STAATSTVIINISTERIIJTVI DES INNERN Freistaat ||P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-0141.51/7397 Dresden, n November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/159 Thema: Ausgabereste 2013 und 2014 im Doppelhaushalt Kapitel 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Kapitel 03 23 883 18 ‘Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden1 wurden Ausgabereste in Höhe von 116,97 T€ in das Haushaltsjahr 2013 übertragen (gemäß des Beratungs- und Informationsmaterials für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses vom 25.06.2013).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden im Kapitel 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2014 übertragen? Bei der Haushaltsstelle 03 23/883 18 wurden Ausgabereste in Höhe von 964.535,78 EUR in das Haushaltsjahr 2014 übertragen. Frage 2: Wie stellt sich der Mittelabfluss im Haushaltstitel 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ im Haushaltsjahr 2014 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar? Zum Stand 31. Oktober 2014 sind bei der Haushaltsstelle 03 23/883 18 Mittel in Höhe von 274.778,46 EUR abgeflossen. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Höhe beantragt, welche wurden davon in welcher Höhe bewilligt und Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STÄÄTSTVI11M1STEK1UTVI des mmm m&EB Freistaat |p SACH SEIN gefördert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte Summe, bewilligte Summe und ausgezahite Summe?) Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ keine Einzelmaßnahmen bewilligt werden. Die Zuwendungen erfolgen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABI. S. 1467) gebietsbezogen jeweils für städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Die Zuwendungen sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in der Gemeinde zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern. Aufgrund der Gebietsförderung erhalten die Gemeinden keine Fördermittelbewilligungen für einzelne Bauvorhaben, sondern immer für die jeweilige städtebauliche Gesamtmaßnahme. Eine statistische Erfassung einzelner Maßnahmen innerhalb der Gesamtmaßnahmen erfolgt nicht. Bei den in der Anlage angegebenen Maßnahmen handelt es sich daher stets um städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen (Stand 31. Oktober 2014). Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Zuschüsse aus 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ wurden ab 2012 bis zum jetzigen Zeitpunkt zwar bewilligt, letztendlich aber nicht realisiert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einzelmaßnahme, beantragte und bewilligte Finanzhöhe und Gründen der Nichtrealisierung) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Alle Gesamtmaßnahmen, die ab 2012 Bewilligungen erhielten, befinden sich noch in der Realisierung. Mit den bewilligten Mitteln eines Jahres kann immer nur ein Teil der jeweiligen Gesamtmaßnahme realisiert werden. Da die Förderung der Unterstützung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen dient, erfolgt sie im Unterschied zur Einzelprojektförderung über langjährige Zeiträume. Frage 5: In welchem Maße konnten Gelder aus 03 23 883 18 “Zuweisungen aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung kleinerer Städte und Gemeinden“ nicht abgerufen werden, da die benötigten Eigenmittel der Antragsberechtigten nicht aufgebracht werden konnten? Die .Gründe des Nichtabrufes von Fördermitteln bei der Haushaltsstelle 03 23/883 18 werden statistisch nicht erfasst. Mi freundlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu LT-Drs. 6/159 Antwort auf Frage 3 Fördervorhaben Jahr: 2012 Jahr: 2013 Jahr: 2014 Reg.-Nr. Bezeichnung / Leistungsempfänger Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** Beantragt für Jahr* Bewilligt für Jahr Ausgezahlt im Jahr** 101000749681 Kleinere Städte und Gemeinden "Innenstadt" / StadtverwaltunqKöniqstein 462.200,00 462.200,00 280.760,00 341.000,00 341.000,00 551.590,00 346.000,00 347.000,00 194.150,00 101000751171 Kleinere Städte und Gemeinden "Zentrum Niesky" / StadtverwaltungNiesky 430.400,00 413.800,00 301.380,00 316.533,33 439.700,00 451.320,00 1.309.027,00 1.570.000,00 315.000,00 101000853091 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungBernsdorf 1.146.000,68 970.000,00 310.660,00 0,00 176.000,00 870.000,00 80.000,00 80.000,00 176.000,00 101000920441 Kleinere Städte und Gemeinden / GemeindeverwaltungPockau 226.200,00 120.920,00 10.000,00 400.000,00 542.980,00 253.920,00 418.733,00 478.000,00 132.432,45 101000924791 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungColditz 344.006,00 290.630,00 87.900,00 139.031,00 180.970,00 226.630,00 499.999,00 684.000,00 180.970,00 101000958641 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungDippoldiswalde 192.000,00 70.450,00 13.440,00 186.666,00 329.050,00 70.450,00 200.000,00 241.000,00 132.000,00 101001158621 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungFrohburg 40.000,00 40.000,00 0,00 167.800,00 59.000,00 40.000,00 254.733,00 44.000,00 59.000,00 101001182171 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungHohnstein 0,00 0,00 0,00 202.739,00 203.000,00 34.855,64 774.810,00 951.000,00 472.922,82 101001516781 Kleinere Städte und Gemeinden / GemeindeverwaltungLossatal 0,00 6,00 0,00 46.000,00 42.000,00 0,00 260.856,00 196.000,00 42.000,00 101001516911 Kleinere Städte und Gemeinden / StadtverwaltungFrauenstein 0,00 0,00 0,00 354.000,00 256.000,00 17.023,02 632.000,00 294.000,00 238.976,98 101001520861 Kleinere Städte und Gemeinden / GemeindeverwaltungZschorlau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300.000,00 100.000,00 0,00 Summe: 2.840.806,68 2 368.000,00 1.004.140,00 2.153.769,33 2.569.700,00 2 515 788,66 5.076.158,00 4.985.000,00 1.943.452,25 * Die städtebaulichen Maßnahmen werden jeweils für insgesamt fünf Jahre in je einem Antrag beantragt. Auch die jeweilige Bewilligung erstreckt sich über diesen Zeitraum. Soweit Mittelverfügbarkeit zwar insgesamt gegeben ist, aber nicht für eine bestimmte Jahresscheibe innerhalb des Antrags, kann der Bedarf für eine spätere Jahresscheibe innerhalb der fünf Jahre bewilligt werden. Der Gesamtbewiiligungsbetrag ändert sich nicht. Daher kann der hier angegebene Betrag in der Spalte "Beantragt für Jahr" auch niedriger als der Betrag "Bewilligt für Jahr" sein. Die zugrundeliegenden Gesamtbewlliigungen sind stets < der beantragten Mittel. ** Die Auszahlungen im angegebenen Jahr sind reine Auszahlungen ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen. Des Weiteren umfassen die angegebenen Beträge aufgrund der Zwei-Monatsfrist nach Ziff. 18.2.1 Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 20. August 2009 (SächsABl. S. 1467. 1479) z. T. auch Bewilligungen für das Vorjahr. Daher kann der Auszahlungsbetrag den Bewilligungsbetrag für das jeweilige Jahr übersteigen. 1 von 1