STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15733 Thema: Personal in Abschiebehaft und Verhältnis sächsische Praxis zum Trennungsgebot Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Aussage eines Vertreters des Staatsministeriums des lnneren gegenüber MDR Aktuell, gesendet am 5. Dezember 2018, arbeiten in der in seiner Zuständigkeit stehenden Abschiebehaftvollzugsanstalt in Dresden 17 vom Justizministerium abgeordnete Beamt*innen und 39 ‚schnell ausgebildete Unterstützungskräfte.‘ https:llwww.mdr.delmediatheklinfotheklaudio-899268.htm|“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde das institutionelle wie organisatorische Trennungsgebot der Abschiebehaft zur Strafhaft, gestärkt durch Rechtssprechung des EuGH (C-473l13, C-514/13 und C-474I13), bei der Personalpolitik , insbesondere bei der Ausbildung der Beamt*innen des Justizministeriums wie der „schnell ausgebildeten Unterstützungskräfte“ eingehalten? Die eingesetzten abgeordneten Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes haben eine Einweisung in die Handlungsabläufe und in die speziellen Aufgaben der sächsischen Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung durch die Einrichtungsleitung, durch Beamte des Jus— tizvollzugsdienstes mit Erfahrung bei Aufgaben in der Abschiebungshaft und durch externe Dozenten erhalten. Diese Handlungsabläufe wurden von den Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes mit den tarifbeschäf— tigten Bediensteten in einer Erprobungsphase der Einrichtung eingeübt und erprobt. " ** Freistaat—.—; SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/299 Dresden, 8. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 56443199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Die „schnell ausgebildeten Unterstützungskräfte“ sind tarifbeschäftigte Bedienstete der Landesdirektion Sachsen (LDS). Sowohl die Einweisung der Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugsdienstes als auch die Ausbildung der Bediensteten der LDS richten sich fachtheoretisch und fach— praktisch am Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen (SächsAHaflVollzG) aus. Damit stellt die LDS bereits in der Einweisung und Ausbildung der später eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie der tarifbeschäftigten Bediensteten sicher, dass eine klare Trennung zwischen Abschiebungshaft und Strafhaft im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegeben ist. Im Ergebnis dieser Einweisungen und Ausbildungen und der konsequenten Anwendung des SächsAHaftVolizG ist gewährleistet, dass eine Vermischung der Aufgaben einer Justizvollzugsanstait und der Abschiebungshafteinrichtung , also von Strafhaft und Abschiebungshaft, nicht erfolgt. Frage 2: Was hat die Fragestellerin jeweils unter den Begriffen „schnell“, „ausgebildet“ und Unterstützungskraft“ zu verstehen? Die schnell ausgebildeten Unterstützungskräfte sind tarifbeschäftigte Bedienstete der LDS, welche eine achtwöchige fachtheoretische Ausbildung am Ausbildungszentrum der Justiz in Bobritzsch und eine vienNöchige fachpraktische Ausbildung in einer Jus— tizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen absolviert haben. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgte durch externe Dozenten und erfahrene Justizvollzugsbeamte und musste von den Bediensteten durch das erfolgreiche Ablegen eines schriftlichen Abschlusstestes bestanden werden. Zudem mussten sich die Bediensteten im fachpraktischen Ausbildungsanteil bewähren. Die fachpraktische Ausbildung erfolgte im Rahmen der Vorgabe von klassischen Vollzugsaufgaben durch Ausbilder des Justizvollzugedienstes . Erst mit dem erfolgreichen Bestehen beider Ausbildungsabschnitte durften die Bediensteten in der Abschiebungshaft— und Ausreisegewahrsamseinrichtung eingesetzt werden. Die Abgrenzung „schnell“ ist hier im Vergleich zum zeitlichen Umfang der zweijährigen Laufbahnausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 des Justizvollzugsdienstes zu verstehen . ' Der Ausdruck „Unterstützungskraft“ zielt auf die Aufgabenwahrnehmung der Bediensteten ab. Die tarifbeschäftigten Bediensteten führen im Dienstbetrieb die Anweisung der Beamten aus. Die Bediensteten unterstützen die Beamten bei der Aufnahme und Durchsuchung von Untergebrachten, der Aufsicht im Besucherraum, der Essenausgabe , der Gangwache und dem Transport von kranken Untergebrachten der Einrichtung. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 3: \ Worin unterscheiden sich Aufgabenbereiche und Kompetenzen dieser beiden dort arbeitenden Gruppen, welches weitere Personal mit welchem Aufgabenbereich und welchen Kompetenzen arbeitet in der Haftanstalt und wird gegebenenfalls von welchem Träger beschäftigt? Die nähere Ausgestaltung der Aufgabenbereiche und Kompetenzen für den Vollzugs— bereich richtet sich hierbei nach den Anforderungen des SächsAHaftVollzG. Die Beam— ten führen dabei die im Gesetz benannten hoheitlichen Aufgaben mit Unterstützung durch die Bediensteten aus. Insoweit verweisen wir auf die Erläuterungen zu Frage 2. Die Einrichtung besteht des Weiteren aus dem Verwaltungsbereich. In diesem Aufgabenbereich sind der Leiter, die stellvertretende Leiterin der Einrichtung, vier Verwaltungsbedienstete und ein Hausmeister eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Bedienstete der LDS. Dem Einrichtungsleiter obliegt die Leitung der Einrichtung. Der stellvertretenden Leiterin obliegen die Vertretung des Leiters bei Abwesenheit und die Leitung des Verwaltungsbereiches. Die VenNaltungsbediensteten nehmen Aufgaben der Querschnitts - und Leistungsverwaltung wahr. Frage 4: Fand eine Ausbildung, insbesondere der Beamt*innen und „schnell ausgebildeten Unterstützungskräfte“ statt, wenn ja, wo, wie lang und durch wen? Es wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. (?femdlicfz Grüßen ro . DrfRoland'Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-01-08T13:36:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes