SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6115728 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6115254= lnternetnutzung im offenen Vollzug der sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen findet in der JVA Zeithain - anders als in den restlichen Justizvollzugsanstalten - zur Nutzung von lnternet im offenen Vollzug eine Prüfung im Einzelfall statt? Die Anstaltsleiter können den Gefangenen des offenen Vollzuges gestatten , andere Formen der Telekommunikation im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (2. B. lnternet) auf eigene Kosten zu nutzen, und sie können für den offenen Vollzug abweichende Regelungen zum Verbot des Besitzes und der Benutzung von Mobilfunkendgeräten treffen. lm Rahmen des ihm zustehenden Ermessens hat der Leiter der Justizvollzugsanstalt Zeithain aus Gründen der Sicherheit und Ordnung entschieden , Gefangenen des offenen Vollzuges nur nach Prüfung im Einzelfall STAATSMIN]STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 't040E/13/1 394 - KLR Dresden, Q, Januar 2019 IT TOB MIT l,l,l¡vwJoa-Mlt-tDE Hâusanschrlft: Sächsisches Staatsministerlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutscho Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang llir elektronisch signierte sowie für verschlùsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformationên unter m.egvp.de a Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# eine lnternetnutzung zu ermöglichen. Eine Genehmigung wird regelmäßig erteilt, wenn der betroffene Gefangene zu seiner Eingliederung auf eine Nutzung des lnternets angewiesen ist. Frage 2: Wie viele Prüfungen des Einzelfalls hat es in den letzten 5 Jahren dazu in der JVA Zeithain gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Genehmigung und Ablehnung sowie dem Ablehnungsgrund) Von einer Beantwortung der Fragen wurde wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung der erfragten lnformationen findet nicht statt, daher ist eine elektronische Recherche in Datenbeständen nicht möglich. Eine Beantwortung der Frage wäre nur möglich, wenn man in der Justizvollzugsanstalt Zeithain sämtliche geführten Gefangenenpersonalakten der letzten fünf Jahre händisch auswerten würde. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man insgesamt 2.248 Akten überprüfen würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Justizvollzugsanstalt für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 2.248 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 94 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Justizvollzugsanstalten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Zu berücksichtigen war dabei auch, dass dem lnformationsinteresse des Fragestellers mit den aufgeführten lnformationen weitestmöglich Rechnung getragen wird. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-01-08T09:14:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes