STÄÄTSM11M1STEK1UM DES INNERN mymmrn^ prejstaat |p SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages 5-0141.51/7396 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden ■ a Dresden, f JL November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/158 Thema: Ausgabereste 2013 und 2014 im Doppelhaushalt Kapitel 03 23 883 17 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Kapitel 03 23 883 17 ‘Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren1 wurden Ausgabereste in Höhe von 1.896,11 T€ in das Haushaltsjahr 2013 übertragen (gemäß des Beratungs- und Informationsmaterials für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses vom 25.06.2013).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: In welcher Höhe wurden im Kapitel 03 23 88317 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren“ Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2014 übertragen? Bei der Haushaltsstelle 03 23/883 17 wurden Ausgabereste in Höhe von 1.105.277,27 EUR in das Haushaltsjahr 2014 übertragen. Frage 2: Wie stellt sich der Mittelabfluss im Haushaltstitel 03 23 883 17 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt-und Ortsteilzentren“ im Haushaltsjahr 2014 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar? Zum Stand 31. Oktober 2014 sind bei der Haushaltsstelle 03 23/883 17 Mittel in Höhe von 2.060.947,76 EUR abgeflossen. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen 03 23 883 17 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Höhe beantragt, welche wurden davon in welcher Höhe bewilligt und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINJSTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN gefördert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte Summe, bewilligte Summe und ausgezahlte Summe?) Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ keine Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Die Zuwendungen erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABI. S. 1467) gebietsbezogen jeweils für städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern. Aufgrund der Gebietsförderung erhalten die Gemeinden keine Fördermittelbewilligungen für einzelne Bauvorhaben, sondern immer für die jeweilige städtebauliche Gesamtmaßnahme. Eine statistische Erfassung einzelner Maßnahmen innerhalb der Gesamtmaßnahmen erfolgt nicht. Bei den in der Anlage angegebenen Maßnahmen handelt es sich daher stets um städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen (Stand 31. Oktober 2014). Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Zuschüsse aus 03 23 883 17 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt zwar bewilligt, letztendlich aber nicht realisiert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte und bewilligte Finanzhöhe und Gründen der Nichtrealisierung) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Alle Gesamtmaßnahmen, die ab 2012 Bewilligungen erhielten, befinden sich noch in der Realisierung. Mit den bewilligten Mitteln eines Jahres kann immer nur ein Teil der jeweiligen Gesamtmaßnahme realisiert werden. Da die Förderung der Unterstützung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen dient, erfolgt sie im Unterschied zur Einzelprojektförderung über langjährige Zeiträume. In welchem Maße konnten Gelder aus 03 23 883 17 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung aktiver Stadt- und Ortsteilzentren“ nicht abgerufen werden, da die benötigten Eigenmittel der Antragsberechtigten nicht aufgebracht werden konnten? brufes von Fördermitteln bei der Haushaltsstelle 03 23/883 17 erfasst. Frage 4: Frage 5: Anlage \ Seite 2 von 2 Anlage zu LT-Drs. 6/158 Antwort auf Frage 3 Fördervorhaben Jahr: 2012 Jahr: 2013 Jahr: 2014 Reg,-Nr. Bezeichnung / Leistungsempfänger Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** 100809384611 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungPirna 1.472.000,00 921.630,00 174.000,00 1.126.000,00 55.814,22 747.630,00 941 063,00 591 515,78 338.810,00 100809385101 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungZwönitz 240.000,00 214.999,98 213.131,44 380.000,00 95.913,80 163.121,62 350 000,00 166.000,00 31.444 96 100809385131 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungOberlungwitz 240.000,00 226.000,00 84.028,00 260.650,00 326.650,00 342.986,00 383.500,00 250.000,00 209.664,00 100809385171 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungRochlitz 1.018.900,00 1.018.900,00 933.140,00 527.430,00 821.430,00 1.014.924,00 240.000,00 20.000,00 180.000,00 100809397191 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungRadeberg 486.667,51 363.507,88 467.279,96 200.441,54 224.976,70 274.203,50 107.748,00 51.950,00 180.334,42 100809397231 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungRadeberg 707.333,33 687.330,00 270.295,94 651.813,37 621.583,30 698.944,06 454.003,33 435.330,00 539.673,30 100809401011 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungFlöha 1.606.400,00 2.109.564,84 982.594,86 2.119.477,58 3.821.510,00 4.122.096,98 1.353.602,00 1.250.313,34 1.836.655,56 100809412651 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltungjohanngeorgenstadt 50.000,00 27.333,34 52.057,32 50.000,00 28.920,00 40.863,36 20.000,00 14.310,00 15.3 100809413571 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltung Zwickau 431.233,33 55.982,08 112.666,66 1 013.164,85 629.751,64 0,00 514.242,00 499.230,00 615.150,00 101000502381 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungRadebeul 1.096.760,00 1.101.740,00 980.339,00 1.277.114,00 1.456.738,76 1.001.735,00 1.617.716,00 1.072.521,24 1.347.912,76 101000503311 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltung Aue 30.000,00 30.000,00 47.130,00 540.680,00 512.330,00 98.810,00 798.830,00 518.000,00 534.276,78 101000503621 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltung Leipzig 1.270.000,00 267.603,66 205.238,52 2.123.335,00 1.042.508,66 681.687,70 2.207.140,00 1.764.755,00 929.354,54 101000503731 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltung Leipzig 663.998,00 230.334,00 103.340,00 713.404,00 205.000,00 230.334,00 510.997,00 541.666,00 228.923,60 101000504261 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungLeisnig 486.930,00 363.500,00 520.044,00 542.020,00 650.500,00 43.400,00 693.223,33 578.690,00 538.600,00 101000507121 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungRochlitz 68.000,00 68.000,00 44.000,00 193.000,00 13.000,00 68.000,00 333.000,00 419.830,00 1 < 000,00 101000854891 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungPockau-Lengefetd 195.000,00 82.106,70 82.106,70 203.000,00 269.000,00 269.000,00 281.000,00 400.000,00 113.764,16 101000855751 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungFreital 300.000,00 500.000,00 36.360,00 516.683,32 584.650,00 463.640,00 600.000,00 595 140,00 584.650,00 101000856581 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungMarkranstädt 1.025.300,00 287.500,00 73.500,00 888.860,00 1.048.140,00 287.500,00 259.260,00 246.000,00 1.048.140,00 101001164501 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungBorna 0,00 0,00 0,00 66.666,67 79.000,00 0,00 388.000,00 438 000,00 0,00 101001171981 SOP-Maßnahme / Stadtverwaltung Chemnitz 200.000,00 87.000,00 0,00 534.133,00 756.000,00 843.000,00 554.270,00 1.693.000,00 0,00 101001172661 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungMügeln 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 00 270.666,00 346.000,00 37.860,00 101001174731 SOP-Maßnahme "Stolpen-Kernstadt" / StadtverwaltungStolpen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.000,00 108.000,00 0,00 101001175301 SOP-Maßnahme “Heidenau-Stadtkern" / StadtverwaltungHeidenau 0,00 0,00 0,00 43.334,00 25.000,00 25.000,00 56.667,00 83.000,00 0,00 101001516941 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungMarkkleeberg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 378.640,00 334.000,00 169.000,00 101001517931 SOP-Maßnahme / Stadt Wurzen 0,00 0,00 0,00 0,00 0.00 0,00 108.000,00 108.000,00 0,00 101001525661 SOP-Maßnahme / StadtverwaltungKamenz 0,00 0,00 0.00 0,00 0,00 0,00 71.150,00 145.670,00 0,00 Summe: 11.588.522,17 8.643.032,48 5.381.252,40 13.971.207,33 13.268.417,08 11.416.876,22 13.506.717,66 12.670.921,36 9.492.604,06 Die städtebaulichen Maßnahmen werden jeweils für insgesamt fünf Jahre in je einem Antrag beantragt. Auch die jeweilige Bewilligung erstreckt sich über diesen Zeitraum. Soweit Mittelverfügbarkeit zwar insgesamt gegeben ist, aber nicht für eine bestimmte Jahresscheibe innerhalb des Antrags, kann der Bedarf für eine spätere Jahresscheibe innerhalb der fünf Jahre bewilligt werden. Der Gesamtbewilligungsbetrag ändert sich nicht. Daher kann der hier angegebene Betrag in der Spalte "Beantragt für Jahr” auch niedriger als der Betrag "Bewilligt für Jahr” sein. Die zugrundeliegenden Gesamtbewilligungen sind stets < der beantragten Mittel. ” Die Auszahlungen im angegebenen Jahr sind reine Auszahlungen ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen. Des Weiteren umfassen die angegebenen Beträge aufgrund der Zwei-Monatsfrist nach Ziff. 18.2.1 Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABI. S. 1467. 1479) z. T. auch Bewilligungen für das Vorjahr. Daher kann der Auszahlungsbetrag den Bewilgungsbetrag für das jeweilige Jahr übersteigen. 1 von 1