STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15923 Thema: KfW-Programm Altersgerecht Umbauen — Zuschuss Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen — Zuschuss fördert bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand, mit denen Barrieren reduziert werden. Antragsberechtigt sind u. a. Wohneigentümergemeinschaften .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es für die Inanspruchnahme des 0. g. Programms durch die Programmrichtlinien Grenzen hinsichtlich des Alters der Antragsteller, wenn diese alleinige Wohnungseigentümer als Selbstnutzer sind oder als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft angehören? Frage 2: Welche Fördergesamthöhe besteht für Maßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften ? Frage 3: Welche Grundsätze der Haftung gelten in diesem Fall? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Sachlich ist die Antwortpflicht auf Fragen der Abgeordneten des Sächsischen Landtages in der Weise begrenzt, dass die Staatsregierung nur zu solchen Angelegenheiten Auskunft geben muss, die in ihren Zuständig— keitsbereich fallen. Sie muss nicht außerhalb ihres Verantwortungsbereiches Rede und Antwort stehen. Diese Beschränkung ergibt sich daraus, dass das Fragerecht der Abgeordneten dazu dient, den Mitgliedern des Parlaments die Informationen zu verschaffen, die sie zu einer wirksamen Kon- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5—1053/56/34 Dresden. 10. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN trolle der Staatsregierung und Ven/valtung benötigen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. Au— gust 2004 — Vf. 44—I-03). Der Abgeordnete bittet um Informationen zu einer Fördermaßnahme, die von der KfW- Bank verantwortet wird. Die Tätigkeit der Bank fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Freistaates Sachsen, sondern in den des Bundes. Die Rechtsaufsicht über die Tätigkeit der KfW-Bank wird durch das Bundesministerium der Finanzen geführt. Erkenntnisse zur Fördertätigkeit der Bank im Zusammenhang mit dieser Maßnahme liegen der Staatsregierung nicht vor. Es gibt darüber hinaus auch keine Verbindungen mit aktuellen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen. th undlichen Grüßen Prof. Dr.Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-10T09:42:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes