STAATSiViiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6115907 Thema: Erlass über Fantasiepapiere - „Voraussichtlichkeit“ über Abschluss administrativer Vorkehrungen für Abschiebungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „lm Erlass über die Fantasiepapiere (oder auch „Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument “) wird auf Seite 5 veranlasst, dass wenn die administrativen Vorkehrungen für die Durchführung der Abschiebung einer betroffenen Person „voraussichtlich“ innerhalb der nächsten drei bis vier Monate abgeschlossen sei, die Ausstellung einer Duldung nicht zwingend veranlasst sei.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Zielländer, bei denen sächsische Ausländerbehörden davon ausgehen, dass die Abschiebung dahin jederzeit innerhalb von drei bis vier Monaten durchgeführt werden kann und wenn ja, um welche handelt es sich? Eine Abschiebung kann nur durchgeführt werden, wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist und keine Abschiebungshindernisse vorliegen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Daher kann keine Liste von Ländern übermittelt werden, in die die Abschiebung innerhalb von drei bis vier Monaten jederzeit durchgeführt werden kann. (13,—,7—1 Freistaat_? SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/42/302 Dresden, 10. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,63,18,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERWM DES INNERN “\ ;;—.<:„__ "1—1! Frage 2: Unter der Voraussetzung, dass Frage 1 mit Ja beantwortet wird — erhalten Menschen , die in die unter Frage 1 benannten Zielländer fallen, das Fantasiepaper ausschließlich dann, wenn die Abschiebung innerhalb der nächsten drei bis vier Monate erfolgt, oder muss die Fragestellerin davon ausgehen, dass analog zu den „Kettenduldungen“ Menschen über längere Zeiträume, soll heißen, länger als vier Monate, lediglich ein Fantasiepapieren vorweisen können? Die Beantwortung der Frage entfällt. Itf eundlichen Grüßena&r. Roland Wöller Seite 2 von 2 ij, FreistaatSACHSEN 2019-01-10T09:40:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes