STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 394 - KLR Dresden, Ç Januar 2019 u,wv.¡oB-M11.J.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Vefkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospilalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternel seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu *Zugang fur elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselto elektron¡sche Dokumente nur über das Eleklron¡sche Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nãhere lnformationen unter ww.egvp.de t SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15730 Thema: Nachfrage zur Kle¡nen Anfrage Drs.-Nr. 6/15136: Unerlaubte Datenträger ¡m sächsischen Strafvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Vorbemerkung: ,,Einer Mitteilung der Gefangenen-GewerkschafVBundesweite Organisat ¡on (GG/BO) vom 23.11.2018 mit dem Titel "Wo sind all die rechten Datenträger h¡n ?" ist zu entnehmen, dass innerhalb der JVA Zeithain im Zeitraum KW 21 - KW 23 mindestens 2 Speicherkarten sow¡e 1 USB-STICK bei Hauftraumkontrollen aufgefunden wurden, diese aber nicht den Antworten der Kleinen Anfrage zu entnehmen s¡nd." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind im Zeitraum KW 21 - KW 23 bei Haftraumkontrollen innerhalb der JVA Zeithain Datenträger aufgefunden worden? (Bitte aufschlüsseln nach Datenträgertyp USB-Stickn Speicherkarte sow¡e Anzahl) TOB MIT e o Seite 1 von 6 STAATSMINISl'ERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENl# Am 24. Mai 2018 (21. Kalenderwoche) wurden in der Justizvollzugsanstalt Zeithain bei Haftraumkontrollen durch die Sicherheitsgruppe Justizvollzug folgende Datenträger aufgefunden: 1 USB-Stick 1 Memory-Card 1 Mobilfunktelefon 1 SD Karte 2 Mikro-SD-Karten Frage 2: Wenn dem so ist, warum sind diese nicht der Antwort auf die Kleine Anfrage zu entnehmen gewesen? ln der Drs.-Nr.: 6/15136, zum Thema: Unerlaubte Datenträger im sächsischen Justizvollzug , wurde nach den aufgefundenen Datenträgern im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 1. Oktober 2018 gefragt. Wie bereits in der Antwort zur Drs.-Nr.:6115136, Frage 1, ausgeführt, war u.a. die Angabe der Justizvollzugsanstalt Zeithain nicht abschließend . Eine systematische Erhebung der Anzahl der Funde von Datenträgern bzw. Speichermedien erfolgt nur, soweit es sich um Mobilfunktelefone handelt. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wurde wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Aufgrund des nunmehr in Frage 1 konkret benannten Zeitraumes konnte die Anzahl der aufgefunden Datenträger bei den Haftraumkontrollen der Sicherheitsgruppe Justizvollzug am 24. Mai 2018 gezielt an Hand von Protokollen rekonstruiert werden, die im Zusammenhang mit deren Einsatz in der Justizvollzugsanstalt Zeithain erstellt wurden. Frage 3: Welche Ergebnisse hat das Auslesen der entsprechenden Datenträger erbracht, und welche von den genannten Datenkategorien sind derzeit noch zu Beweiszwecken gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach folgenden Kategorien: Pornografien Musik, Spielfilme/Dokumentationen, Fotos) Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw lm Zusammenhang mit einer Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind der Polizei zwei Micro-SD-Karten übergeben worden. lnwieweit diese anlässlich der strafrechtlichen Ermittlungen noch einer Auslesung bedürfen , ist derzeit noch nicht abschließend entschieden. lm Übrigen fand eine Auslesung der Datenspeicher nicht statt. Frage 4: In welchen Fällen wurde im Zeitraum 01.10.2017 - 01.10.2018 das Auslesen von Datenträgern nach 981 SächsStVollzG angeordnet bzw. wurden entsprechende Anordnungen zum Auslesen regelmäßig getroffen, und wenn nein, warum wurde davon abgesehen? (Bitte aufschlüsseln nach JVA) Der Anstaltsleiter kann, soweit ein Auslesen der Datenträger möglich ist, auf Grundlage der $ 81 SächsStVollzG, 9 47a SächsUHaftVollzG, $ 69a SächsJStVollzG bzw. I 86 SächsSVVollzG das Auslesen von Datenspeichern schrittlich anordnen. Die sächsischen Justizvollzugsanstalten haben alle sichergestellten Mobiltelefone an die Staatsanwaltschaften zu übersenden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß S 115 OW|G vorliegt. Sofern das Mobiltelefon nicht bei der Staatsanwaltschaft verbleibt, wird es von der Anstalt aufbewahrt. Mobiltelefone, die keiner Person zuzuordnen sind, werden wie Fundsachen behandelt. Der Staatsregierung liegen im Hinblick auf ausgelesene Datenträger im Zeitraum vom 1 . Oktober 2017 bis 1 . Oktober 2018 die in den Anlagen 1 bis 10 aufgeführten lnformationen vor. Hinzuweisen ist darauf, dass die Angaben der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen und der Justizvollzugsanstalt Zeithain nicht abschließend sind. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wurde wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine systematische Erhebung der Anzahl der ausgelesenen Datenträger erfolgt nicht. Seite 3 von 6 STAATSMINIS'I"ERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Eine Beantwortung der Frage wäre nur möglich, wenn man bei der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen und der Justizvollzugsanstalt Zeithain sämtliche geführten Gefangenenpersonalakten händisch auswerten würde, da nur dort entsprechende Sicherstellungen , die einem Gefangenen zuzuordnen sind, dokumentiert werden. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man insgesamt 845 Akten händisch auswerten würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen erforderlich . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Justizvollzugsanstalten fur die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 845 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 35 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Justizvollzugsanstalten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Zu berücksichtigen war dabei auch, dass dem lnformationsinteresse des Fragestellers mit den aufgefuhrten lnformationen weitest möglich Rechnung getragen wird. Frage 5: Welche Schulungen/Weiterbildungen/Hilfsmittel stehen den Beamt*innen zur Verfügung , welche sie in die Lage versetzenn lnhalte gemäß S86a SIGB zu erkennen? Se¡te 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw (Bitte aufschlüsseln nach Schulung, Weiterbildung sowie Hilfsmittel (zb. Auflistung verbotener Symboliken etc.)) Fortbildungen für die Bediensteten werden durch das Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen und am Ausbildungszentrum Bobritzsch angeboten. Das Thema ,,Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" wurde im Jahr 2018 im Rahmen folgender Veranstaltungen auch behandelt: Ausbildungszentrum Bobritzsch: ,,Umgang mit extremistischen Gefangenen" (jährlich 2x angeboten) ,,Umgang mit Gefangenen aus muslimisch geprägten Ländern" (jährlich 2x angeboten) Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen ,,Extremismus in Sachsen" ,,Umgang mit Reichsbürgern" lm Rahmen einer Kooperation zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt wurden und werden lnformations- und Sensibilisierungsgespräche mit allen Justizvollzugsanstalten in Sachsen geführt. Dabei wurde allen Anstalten eine Handreichung zum Erkennen islamistischer Aktivitäten und von Radikalisierungstendenzen übergeben. Außerdem wurden Ansprechpartner vom Landesamt für Verfassungsschutz und Landeskriminalamt benannt sowie über die Unterstützungsmöglichkeiten in Einzelfällen informiert. Verschiedene anstaltsinterne Fortbildungen werden vom Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt Sachsen zum Thema Extremismus durchgeführt, bei denen u.a. Erkennungszeichen verfassungsfeindlicher Symbole ein Thema ist. Zu diesem Thema wurde im Jahr 2018 u.a. Folgendes angeboten: Landesamt f ür Verfassungssch utz: ,,Reichsbü rger / Selbstverwalter" ,,Gefangene aus muslimisch geprägten Ländern: lslamismus - islamischer Extremismus" Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Landeskriminalamt Sachsen ,,Rockerkrim inal ität" Auch externe Träger, wie Violence Prevention Network e.V., führen anstaltsinterne Fortbildungen durch. Der sächsische Justizvollzug arbeitet seit dem Jahr 2009 mit dem freien Träger Violence Prevention Network e.V. im Bereich der Extremismusprävention zusammen. Zu diesem Thema wurde im Jahr 2018 u.a. Folgendes angeboten: Violence Prevention Network: ,,PRISMA Sachsen - Radikalisierung erkennen/ De-Radikalisierung begleiten /Kompetenzen bündeln" Als weitere Hilfsmittel zum Erkennen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen stehen den Bediensteten folgende Broschüren zut Verfügung: ,,lndikatoren zum Erkennen islamistisch- terroristischer Zusammenhänge" (nur für den Dienstgebrauch), Hrsg. Bundeskriminalamt ,,Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten", Hrsg. Bundesamt für Verfassungsschutz ,,Rechtsextreme Symbole und deren Bedeutung", Hrsg. Aktion Zivil Courage jährlich aktueller sächs. Verfassungsschutzbericht, Hrsg. Landesamt für Verfassungsschutz Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Anlagen 1 0 tabellarische Ubersichten Seite 6 von 6 Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 1 − Justizvollzugsanstalt Bautzen Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 23 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. November 2017 4 Mobilfunktelefone Dezember 2017 2 Mobilfunktelefone Januar 2018 3 Mobilfunktelefone Februar 2018 3 Mobilfunktelefone März 2018 5 Mobilfunktelefone April 2018 4 Mobilfunktelefone Mai 2018 2 Mobilfunktelefone Juni 2018 6 Mobilfunktelefone Juli 2018 3 Mobilfunktelefone August 2018 7 Mobilfunktelefone September 2018 6 Mobilfunktelefone Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 2 − Justizvollzugsanstalt Chemnitz Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 - Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. November 2017 - Dezember 2017 - Januar 2018 - Februar 2018 - März 2018 - April 2018 2 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten Mai 2018 - Juni 2018 - Juli 2018 - August 2018 1 Mobiltelefon 2 SIM-Karten September 2018 - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15730 Anlage 3 − Justizvollzugsanstalt Dresden Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 1 Mobilfunktelefon Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei allen Datenträgern angeordnet. 1 SD-Karte 1 USB-Stick November 2017 2 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte Dezember 2017 7 Mobilfunktelefone 3 SIM-Karten 1 SD-Karte Januar 2018 7 Mobilfunktelefone 10 SIM-Karten 3 SD-Karten Februar 2018 5 Mobilfunktelefone 5 SIM-Karten März 2018 6 Mobilfunktelefone 5 SIM-Karten 2 USB-Sticks April 2018 3 Mobilfunktelefone 4 SIM-Karten 1 SD-Karte Mai 2018 5 Mobilfunktelefone Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG 3 SIM-Karten Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei allen Datenträgern angeordnet. 2 USB-Sticks 4 SD-Karten Juni 2018 4 Mobilfunktelefone 5 SIM-Karten 2 USB-Sticks Juli 2018 2 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten 1 USB- Stick August 2018 3 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten September 2018 1 SD-Karten Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15730 Anlage 4 − Justizvollzugsanstalt Görlitz Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. 2 SIM-Karten November 2017 2 Mobilfunktelefone Dezember 2017 3 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten Januar 2018 7 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten 1 USB-Stick 1 SIM-Karte Februar 2018 1 USB-Stick 1 SIM-Karte März 2018 5 Mobilfunktelefone 4 SIM-Karten 1 SD-Karte April 2018 3 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte 1 USB-Stick Mai 2018 7 Mobilfunktelefone 3 SIM-Karten Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG 1 USB-Stick Auslesung technisch nicht möglich. Juni 2018 4 Mobilfunktelefone Juli 2018 5 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte 1 USB-Stick August 2018 7 Mobilfunktelefone 5 SIM-Karten 1 CD 1 USB-Stick 2 SD-Karten September 2018 3 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15730 Anlage 5 − Justizvollzugsanstalt Leipzig Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. November 2017 6 Mobilfunktelefone Die Auslesung nach § 81 SächsStVollzG wurde bei einem Mobilfunktelefon angeordnet. Die Auslesung der 5 weiteren Datenträgern war technisch nicht möglich. 1 USB-Stick Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. 1 SD-Karte Dezember 2017 3 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. 2 USB-Sticks Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. Januar 2018 3 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. 2 USB-Sticks Auslesung nach § 81 SächsStVollzG beim den Datenträgern angeordnet. 1 SD-Karte Februar 2018 4 SD-Karten Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. 1 CD März 2018 4 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. 2 USB-Sticks Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. April 2018 6 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. 1 USB-Stick Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. 1 SD-Karte Mai 2018 3 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. Juni 2018 5 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick Auslesung nach § 81 SächsStVollzG beim Datenträger angeordnet. Juli 2018 6 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. August 2018 2 Mobilfunktelefone Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG 1 USB-Stick Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. September 2018 7 Mobilfunktelefone Auslesung technisch nicht möglich. Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 6 − Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 4 Mobilfunktelefone Beantwortung nicht möglich. 3 SIM-Karten 1 USB-Stick November 2017 2 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karten 1 USB-Stick Dezember 2017 6 Mobilfunktelefone 6 SIM-Karten 1 SD-Karte Januar 2018 1 Mobilfunktelefon Februar 2018 - März 2018 - April 2018 1 Mobilfunktelefon 1 SIM-Karte 1 USB-Sticks Mai 2018 - Juni 2018 3 Mobilfunktelefone 3 SIM-Karten Juli 2018 2 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte 1 USB-Stick August 2018 3 Mobilfunktelefone 1 SIM-Karte 1 USB-Stick September 2018 2 Mobilfunktelefone 2 SIM-Karte Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 2 Drucksache 6/15730 Anlage 7 − Justizvollzugsanstalt Torgau Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 3 Mobilfunktelefone Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. November 2017 1 Mobilfunktelefon Dezember 2017 1 Mobilfunktelefon 1 DVD Januar 2018 1 Mobilfunktelefon Februar 2018 1 Mobilfunktelefon Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei allen Datenträgern angeordnet. 1 SIM-Karte März 2018 1 Mobilfunktelefon Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. 1 SIM-Karte 1 SD-Karte April 2018 3 Mobilfunktelefone 2 SD-Karten 3 SIM-Karten Mai 2018 3 Mobilfunktelefone 1 USB-Stick 4 Micro-SD-Karten 3 SIM-Karten 1 DVD Juli 2018 1 CD 1 Mobilfunktelefon Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei allen Datenträgern angeordnet. 1 SIM-Karte 1 SD-Karte Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. August 2018 1 SIM-Karte 1 USB-Stick 5 DVD's Seite 2 von 2 Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG September 2018 1 Mobilfunktelefon 1 SIM-Karte Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 8 − Justizvollzugsanstalt Waldheim Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 - Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. November 2017 - Dezember 2017 2 Mobilfunktelefone Januar 2018 2 Mobilfunktelefone Februar 2018 1 Mobilfunktelefon März 2018 1 Mobilfunktelefon April 2018 1 DVD Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. 4 USB-Sticks Auslesung nach § 81 SächsStVollzG bei den Datenträgern angeordnet. Mai 2018 - - Juni 2018 - - Juli 2018 1 Mobilfunktelefon Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. August 2018 - - September 2018 - - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 9 − Justizvollzugsanstalt Zeithain Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 3 Mobilfunktelefone Beantwortung nicht möglich. November 2017 2 Mobilfunktelefone Dezember 2017 1 Mobilfunktelefon Januar 2018 5 Mobilfunktelefone Februar 2018 7 Mobilfunktelefone März 2018 9 Mobilfunktelefone April 2018 15 Mobilfunktelefone Mai 2018 6 Mobilfunktelefone Juni 2018 4 Mobilfunktelefone Juli 2018 1 Mobilfunktelefon August 2018 8 Mobilfunktelefone September 2018 1 Mobilfunktelefon Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - Seite 1 von 1 Drucksache 6/15730 Anlage 10 − Justizvollzugsanstalt Zwickau Monat, Jahr Datenträger/Speichermedium Anordnung der Auslesung nach § 81 SächsStVollzG, § 47a SächsUHaftVollzG, § 69a SächsJStVollzG, § 86 SächsSVVollzG Oktober 2017 - November 2017 2 Mobilfunktelefone Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. 2 SIM-Karten Dezember 2017 - Januar 2018 - Februar 2018 - März 2018 1 Mobilfunktelefon Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. 1 SIM-Karte 1 Smartwatch Auslesung technisch nicht möglich. April 2018 - Mai 2018 1 Mobilfunktelefon Von Anordnungen der Auslesung wurde i.R. der Ausübung des Ermessens abgesehen. Juni 2018 - Juli 2018 1 Mobilfunktelefon 1 SIM-Karte August 2018 - September 2018 - Oktober 2018 (bis einschließlich 1.10.2018) - KA 6-15730 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 2019-01-08T09:15:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes