STAATSMINISTERIUIvI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Mafihias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15601 Thema: Hawala-Banken in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: n,Die Zeitung Tag24 vom 14.09.2018 meldete unter dem Titel ,,Prozess deckt auf: So gefährlich ist das illegale Banksystem arabischer Migranten " folgendes: ,,Es ist das geheimste Geldtransfersystem der Welt und in Deutschland streng verboten: das orientalische Hawala-Banking. Doch auch in Sachsen agieren Hawala-Banker, die vor allem Geld arabischer Migranten in deren Heimatländer transferieren. Ein gefährliches Geschäft, wie ein aktueller Prozess in Leipzig zeigt. Geheimdienste schätzen, dass über das Hawala-Banking täglich mehrere Milliarden Euro über den Globus transferiert werden. Auch Drogenkartelle und Terrororganisationen bedienen U FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) '1040E/13/1432 - KLR Dresden, f Januar 2019 UVWTi'JOB-MIT-'.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlstef ium der Justiz Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behinderten- Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang lûr elektron¡sch signierte sowie fùr verschlüsselte elektronische Dokumente nur úber das Eleklron¡schs Gor¡chts- und TOB MIT 1' O sich dieses auf Vertrauensleute basierenden Überweisungssystems, weil 991.ïhî',zys.1s.üb^"'-Einfahrt Hospitalstraße 7 es keine Spuren hinterlässt. ln Deutschland gilt Hawala-Banking als Geldwäsche und ist deshalb verboten." nlEm&strEltGErlFNm Seite 1 von 4 w.agvp.de STAATSMINISTERIUIM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Umfang der Hawala-Geldflüsse von und nach Sachsen? Der Staatsregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse zum Umfang von Hawala- Geldflüssen von und nach Sachsen vor. Frage 2: Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren gab es im Freistaat Sachsen wegen des Verstoßes gegen die Vorschriften des S 31 ZAG bzw. S 63 ZAG seit 2010 bis aktuell (bitte einzeln auflisten nach Jahr und Ergebnis, d.h. Einstellung gem. SS 153, 153a SIPO, 170 SIPO, Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe) und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen haben sich u. U. hieraus für die Betroffenen ergeben? lm Kontext mit der Uberschrift und der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage sowie den übrigen Fragen wird Frage 2 so verstanden, dass nur solche Straf- und Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des S 31 Zahlungsdiensteaufsichtsgeselz (ZAG) bzw. S 63 ZAG gemeint sind, die sich auf Hawala-Banking beziehen . Dies vorangestellt werden im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften derzeit insgesamt fünf einschlägige Ermittlungsverfahren geführt. lm Einzelnen Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt seit dem Jahr 2018 drei einschlägige Ermittlungsverfahren . Die Ermittlungen in allen dreiVerfahren dauern derzeit noch an. Darüber hinaus führen die Staatsanwaltschaft Chemnitz und die Staatsanwaltschaft Leipzig seit dem Jahr 2018 jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw sen 9 31 Absatz 1 ZAG.ln beiden Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlos- Weitere einschlägige Ermittlungs- und Strafverfahren wurden im abgefragten Zeitraum im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten haben sich aus den o. g. Ermittlungsverfahren (bisher) angesichts der noch laufenden Ermittlungen nicht ergeben. Frage 3r Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Nutzung des Hawala-Systems zur Steuerhinterziehung und zur Geldwäsche, insbesondere im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität sowie der Finanzierung verfassungsfeindlicher und terroristischer Gruppierungen wie Moslembruderschaft, lS, Salafisten etc. im lnund Ausland? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung getroffen bzw. sind geplant, um dieses Phänomen der Schattenwirtschaft aufzuklären? Gibt es insbesondere innerhalb der Staatsanwaltschaft in Sachsen eine Sonderzuständigkeit bzw. Spezialisierung und eine Sensibilisierung innerhalb der Polizei Sachsen? Um einer kriminellen Nutzung des Hawala-Bankings entgegenzuwirken, ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Projekt zur lntensivierung der Strafverfolgung im Hawala-Finanzsystem durch Bekämpfung von Straftaten nach dem ZAG aufgelegt worden und befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung. Ziel des Projekts ist die Erarbeitung erfolgversprechender Verfolgungsansätze anhand von hierzu übernommenen Musterverfahren. Daraus sollen polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Mustervorgehensweisen sowie geeignete Schulungsmethoden entwickelt werden. Zugleich soll für den Freistaat Sachsen ein spezialisiertes Netzwerk im Bereich der Strafverfolgung im Hawala-Finanzsystem unter Einbeziehung der Bundes- Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der sächsischen Finanzbehörden gebildet werden. Erforderlichenfalls sollen daneben Vorschläge zur Verbesserung von Organisationsstrukturen im Ermittlungs- und Strafverfolgungsbereich entwickelt werden. lm Rahmen dieses Projekts ist auch die Erstellung einer Arbeitshilfe vorgesehen, um das Erkennen von Fällen des kriminellen Hawala-Bankings zu erleichtern und vor allem Polizeibeamte im Rahmen ihrer täglichen Dienstausführung diesbezüglich zu sensibilisieren , Derzeit erfolgt neben der laufenden Projektplanung auf der Grundlage einer Sichtung des polizeilichen Verfahrensbestands die Übernahme geeigneter Musterverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Frage 5: Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Staatsregierung zur Aufklärung des Hawala -Banking, insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiativen der letzten Jahre zur Überwachung und Transparenz von Zahlungsströmen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, weil sie nicht auf die Erteilung von Sachauskünften und lnformationen, sondern auf eine Bewertung gerichtet ist. Das parlamentarische Fragerecht dient nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Fragesteller für geboten hält (vgl. SächsVerfGH v. 22.4.2004, Vl. 44-l-03). Namentlich liegt hierzu kein abgeschlossener Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung vor. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2019-01-07T09:22:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes