STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. Dezember 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angsben) z-1050t2t422 Dresden, Ot,O,L LOZÎ l5 SÄCHSISoHES STMTSMINISTÊRIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfâch'10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15901 Thema: Baumfällungen an Gewässern l. Ordnung - Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Aus den Antworten der Kleinen Anfragen DS 6/13116 und 6114790 ergeben sich weitere Fragen." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Bäume wurden an Gewässern L Ordnung im Jahr 2017 gefällt, für die in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage DS 6/13116 die Kosten nach Gewässern aufgeführt sind? Die Anzahl der Baumfällungen im Jahr 2017 an den in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.6/13116 genannten Gewässern L ordnung ist in der Anlage 1 ausgewiesen. Frage 2 Warum wird das Holz der an Gewässern l. Ordnung gefällten Bäume nicht verkauft sondern mit den übrigen Leistungen des Auftragnehmers verrechnet? Da es sich bei den gefällten Bäumen in der Regel um Weichhölzer(Pappeln, Weiden, Erlen etc.) handelt, die zudem keine marktfähigen stammformen aufweisen, ist ein Absatz über normale Holzvermarktungswege (zum Beispiel an Sägewerke) nicht möglich. Deshalb ist es wirtschaftlicher , das Holz dem Auftragnehmer im Wege der Verrechnung zu überlassen. simu[+ er{rF.lr.@r ¡u.ùñdû!d r¿diÁnMft Hausanschrift: Sächsisches Staabm¡n¡ster¡um für Umwelt und Landw¡Éschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sechsen-de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meldên. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-G rundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugang ft¡r elektronisch sign¡ârtê sowie für verschltisselte eleKron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT l5iÄëiisnru Frage 3: wird eine wasserrechtliche Duldungsanordnung durch die zuständige wasserbehörde im Fall einer nicht einvernehmlichen Lösung zum Fällen von Bäumen an Gewässern l. Ordnung durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet? Eine wasserrechtliche Duldungsanordnung, als Verwaltungsakt der zuständigen Wasserbehörde, bedarf keiner Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen . Mit lichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 2019-01-10T08:21:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes