Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15883 Thema: Institutionelle Förderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Jahr 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Medieninformation vom 10.12.2018 teilte die Staatsregierung mit, dass der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten über die Fördermittelvergabe für das Haushaltsjahr 2019 entschieden hat.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Gesamtumfang wurden Anträge auf institutionelle Förderung für 2019 an die Stiftung gestellt und in welchem Gesamtumfang wurde institutionelle Förderung bewilligt? Für das Haushaltsjahr 2019 wurden bei der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Anträge auf institutionelle Förderung im Gesamtumfang von 793.060,00 EUR eingereicht. Auf Grundlage der Beschlussfassung im Stiftungsrat vom 07.12.2018 ist vorgesehen, Zuwendungen in Höhe von insgesamt 649.700,00 EUR zu bewilligen. Frage 2: In welchem Umfang wurden Anträge auf institutionelle Förderung für 2019 jeweils für die Themenbereiche Nationalsozialismus und SBZ/DDR an die Stiftung gestellt und in welchem Umfang wurde institutionelle Förderung bewilligt? (bitte nach Themenbereich angeben) Anträge werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie der Stiftung gestellt. Eine klare Unterteilung zwischen den zwei genannten Themenbereichen ist oft nicht möglich, weil die Begünstigten themenbereichsübergreifend agieren . Von den gestellten Anträgen haben Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/323 Dresden, 21. Dezember 2018 Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 3 Anträge im Umfang von 94.600,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themenbereich Nationalsozialismus und Anträge im Umfang von 698.460,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themenbereich SBZ/DDR. Vom Stiftungsrat bestätigt wurden institutionelle Förderungen im Umfang von 80.000,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im Themenbereich Nationalsozialismus und Anträge im Umfang von 569.700,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im Themenbereich SBZ/DDR haben. Frage 3: Welche Anträge auf institutionelle Förderung wurden in Höhe der beantragten Fördersummen bewilligt? (bitte nach Antragsteller und Fördersumme angeben) Es wurde kein Antrag auf institutionelle Förderung in Höhe der beantragten Fördersumme beschlossen. Allerdings sprach sich der Stiftungsrat dafür aus, die Ergebnisse der parlamentarischen Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2020 umzusetzen und der Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V. 95.000,00 EUR (beantragt 148.000,00 EUR) mehr institutionelle Förderung als 2018 zu bewilligen, was einen Aufwuchs gegenüber der bei der Stiftung beantragten Förderung und eine Fördersumme in 2019 von 194.300,00 EUR bedeutet. Frage 4: Wurden Anträge auf institutionelle Förderung nur anteilig gegenüber der ursprünglichen Antragssumme bewilligt und wenn ja, welche? (bitte nach Antragssteller, beantragter Fördersumme und genehmigten Förderbetrag aufschlüsseln) Folgende Anträge auf institutionelle Förderung sollen nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden: Antragsteller beantragte Fördersumme bestätigte Fördersumme Bürgerkomitee Leipzig e. V. 300.000,00 EUR 195.000,00 EUR Erkenntnis durch Erinnerung e. V. 210.000,00 EUR 140.000,00 EUR Förderverein „Dr. Margarete Blank" e.V. 94.600,00 EUR 80.000,00 EUR Bautzen-Komitee e. V. 40.460,00 EUR 40.400,00 EUR Seite 3 von 3 Frage 5: Wurden Anträge auf institutionelle Förderung abschlägig beschieden und wenn ja, welche? (bitte nach Antragssteller und beantragter Fördersumme aufschlüsseln) Es sollen keine Anträge auf institutionelle Förderung abschlägig beschieden werden . Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange 2018-12-28T07:25:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes