STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: §l15921 Thema: Uberprüfung der Echtheit afghanischer „Tazkira“ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lst die Vorlage einer ,,Tazkira“ (afghanisches Personaldokument) zum Beleg persönlicher Angaben bei einem Antrag auf Asyl oder bei einem Antrag auf Änderung persönlicher Daten, welche in Datensystemen deutscher Ämter und Behörden gespeichert sind, ausreichend? Die Beurteilung, welche Unterlagen im Einzelfall bei einem Antrag auf Asyl für ausreichend angesehen und welche Angaben im Datensystem deutscher Ämter und Behörden zu speichern sind, obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach Abschluss des Asylverfahrens sind die Ausländerbehörden für die Änderung persönlicher Daten zuständig. In der Regel genügt für eine Änderung allein die Tazkira nicht, vielmehr ist ein gültiger Reisepass notwendig. Frage 2: Handelt es sich bei einer „Tazkira“ um ein sogenanntes nachrangiges Dokument? (Bitte mit Angabe der Rechtsgrundlage!) Frage 3: Handelt es sich bei einem afghanischen Reisepass um ein nicht nachrangiges Dokument? (Bitte mit Angabe der Rechtsgrundlage!) Zusammenfassende Antwor’t auf die Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 können nicht beantwortet werden, da der Begriff „nachrangiges Dokument“ nicht bekannt ist. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/303 Dresden, 10. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage4: Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Echtheit durch deutsche Ämter und Behörden von „Tazkira“ und afghanischem Reisepass ? Die Überprüfung der Echtheit von afghanischen Reisepässen ist aufgrund ihrer hochwertigen druck— und sicherungstechnischen Merkmale, die internationalen Standards entsprechen, u. a. durch den Einsatz moderner Ausweislesetechnik einfacher als bei der ,,Tazkira“, die über keine oder nur geringwertige druck- und sicherungstechnische Merkmale verfügt. Die Untersuchung der Echtheit einer „Tazkira“ wie auch der enthaltenen Eintragungen setzt die Kenntnis der im jeweiligen Distrikt genutzten Vordrucke, der verwendeten Stempel und der Ausstellungsberechtigten zum jeweiligen Ausstei- Iungszeitpunkt voraus. Da diese nicht gegeben ist, kann eine kriminaltechnische, abschließende Bewertung derartiger Dokumente nicht erfolgen. 'f undlichen Grüßen r f.Dr. RolandWöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-10T09:41:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes