltsjahr 2014 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVniMISTEKlUTVI DES INNERN Freistaat SACHSEN Zum Stand 31. Oktober 2014 betrug der Mittelabfluss bei der Haushaltsstelle 03 23/883 15 aufgrund von Rückflüssen -34.909,21 EUR. Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen 03 23 883 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Höhe beantragt, welche wurden davon in welcher Höhe bewilligt und gefördert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte Summe, bewilligte Summe und ausgezahlte Summe?) Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ keine Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Die Zuwendungen erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABI. S. 1467) gebietsbezogen jeweils für städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern. Aufgrund der Gebietsförderung erhalten die Gemeinden keine Fördermittelbewilligungen für einzelne Bauvorhaben, sondern immer für die jeweilige städtebauliche Gesamtmaßnahme. Eine statistische Erfassung einzelner Maßnahmen innerhalb der Gesamtmaßnahmen erfolgt nicht. Bei den in der Anlage angegebenen Maßnahmen handelt es sich daher stets um städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen (Stand 31. Oktober 2014). Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Zuschüsse aus 03 23 83 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt zwar bewilligt, letztendlich aber nicht realisiert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte und bewilligte Finanzhöhe und Gründen der Nichtrealisierung) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Alle Gesamtmaßnahmen, die ab 2012 Bewilligungen erhielten, befinden sich noch in der Realisierung. Mit den bewilligten Mitteln eines Jahres kann immer nur ein Teil der jeweiligen Gesamtmaßnahme realisiert werden. Da die Förderung der Unterstützung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen dient, erfolgt sie im Unterschied zur Einzelprojektförderung über langjährige Zeiträume. Frage 3: Frage 4: Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN w- i Freistaat Hl SACHSEN Frage 5: In welchem Maße konnten Gelder aus 03 23 883 15 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ nicht abgerufen werden, da die benötigten Eigenmittel der Antragsberechtigten nicht aufgebracht werden konnten? Die/-) we Mit ndlichen Grüßen des Nichtabrufes von Fördermitteln bei der Haushaltsstelle 03 23/883 15 statistisch nicht erfasst. Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu LT-Drs. 6/156 Antwort auf Frage 3 Fördervorhaben Jahr: 2012 Jahr: 2013 Jahr: 2014 Reg.-Nr. Bezeichnung / Leistungsempfänger Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** 100809027061 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Chemnitz 92.700,00 103.137,62 93.445,26 92.700,00 52.715,54 59.695,90 74.800,00 64.036,72 56.387,58 100809035941 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Zwickau 650.000,00 340.151,00 12.000,00 150.000,00 89.780,00 407.931,00 60.176,66 26.490,00 10.000,00 100809036001 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltungjohanngeorgenstadt 87.620,00 128.666,66 199.980,90 351.600,00 104.727,92 128.666,66 300.000,00 179.670,00 135.224,70 100809036091 SSP-Maßnahme / Große KreisstadtGlauchau 327.000,00 224.888,54 397.648,08 322.325,82 108.117,96 126.266,74 626.520,00 395.152,92 70.994,60 100809036231 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungSchwarzenberg 323.700,00 60.000,00 577.990,00 247.140,33 184.936,00 77.460,00 42.035,00 273.747,00 135.007,00 100809036261 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungFreiberg 255.300,00 197.451,70 621 696,58 507.520,00 353.580,00 86.171,56 126.570,00 123.530,00 185.476,58 100809036301 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Chemnitz 245.230,00 251.069,42 233.250,08 214.780,00 209.222,78 292.580,10 290.396,00 290.959,98 114.139,00 100809036341 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungPlauen 208.667,00 208.660,00 108.172,18 337.236,00 104.000,00 277.789,00 267.235,00 70.990,00 86 180,12 100809036361 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Stoliberg 333.757,00 303.090,00 548.094,00 233.333,00 202.660,00 303.090,00 500.997,00 229.590,00 202.660,00 100809036441 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Leipzig 670.882,00 627.190,00 467.917,32 919.914,00 782.420,00 925 381,72 1.100.767,00 698.000,00 332.629,48 100809036511 SSP-Maßnahme "Ebersbach-Oberland” i StadtverwaltungEbersbach-Neugersdorf 409.806,67 184.690,00 141.886,98 168.160,00 97.550,00 87.185,72 53.430,00 60.000,00 97.550,00 100809036591 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungFreital 313.333,00 379.180,00 1.248.601,24 1.163.096,78 918.513,00 515 340,46 534.280,00 151.720,00 717.408,20 100809036651 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungPirna 208.050,00 266.794,82 245.109,00 208.900,00 8.013,32 191 252,82 260.000,00 267.553,34 41.346,66 100809043921 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Leipzig 680.169,34 634.090,00 686.104,70 1.205.006,00 172.125,78 368 269,14 977.673,00 1.235.924,22 133.264,82 100809043931 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungTorgau 1.021.400,00 1.487.590,00 1.797.590,00 340 500,00 973.800,00 196.552,42 0,00 450.470,00 323.247,58 100809043941 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungBautzen 251.140,38 287.481,08 164.984,06 233.080,00 86.666,66 286 606,32 100.000,00 200.693,34 86 666,66 100809044001 SSP-Maßnahme / Landeshauptstadt Dresden 924.506,00 426.110,00 661.549,10 964.390,48 924.024,00 570.461,56 245.660,00 209.500,00 658.824,58 100809044011 SSP-Maßnahme / Landeshauptstadt Dresden 403.520,00 750.230,00 899.832,52 455.500,00 542.600,00 668.452,14 480.060,00 379.290,00 428.736,60 100809044111 SSP-Maßnahme "Boulevard / Görlitzer Straße" / StadtverwaltungWeißwasser 566.500,00 512.693,00 397.075,00 364.310,00 263.690,00 435.189,00 1.312.520,08 409.110,00 216.347,00 100809044201 SSP-Maßnahme "Innenstadt Süd” / Stadtverwaltung Zittau 30.000,00 30.000,00 30.000,00 20.690,00 12.940,00 6.600,00 0,00 7.750,00 0,00 100809239791 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungHeidenau 160.140,00 136.180,00 168.250,00 131.367,00 92.470,00 156.390,00 212.686,00 49.050,00 0,00 100809240991 SSP-Maßnahme / StadtverwaltungMarkkleeberg 546.660,00 402.381,08 352.433,66 404.610,00 301.390,00 460.000,00 385.320,00 393.840,00 301.390,00 100809399771 SSP-Maßnahme / Stadtverwaltung Zwickau 1 300.000,00 1.341.463,14 545.000,00 750.000,00 0.00 1.395.642,26 283.333,33 231.958,18 0,00 Summe: 10.462.841,39 9.891.730,06 11.348.006,06 10.056.649,41 6.813.942,96 8.576.840,12 8.386.459,07 6.501.025,70 4.473.082,16 * Die städtebaulichen Maßnahmen werden jeweils für insgesamt fünf Jahre in je einem Antrag beantragt. Auch die jeweilige Bewilligung erstreckt sich über diesen Zeitraum. Soweit Mittelverfügbarkeit zwar insgesamt gegeben ist, aber nicht für eine bestimmte Jahresscheibe innerhalb des Antrags, kann der Bedarf für eine spätere Jahresscheibe innerhalb der fünf Jahre bewilligt werden. Der Gesamtbewiliigungsbetrag ändert sich nicht. Daher kann der hier angegebene Betrag in der Spalte "Beantragt für Jahr" auch niedriger als der Betrag "Bewilligt für Jahr" sein. Die zugrundeliegenden Gesamtbewiliigungen sind stets < der beantragten Mittel. *’ Die Auszahlungen im angegebenen Jahr sind reine Auszahlungen ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen. Des Weiteren umfassen die angegebenen Beträge aufgrund der Zwei-Monatsfrist nach Ziff. 18.2.1 Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABI. S. 1467. 1479) z. T. auch Bewilligungen für das Vorjahr. Daher kann der Auszahlungsbetrag den Bewilligungsbetrag für das jeweilige Jahr übersteigen. 1 von 1