STAATSMINISTERIUM DES INNERN k-Ui.. Freistaat ^ SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23b-0141.51/7588 Dresden, .Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1583 Thema: Haushaltssperren in Kommunen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welchen Kommunen im Freistaat Sachsen wurde im Jahr 2014 jeweils für welche Zeiträume und mit jeweils welcher Begründung eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt? Der Staatsregierung liegen die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Erkenntnisse nicht vor. Die Festlegung von haushaltswirtschaftlichen Sperren gehört zur Finanzhoheit einer Kommune und damit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Insoweit unterliegt die Gemeinde lediglich der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, durch eine Abfrage bei den Kommunen sich diese Erkenntnisse erst zu verschaffen. Ob und ggf. welche Kommunen haushaltswirtschaftliche Sperre^ verhängt haben und wie dies im Einzelfall begründet wurde, ist rechts^üfsicKtlich im Regelfall nicht relevant. Die Staatsregierung hat jedenfalls Weiner/ Anlass, an der sachgerechten Verfügung von haushaltswirt-schafflichen Sperren durch die kommunale Ebene zu zweifeln. Mit freund ichen Grüßen MaVkus Ulbig Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden.