SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Drs.-Nr. 6/15731 Thema: "Rassenlehre des Menschen" als Lehrinhalt an sächsischen Schulen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Fragestellerin erreichten eindeutige Hinweise (gescanntes Unterrichtsmaterial), wonach im Unterricht einer 10. Klasse im Fach Biologie einer sächsischen Oberschule die "Rassenlehre des Menschen" Thema war. Es wurden verschiedene "Rassenkreise" ausgewiesen, denen typische Hautfarben , Haar-, Nasen- und Gesichtsformen von den Schülerinnen zugeordnet werden mussten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Den Antworten wird vorangestellt, dass es sich bei dem im Begleittext zur Kleinen Anfrage beschrieben Unterrichtsmaterial um eine Seite aus dem Themenheft "Naturwissenschaft Biologie, Chemie, Physik - Farben" aus dem Jahr 1998 handelt, dessen Inhalt das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) nicht unterstützt. Einer Zulassung bedarf das Material nicht. Frage 1: Sind der Staatsregierung derartige Fälle bekannt, in denen die "Rassen lehre des Menschen" zum Thema im Unterricht an sächsischen Schulen gemacht wurde? Über den o. g. Hinweis hinaus, sind dem SMK keine Fälle bekannt, in denen das Themenheft aus dem Jahr 1998 im Unterricht genutzt wurde. Frage 2: Inwieweit war oder ist die "Rassenlehre des Menschen" Bestandteil sächsischer Lehrpläne und auf welcher Grundlage basieren diese Inhalte? Seite 1 von 3 SSft:CHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 11. Dezember 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/15/40 Dresden~.Januar2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Im Zusammenhang einer kritischen Auseinandersetzung mit der Ideologie des Nationalsozialismus wird in den Lehrplänen der Unterrichtsfächer Geschichte, Katholische Religion, Evangelische Religion und Ethik der verschiedenen Schularten auf die ihr zugrundeliegende "Rassenlehre des Menschen" verwiesen . Nachstehende Beispiele verdeutlichen diese Lehrplananbindung: • Lehrplan Gymnasium, Katholische Religion, Klassenstufe 10 Lernbereich 4: "Kirche in der Zeit" Lernziel: "Beurteilen der Rolle der Kirche in den Diktaturen - Nationalsozialismus (Stellung der Kirche zur Euthanasie, Rassenlehre, zur Verfolgung und Vernichtung der Juden)" • Lehrplan Schule zur Lernförderung, Geschichte, Klassenstufen 8/9 Lernbereich 4: "Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg" Lernziel: "Sich positionieren zu Merkmalen und Auswirkungen der nationalsozialistischen Herrschaft - Ausgrenzung, Verfolgung , Vernichtung ("rassebiologisch Minderwertige " und politische Gegner)" • Lehrplan Oberschule Ethik, Klassenstufe 9 Lernbereich 3: "Der Umgang mit Medien und die Macht der Bilder" Lernziel : "Einblick gewinnen in moderne Mythen (Rassenmythen, Fortschrittsmythos )". Bis zur Einführung der neuen Lehrplangeneration 2004 war die Variabilität beim Menschen in der Gegenwart - Menschenrassen - Bestandteil der Stammesentwicklung des Menschen in Klassenstufe 10 im Fach Biologie. Hier ging es darum zu verdeutlichen, dass alle Menschen trotz erblich bedingter Unterschiede in den wesentlichen Merkmalen übereinstimmen, sich aber auch im Prozess der Stammesentwicklung des Menschen Evolutionsfaktoren wie Mutation, Neukombination von Genen, Isolation und Selektion auswirken. Im derzeit gültigen Lehrplan ist das Thema "Evolution des Menschen" verpflichtender Inhalt in Klassenstufe 10 im Fach Biologie an Gymnasien und Oberschulen. Der Begriff "Menschenrassen" ist gestrichen und der beabsichtigte Kontext der Artzugehörigkeit durch überwiegend genetische Gemeinsamkeiten aller Menschen gestärkt. Frage 3: Wenn die "Rassenlehre des Menschen" kein Bestandteil sächsischer Lehrpläne ist, wie erklärt die Staatsregierung, dass es dennoch an sächsischen Schulen gelehrt wird? Der Gesetzgeber definiert im Sächsischen Schulgesetz einen klaren Erziehungs- und Bildungsauftrag . So sollen Schüler insbesondere lernen, "allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen Ansichten und ihrer sexuellen Orientierung sowie für ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten" (§ 1 Absatz 5 Nummer 4 des Sächsischen Schulgesetzes). Diese Prinzipien und Vorgaben sind für alle Lehrer handlungsleitend. Das Themenheft "Naturwissenschaft Biologie, Chemie, Physik - Farben" von 1998 war laut veralteter Lernmittelverordnung vom 25. März 2013 § 2 kein Schulbuch und bedurfte keiner Zulassung. Das ist auch heute nicht der Fall , denn mit der neuen Sächsischen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Lernmittelzulassungsverordnung vom 19. Juni 2017 unterliegen nur noch Druckwerke (Schulbücher) für die Unterrichtsfächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik der Zulassungspflicht Bei allen zulassungsfreien Materialien wählen die Schulen eigenverantwortlich aus dem Sortiment der Verlage aus. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sie den Anforderungen gemäß § 4 Abs. 1 der Lernmittelverordnung entsprechen. Gemäß § 41 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Schulleiter verantwortlich für die Einhaltung der Lehrpläne. Erst wenn beim Schulleiter ein Fehlverhalten vorliegt, können schulaufsichtliche Maßnahmen greifen. Frage 4: Auf welche Weise will die Staatsregierung künftig unterbinden, dass derart rassistische Lehrinhalte an sächsischen Schulen vermittelt werden? Es wird auf die Antwort auf die Fragen 1 und 3 verwiesen . Frage 5: ln welchen Abständen werden Lehrer*innen sächsischer Schulen über Inhalte und Änderungen der Lehrpläne fortgebildet und wer leitet diese (fachspezifischen ) Fortbildungen? Jährlich bietet die staatliche Lehrerfortbildung eine Vielzahl von Veranstaltungen zur Umsetzung der sächsischen Lehrpläne an. Die fachlichen Fortbildungen werden teilweise von Fachberatern, engagierten Lehrkräften oder auch von anderen Experten (z. B. von Universitäten) geleitet. Insbesondere im Zuge der Einführung neuer oder geänderter Lehrpläne werden Lehrkräfte fortgebildet. Darüber hinaus organisieren viele Fachberater die fachliche Arbeit vor Ort in regionalen Fachgruppen bzw. Fachzirkeln . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-01-08T09:04:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes