Seite 1 von 4 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/23-2018/51774 Dresden, 11. Januar 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Nowak (CDU) Drs.-Nr.: 6/15639 Thema: Verhandlungen und Gespräche seitens des SMWA zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der ÖPNV- Strategiekommission Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 15. Dezember 2017 hat die ÖPNV-Strategiekommission des SMWA ihren Abschlussbericht beschlossen. In der Folge hat das SMWA mit den Vorsitzenden der ÖPNV-Zweckverbände im Freistaat Sachsen Verhandlungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abschlussbericht geführt. Am 1. November 2018 erklärte der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr diese Verhandlungen für gescheitert und kündigte die Gründung einer Landesverkehrsgesellschaft an. Zur Begründung führte er u.a. an, dass „trotz intensiver Gespräche mit den Landräten eine einvernehmliche Lösung nicht möglich war“ (Lausitzer Rundschau). Dem mdr sagte der Staatsminister: „Bei jedem Gespräch wurden mir neue Zahlen präsentiert. So kann man Verhandlungen nicht seriös führen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verhandlungsrunden und Gespräche hat es zwischen dem 15.12.2017 und dem 01.11.2018 zwischen dem SMWA und den Vorsitzenden der ÖPNV-Zweckverbände gegeben ? Bitte die einzelnen Termine aufschlüsseln. Der Staatsminister Seite 2 von 4 Frage 4: Wie viele der Gespräche und Verhandlungsrunden hat der Staatsminister persönlich geführt und welche sonstigen Gespräche oder Gesprächsversuche hat der Staatsminister mit einzelnen oder mehreren Landräten unternommen, um jenseits der offiziellen Verhandlungsrunden die offenbar ins Stocken geratenen Verhandlungen doch noch zum Erfolg zu führen? Bitte die einzelnen Termine aufschlüsseln. Frage 5: Sollte der Staatsminister die Verhandlungen teilweise nicht selbst geführt haben – wer hat die Verhandlungen auf Seiten des SMWA dann geführt? Bitte für die einzelnen Termine aufschlüsseln. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil einerseits die Erörterungen im Kabinett als auch die Vorbereitungen für die maßgeblichen Kabinetts - und Ressortentscheidungen zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission noch nicht abgeschlossen sind. Andererseits steht zu befürchten, dass die detaillierte Aufschlüsselung der Gesprächsinhalte , -häufigkeit und -partner den weiteren Prozess zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission negativ beeinträchtigen könnte. Insofern überwiegt unter Abwägung aller genannten Gründe der Schutz des Kernbereiches exekutiver Eigenverantwortung das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten . Davon abgesehen hat das SMWA in den Antworten zu den Kleinen Anfragen Drs. 6/12644, Drs. 6/13431 und Drs. 6/13535 wie auch fortlaufend in diversen Gesprächen mit Abgeordneten des Sächsischen Landtags sein Vorgehen zur Umsetzung der prioritären Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission umrissen . Frage 2: Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abschlussbericht hat das SMWA den ÖPNV-Zweckverbänden dabei vorgelegt? Gemäß dem geltenden Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) obliegen Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs den Landkreisen, Kreisfreien Städten und den relevanten Großen Kreisstädten. Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg sind gemäß dem Sächsischen Schulgesetz ebenfalls die Landkreise und Kreisfreien Städte. Seite 3 von 4 Mit Bezug auf die durch die ÖPNV-Strategiekommission als vordringlich umzusetzend identifizierten ÖPNV-Vorhaben (vgl. http://www.verkehr.sachsen.de/14080.html) hat die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des „Zukunftspakts Sachsen“ bereits im Januar 2018 konkret die ÖPNV-Vorhaben benannt, mit denen der ÖPNV gestärkt werden soll: Auf- und Ausbau eines Bus-Grundnetzes, Etablierung eines Sachsen-Tarifs, Schaffung einer Koordinierungsstelle, Digitalisierung des Vertriebs und Einführung eines Bildungstickets für alle Schüler und Auszubildenden. In den weiteren Verhandlungen zwischen den Vertretern der kommunalen ÖPNV- Aufgabenträger und dem SMWA wurden die Kriterien der benannten ÖPNV-Vorhaben durch das SMWA konkretisiert. Bus-Grundnetz: • Auf- und Ausbau eines landesweiten Verkehrsverbund übergreifenden Netzes • bestehend aus untereinander und mit dem SPNV vertakteten und verknüpften Plusund TaktBus-Linien, • die von morgens bis abends in einem Ein- bzw. Zwei-Stunden-Takt und auch regelmäßig an den Wochenenden verkehren und • definierte Qualitäts- und Quantitätsmerkmale, bspw. zu Fahrzeugausstattung, Bedienzeiten und Taktdichte, erfüllen. • Maßgabe für die konkrete Ausgestaltung der Qualitäts- und Quantitätsmerkmale waren die von der ÖPNV-Strategiekommission erarbeiteten und beschlossenen Angebotsparameter für die Plus- und TaktBus-Linien (z. B. Bedienzeit: 5 bis 23 Uhr). Sachsen-Tarif: • Etablierung eines in allen ÖPNV-Verkehrsmitteln gültigen und • für den Fahrgast attraktiven Tarifs • für Verbundgrenzen übergreifende Fahrten (sog. Dachtarif), • bestehend aus einem umfänglichen Produktsortiment, z. B. Einzelfahrscheine, Tageskarten und Zeitkarten. • Für die konkrete Ausgestaltung der Tarifdetails (z. B. Ticketpreise, Ticketvertrieb, Verfahren zur Einnahmeaufteilung etc.) sollte gemeinsam mit den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern ein bis Mitte 2019 fertigzustellendes Gutachten erarbeitet werden. Koordinierungsstelle: • Schaffung einer alle Entscheidungsträger einbindenden Koordinierungsstelle • zur Abstimmung und Umsetzung landesweiter und -bedeutsamer ÖPNV-Vorhaben sowie • zum Controlling und zur Evaluierung der durch den Haushaltsgesetzgeber zusätzlich für die benannten ÖPNV-Vorhaben bereitgestellten Mittel. • Als Grundlage für die Arbeitsfähigkeit sollte ein gemeinsam mit den Aufgabenträgern ausgehandelter Vertrag dienen. Digitalisierung des Vertriebs: Seite 4 von 4 • Ziel ist die Entwicklung eines digitalen Ticketingsystems, • welches den verbundübergreifenden Fahrscheinkauf via Smartphone in Sachsen ermöglicht. • Die Vorhabenumsetzung wurde bereits durch die Verkehrsverbünde initiiert und wird durch die kommunale Ebene und den Freistaat Sachsen unterstützt. Bildungsticket: • Einführung eines landesweit ganzjährig und -tägig gültigen ÖPNV-Tickets • für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildende • mit einem monatlichen Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler von 10 EURO und • einem monatlichen Eigenanteil für Auszubildende von bis zu 49 EURO. Frage 3: Wurden diese konkreten Vorschläge seitens des SMWA mit entsprechenden Finanzierungsplanungen untersetzt? Bereits im Januar 2018 hat die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des „Zukunftspakts Sachsen“ ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung der ÖPNV-Vorhaben erklärt. Daneben hat das SMWA in allen Verhandlungsrunden den jeweiligen Ansprechpartnern der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger versichert, dass die Sächsische Staatsregierung , unter Vorbehalt der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, bereit ist, in einem erheblichen Umfang zusätzliche Mittel für die Umsetzung der benannten ÖPNV- Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Diese Bestrebungen spiegeln sich auch in dem der kommunalen Ebene seit Mitte 2018 bekannten Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 wider, der für die Umsetzung der benannten ÖPNV-Vorhaben insgesamt 75 Mio. EURO bereit stellte. Zur Gewährleistung einer raschen Umsetzung des Vorhabens „Digitalisierung des Vertriebs “ hat die zuständige Bewilligungsbehörde bereits die relevanten Fördermittelanträge der ÖPNV-Zweckverbände bzw. der Verkehrsverbünde beschieden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Nowak (CDU) Drs.-Nr.: 6/15639 Thema: Verhandlungen und Gespräche seitens des SMWA zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wie viele Verhandlungsrunden und Gespräche hat es zwischen dem 15.12.2017 und dem 01.11.2018 zwischen dem SMWA und den Vorsitzenden der ÖPNV-Zweckverbände gegeben? Bitte die einzelnen Termine aufschlüsseln. Frage 2: Welche konkreten Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abschlussbericht hat das SMWA den ÖPNV-Zweckverbänden dabei vorgelegt? Frage 3: Wurden diese konkreten Vorschläge seitens des SMWA mit entsprechenden Finanzierungsplanungen untersetzt? 2019-01-14T08:51:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes