STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/15635 Thema: lnobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher unterliegt der Verantwortung und Entscheidung der Landkreise und Kreisfreien Städte als den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die diese Aufgaben als Pflichtaufgabe in kommunaler Selbstverwaltung erfüllen. Hierbei bedienen sie sich der Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Die Landkreise und Kreisfreien Städte unterliegen dabei keiner Fachaufsicht durch die Staatsregierung. Der Vollzug der Aufgaben liegt damit außerhalb des Zuständigkeits - und Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wird der Personenkreis der von sächsischen Jugendämtern betreuten unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Rahmen des Verteilungsverfahrens durch das Sächsische Landesjugendamt als zuständiger Landesstelle erfasst. Allerdings teilen die Jugendämter dem Landesjugendamt werktäglich lediglich ihren jeweiligen Gesamtbestand an umA und jungen Volljährigen mit. Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellungen auf Ausländer beziehen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-0141.51-18/1019 idresden, /Januar2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 1: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele unbegleitete Minderjährige leben derzeit in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Landkreis/ kreisfreie Stadt, die aufgenommen haben.) Mit Stand vom 14. Dezember 2018 belief sich die Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Freistaat Sachsen für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen auf insgesamt 882 und verteilte sich wie folgt auf die einzelnen Landkreise und die Kreisfreien Städte: Unbegleitete ausländische Minderjährige Landkreis Bautzen 75 Landkreis Erzgebirgskreis 83 Landkreis Görlitz 37 Landkreis Leipziq 53 Landkreis Meißen 53 Landkreis Mittelsachsen 54 Landkreis Nordsachsen 43 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 51 Landkreis Vogtlandkreis 66 Landkreis Zwickau 71 Kreisfreie Stadt Chemnitz 66 Landeshauptstadt Dresden 86 Kreisfreie Stadt Leipziq 144 Gesamt: 882 Aus den in der Vorbemerkung aufgeführten Gründen liegen der Staatsregierung genauere Angaben, beispielsweise wie viele der aktuell in Sachsen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Einzelnen wie alt sind und welcher Nationalität sie angehören, nicht vor. Eine weitere Aufschlüsselung der Angaben im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. Frage 2: Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden in den Landkreisen/kreisfreien Städten in den Jahren seit 2014 neu aufgenommen? (Bitte für die Jahre jeweils in absoluten Zahlen und zugeordnet zu den Landkreisen/ kreisfreien Städten aufschlüsseln .) Nähere Angaben zur Aufnahme und Verteilung können lediglich bezogen auf die Gesamtzahl der umA gemacht werden, die die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Freistaat Sachsen im Zeitraum ab dem Inkrafttreten des in der Vorbemerkung aufgeführten Gesetzes (1. November 2015) bis zum Stichtag (14. Dezember 2018) in Obhut genommen oder denen sie Hilfen gewährt haben. Diese Zahl beläuft sich auf insgesamt 5.332 umA und schließt auch junge Volljährige mit ein, die zunächst als umA aufgenommen wurden und denen über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus Hilfe nach§ 41 SGB VIII gewährt wurde bzw. wird. Sie schließt aber auch Fälle ein, in denen die lnobhutnahme bzw. Hilfegewährung inzwischen bereits beendet wurde. Die nachfolgenden Angaben sind daher aus vorgenannten Gründen nur begrenzt aussagekräftig. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Landkreis Bautzen Landkreis Erzgebirgskreis Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Kreisfreie Stadt Chemnitz Landeshauptstadt Dresden Kreisfreie Stadt LeipziQ Gesamt: Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Einreisen im Zeitraum 1.11.2015 bis 14.12.2018 430 599 351 361 302 394 291 235 362 414 414 583 596 5.332 Wie vielen jungen Erwachsenen, die als unbegleitete Minderjährige aufgenommen wurden, wird derzeit über das Erreichen ihrer Volljährigkeit hinaus Jugendhilfe gewährt ? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Landkreis /kreisfreie Stadt, die aufgenommen haben.) Zum Stichtag 14. Dezember 2018 befanden sich 488 junge Volljährige, die ehemals als umA eingereist sind und denen weiterhin Jugendhilfe gewährt wird, in der Zuständigkeit sächsischer örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Junge Volljährige Landkreis Bautzen 26 Landkreis Erzgebirgskreis 14 Landkreis Görlitz 36 Landkreis Leipzig 52 Landkreis Meißen 30 Landkreis Mittelsachsen 53 Landkreis Nordsachsen 4 Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirQe 12 Landkreis VoQtlandkreis 7 Landkreis Zwickau 76 Kreisfreie Stadt Chemnitz 27 Landeshauptstadt Dresden 94 Kreisfreie Stadt Leipzig 57 Gesamt: 488 Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden in Pflegefamilien vermittelt? (Bitte für die Jahre 2016 bis 2018 und Landkreis/kreisfreie Stadt aufschlüsseln.) Aus den in der Vorbemerkung aufgeführten Gründen liegen der Staatsregierung keine aktuellen Angaben vor, wie viele der in Sachsen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Ausländer und jungen Volljährigen im Einzelnen in den Jahren 2016 bis 2018 in Pflegefamilien vermittelt wurden. Im Ergebnis einer in der Vergangenheit erfolgten Praxisumfrage bei den Jugendämtern im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung jedoch mit Stichtag 30. Juni 2017 folgende Angaben zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII) und bei geeigneten Personen(§ 42 SGB VIII) vor: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl umA in Pflegefamilien/ bei geeigneten Personen Landkreis Bautzen 16 Landkreis Erzgebirgskreis 3 Landkreis Görlitz 5 Landkreis Leipzig 3 Landkreis Meißen 0 Landkreis Mittelsachsen 17 Landkreis Nordsachsen 0 Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 3 Landkreis Voqtlandkreis 9 Landkreis Zwickau 18 Kreisfreie Stadt Chemnitz 20 Landeshauptstadt Dresden 36 Kreisfreie Stadt Leipziq 67 Gesamt: 197 Zum Zeitpunkt des angegebenen Stichtags (30. Juni 2017) befanden sich insgesamt 1.984 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Zuständigkeit der sächsischen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Frage 5: In welchen Einrichtungen der freien Jugendhilfe sind derzeit unbegleitete Minderjährige bzw. junge Erwachsene untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Einrichtung und Kosten der Unterbringung pro Tag/Person.) Aus den in der Vorbemerkung aufgeführten Gründen liegen der Staatsregierung keine belastbaren detaillierten Angaben darüber vor, in welchen Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Sachsen unbegleitete minderjährige Ausländer und junge Volljährige derzeit untergebracht sind. Was die Kosten der Unterbringung pro Tag/Person betrifft, ist eine einrichtungsbezogene Aussage zu den derzeitigen Unterbringungskosten nicht möglich. Der Grund liegt darin, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Erstattung ihrer Aufwendungen in der Regel - z.T. deutlich - zeitversetzt beantragen und dann zudem zwar regelmäßig Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN die Tagessätze, nicht jedoch die konkrete Einrichtung angeben. Eine in der Vergangenheit erfolgte Abfrage zu den Unterbringungskosten ergab folgende Kostenspannen hinsichtlich der Tagessätze (Stand: 23. April 2018): Minimaler Ta- Maximaler Tages- Landkreis/Kreisfreie Stadt gessatz in Maximaler Tages- satz bei Untersatz in Sachsen bringung außer-Sachsen halb von Sachsen Landkreis Bautzen 114,11 € 331,38 € Landkreis Erzgebirgskreis 74,07 € 145,03 € 181,46 € Landkreis Görlitz 58,63 € 210,73 € 155,44 € Landkreis Leipzig 119,09 € 198,41 € 394,38 € Landkreis Meißen 31,50 € 181,49 € Landkreis Mittelsachsen 87,08 € 195,52 € Landkreis Nordsachsen 105,28 € 150,16€ Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzg. 89,80 € 178,68 € Landkreis Vogtlandkreis 50,40 € 196,43 € Landkreis Zwickau 75, 17 € 173,99 € 232,56 € Kreisfreie Stadt Chemnitz 72,28 € 332,53 € Landeshauptstadt Dresden 43,45 € 307,72 € Kreisfreie Stadt Leipzig 17,00 € 229,63 € Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die jeweiligen Kostensätze der Entgeltvereinbarungen zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe ausgehandelt werden, ohne dass die Sächsische Staatsregierung Einfluss auf den Abschluss der Entgeltvereinbarungen hat. Seite 5 von 5 2019-01-08T09:02:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes