STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/322-2018/48976 Dresden, .Januar 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15884 Thema: Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Jahr 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „Mit Medieninformation vom 10.12.2018 teilte die Staatsregierung mit, dass der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten über die Fördermittelvergabe für das Haushaltsjahr 2019 entschieden hat." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach der Förderrichtlinie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinne rung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft für die Ausreichung von Zu wendungen an Gedenkstätten, Archive und Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen vom 10.06.2016 obliegt die Entscheidung über Anträge auf Projektförderungen, die eine Fördersumme von unter 10.000 EUR zum Ziel haben, dem Geschäftsführer der Stiftung. Dies betrifft auch nachträgliche Erhöhungen von durch den Stiftungsrat entschiedenen Förderungen über die Gewährung der Förderung um bis zu 10.000 EUR. Solche Anträge kön nen auch ohne Beachtung der sonst üblichen Antragsfristen eingereicht werden. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag im Rahmen von dessen Auskunftsrecht ihre eigenen Erkenntnisse mitzuteilen. Die Staatsregierung hat über ihre Mitwirkung im Stiftungsrat nachfolgende Erkenntnisse. Sie verfügt derzeit über keine Erkenntnisse über Förderanträge unter 10.000 EUR. Zertifikat seit aooy audtt berufundfamille Hausanschrift: Staatsministerium fDr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Keln Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 1: In welchem Gesamtumfang wurden Anträge auf Projektförderung für 2019 an die Stiftung gestellt und in welchem Gesamtumfang wurden Projekt förderungen bewilligt? Nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung wurden für das Haushaltsjahr 2019 an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten Anträge auf Gewährung einer Projektförderung im Gesamtumfang von 1.087.646,00 EUR gestellt. Im Ergebnis der Stiftungsratssitzung am 07.12.2016 ist beabsichtigt, Zuwendungen in Höhe von insgesamt 631.150,00 EUR zu bewilligen. Frage 2: In welchem Umfang wurden Anträge auf Projektförderung für 2019 je weils für die Themenbereiche Nationalsozialismus und SBZ/DDR an die Stiftung gestellt und in welchem Umfang wurden Projektförderungen bewilligt? (bitte nach Themenbereich angeben) Projektanträge werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie der Stiftung gestellt. Eine klare Unterteilung zwischen den zwei genannten Themenbereichen ist nicht in jedem Fall möglich. Von den gestellten Projektanträgen haben > Projektanträge im Umfang von 403.766,00 EUR ihren Schwerpunkt im The menbereich Nationalsozialismus, > Projektanträge im Umfang von 663.880,00 EUR ihren Schwerpunkt im The menbereich SBZ/DDR und > ein Projektantrag im Umfang von 20.000,00 EUR im themenbereichsübergreifenden Bereich. Bestätigt wurden > Projektförderungen im Umfang von 131.270,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im Themenbereich Nationalsozialismus und > Projektanträge im Umfang von 499.880,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im Themenbereich SBZ/DDR haben. Frage 3: Welche Anträge auf Projektförderung wurden in Höhe der beantrag ten Fördersummen bewilligt? (bitte nach Antragsteller und geplanten Projekt angeben) Zum derzeitigen Zeitpunkt wurden durch die Stiftung noch keine Projektanträge bewil ligt. Folgende Projektanträge sollen nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung in Höhe der beantragten Fördersumme bewilligt werden; Antragsteller Projektbezeichnung Fördersumme Archiv Bürgerbe wegung Leipzig e.V. Betrieb des Archivs zur Geschichte der Opposition in der DDR 115.500,00 EUR Martin-Luther- King-Zentrum Werdau e. V. Betrieb des Archivs zur Geschichte der Opposition in der DDR 65.000,00 EUR Stadt Franken berg Erweiterung der Außenraumdarstellung „Pfad der Erinnerung" zur künftigen Gedenkstätte KZ Sach senburg 50.000,00 EUR Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N Gedenkstätte Großschweidnitz e.V. Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie - Bauvorbereitungsmaßnahmen 45.000,00 EUR Lern- und Ge denkort Kaßberg- Gefängnis e. V. Feinkonzept der Dauerausstellung „Kaßberg- Gefängnis" 39.380,00 EUR Gedenkstätte Großschweidnitz e. V. Gedenkstätte für die Opfer der NS-Euthanasie - Grundsicherung 36.270,00 EUR Große Kreisstadt Stollberg Interimsbüro für die künftige Gedenkstätte Stollberg - Frauenhaftanstalt Hoheneck 32.000,00 EUR Martin-Luther- King-Zentrum Werdau e. V. Ausstellung „DDR-Opposition und Zivilcourage heute" 30.000,00 EUR Frage 4: Wurden Anträge auf Projektförderung nur anteilig gegenüber der ur sprünglichen Antragssumme bewilligt und wenn Ja, welche? (bitte nach Antragssteller , beantragter Fördersumme, genehmigten Förderbetrag und geplanten Pro jekten aufschlüsseln) Zum derzeitigen Zeitpunkt sollen folgende Projektanträge nicht in Höhe der beantrag ten Fördersumme bewilligt werden; Antragsteller Projektbezeichnung beantragte Förder summe bestätigte Förder summe Bürgerkomitee Leipzig e. V. * Gedenkstätte „Museum in der .Runden Ecke' Leipzig" mit dem Museum im Stasi- Bunker Machern (Bundes förderung) 300.000,00 EUR 153.000,00 EUR Umweltbibliothek Großhennersdorf e.V. Betrieb des Archivs der Umweltbibliothek Großhen nersdorf e. V. 82.000,00 EUR 65.000,00 EUR * Die mögliche Förderhöhe wird vom Bund vorgegeben und ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung des Stiftungsrates. Frage 5: Wurden Anträge auf Projektförderung abschlägig beschieden und wenn ja, welche? (bitte nach Antragssteiler, beantragter Fördersumme und geplanten Projekten aufschlüsseln) Folgende Projektanträge sollen nicht bewilligt werden: Antragsteller Projektbezeichnung beantragte Förder summe Stadt Leipzig Sanierung der Gedenkstätte „Denkmal der 53" 175.000,00 EUR Förderverein „Dr. Margarete Blank" e. V. Service- und Beratungsstelle „Impuls: Sächsische Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus" 87.496,00 EUR Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Glücklicher Mon tag - AGM Leipzig GmbH Workshops „Gedenken, erinnern und lernen" mit Schwarel 20.000,00 EUR HATIKVA e. V. Bruch/Stücke 10.000,00 EUR Mit {F^ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Sta<^e Seite 4 von 4 2019-01-04T13:20:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes