Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/79/18-2018/52878 Dresden, 11. Januar 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel (DIE LINKEN) Drs.-Nr.: 6/15926 Thema: Nutzung der Ortsverbindungsstraße Pließkowitz - Kleinbautzen im Zusammenhang mit den Bergbauaktivitäten in Pließkowitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Schon seit Jahren wird die Ortsverbindungsstraße Pließkowitz- Kleinbautzen durch Lastkraftwagen, die Gesteinsmaterial aus dem anliegenden Steinbruch abtransportieren, stark verschmutzt, wodurch es bei Trockenheit zu andauernder Staubaufwirbelung und bei Nässe zu Verschlammung kommt. Eine Abrollstrecke für LKW, wie vorgeschrieben , gibt es nicht. Die Straße wurde vor ca. 100 Jahren für Pferdefuhrwerke gebaut, verfügt über eine Breite von 3,80m verfügt und die Deckschicht besteht aus Pflastersteinen, die seit 100 Jahren auf dieser Straße eingebracht sind. Bei Begegnungen zweier LKW kommt es regulär zur großzügigen Überfahrung des Fahrbahnrandes, so dass sich die Fahrbahn sich in einem desolaten Zustand befindet und obendrein ständig verschmutzt ist. Das Wirtschaftsministerium stellte fest, dass diese Straße für das Bergbauunternehmen geeignet sei, um den Abtransport vom Steinbruch zu gewährleisten. Ortsansässige Bewohner fordern jedoch die Sperrung der Straße für 40-Tonner. Deshalb überreichte die BI Steinbruch Pließkowitz am 30.08.2018 an den Bürgermeister der Gemeinde Malschwitz eine Petition, die folgendes zum Inhalt hat: Aus Richtung Kleinbautzen kommend ist die Ortsverbindungsstraße für 7,5t ausgeschildert. Gleiches erwartet die Bevölkerung auch aus Richtung Pließkowitz. Die Gemeinde hat als Baulastträger das uneingeschränkte Hoheitsrecht. Die BI fordert im Schulterschluss mit den Bürgern den Bürgermeister auf, ebenfalls von Pließkowitz aus eine Tonnagebegrenzung für 7,5t aufzustellen. Daraufhin ist die Gemeinde nun gewillt, den Straßenzustand zu verbessern , die Straße auszubauen, mehrere Ausweichstellen für den LKW- Der Staatsminister Seite 2 von 3 Verkehr zu schaffen sowie die Entwässerung der Steinbruch- und Straßenflächen neu zu ordnen. Flankierend heißt es vom Wirtschaftsministerium: „Deshalb bitten wir den Petitionsausschuss zu prüfen, inwieweit eine Sonderregelung möglich ist, um eine 100%-ige Förderung zu erhalten.“ Weiterhin heißt es von Seiten des Wirtschaftsministeriums: „Theoretisch ist auch die Einziehung einer Straße möglich, sie also zur „Privatstraße“ zu machen, z.B. weil sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Aktiv werden müssten hier die beteiligte Gemeinde sowie die untere Straßenaufsichtsbehörde beim LRA. Dann stünde eine Überführung der Straßenbaulast von der Gemeinde Malschwitz auf den Bergbauunternehmer nichts im Wege.“ Das Oberbergamt und die Gemeinde behaupteten, dass es eine Sondernutzungsgenehmigung der Straße für den Schwerlastverkehr gäbe. Aber weder bei der Gemeinde, noch beim OBA liegt solch eine vor. Trotz eines eingeleiteten Nachtarbeitsverbotes wird nach Auskunft der Bürgerinitiative Steinbruch Pließkowitz bei ProStein offenbar wieder nachts gearbeitet. Auffällig sei, dass immer wieder gegen 2.00 Uhr die Arbeiten beginnen, wie zuletzt in der Nacht zum Samstag, den 08.12.2018. Dabei kam den Aussagen zufolge auch die Brecheranlage zum Einsatz. In einer E-Mail des Oberbergamtes vom 17.10.2018 an die BI heißt es: "Damit sind derzeit alle Nachtarbeiten unzulässig, allenfalls mit Ausnahme der Beleuchtung und Bewachung der Anlagen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es für das Bergbauunternehmen ProStein eine Sondergenehmigung zur Nutzung der Ortsverbindungsstraße Pließkowitz-Kleinbautzen über die Tonnagebegrenzung von 7,5t hinaus und in welcher Behörde liegt diese zur Einsichtnahme vor bzw. von welcher Behörde wurde diese erlassen? Bei der relevanten Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Malschwitz. Auf Nachfrage erklärte die zuständige Gemeindeverwaltung Malschwitz, dass es keine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Sächsisches Straßengesetz gibt. Frage 2: Wie sind die Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums an die Gemeinde Malschwitz zu verstehen, in denen von einer möglichen 100%- igen Förderung des Straßenausbaus und einer möglichen Übernahme der Straße durch das Unternehmen ProStein die Rede ist. Ist dies eine Empfehlung zweier voneinander unabhängiger Varianten oder würde dies in der Endkonsequenz auch bedeuten können, dass das Unternehmen eine aus Steuergeldern neu finanzierte Straße dem Unternehmen ohne Bindungsfrist unmittelbar übertragen werden könnte? Seite 3 von 3 Eine Empfehlung des SMWA zu einer Förderung mit einem Fördersatz von 100 Prozent gibt es nicht. Bei dem in den vorangestellten Ausführungen zitierten Satz handelt sich nicht um eine Stellungnahme des SMWA. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) sieht in der aktuellen Fassung für Gemeindeverbindungsstraßen einen Höchstfördersatz von 80 Prozent für den öffentlichen Aufgabenträger vor (Teil A Abschnitt V Nummer 1 Buchstabe e). Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem eine kommunale Baulast. Die Zweckbindungsfrist bei Aus- und Umbaumaßnahmen an Straßen beträgt zehn Jahre (Anlage 1a Nummer 8 der RL KStB). Innerhalb dieser Frist darf die Verkehrseinrichtung nicht zweckentfremdet oder veräußert werden. Geschieht dies, so wird die Förderung zurückgefordert. Im Übrigen steht es der Gemeinde Malschwitz im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, diese kommunale Straße im Rahmen des Straßenrechts nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Frage 3: Welche Maßnahmen werden getroffen, damit die Nachtarbeit, insbesondere mit der Brecheranlage, in Zukunft unterbleibt? Der Bergbauunternehmer verzichtet seit einiger Zeit freiwillig auf Nachtarbeit. Mit Bescheid vom 16. November 2018 wurde dieser Verzicht auf den Produktionsbetrieb der Aufbereitungsanlage während der Nachtzeit (zwischen 22 bis 6 Uhr) bestätigt und ist damit bindend. Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie ggf. erforderliche Funktionstests können jedoch nachts bei Bedarf durchgeführt werden. Frage 4: Inwieweit kontrolliert das Oberbergamt die Einhaltung des Nachtarbeitsverbotes vor Ort, z.B. mit Stichprobenkontrollen oder dauerhaften Schallmesseinrichtungen? Das Oberbergamt hat keine Anhaltspunkte für ein Nichteinhalten des Nachtarbeitsverbots . Anderslautende Angaben aus der Bevölkerung waren widersprüchlich und ließen sich bei Prüfung auch nicht belegen. Für Beschwerden war das Oberbergamt in der Vergangenheit (auch nachts) telefonisch erreichbar und hat den Betrieb bei Bedarf auch unmittelbar kontrolliert. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel (DIE LINKEN) Drs.-Nr.: 6/15926 Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Gibt es für das Bergbauunternehmen ProStein eine Sondergenehmigung zur Nutzung der Ortsverbindungsstraße Pließkowitz-Kleinbautzen über die Tonnagebegrenzung von 7,5t hinaus und in welcher Behörde liegt diese zur Einsichtnahme vor bzw. von we... Frage 2: Wie sind die Empfehlungen des Wirtschaftsministeriums an die Gemeinde Malschwitz zu verstehen, in denen von einer möglichen 100%-igen Förderung des Straßenausbaus und einer möglichen Übernahme der Straße durch das Unternehmen ProStein die Red... Martin Dulig 2019-01-14T08:53:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes