STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DlE LINKE) Drs.-Nr: 6/15930 Thema: Praxis der Substitutionstherapie in sächsischen Gefängnissen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen werden im sächsischen Strafvollzug in der Substitionsbehandlung abweichende Mengen, von der ärztlich verschriebenen Dosierung verabreicht? Frage 2: Wie ist die Vorgehensweise zur Abstufung der Dosierungen mit Blick auf Aufklärung, Beratung und weitere Einbindung der inhaftierten Substituierten geregelt? Frage 3: ln welchen zeitlichen Schritten erfolgen Abstufungen in der Dosierung und welche Regelung über die Behandlung mit n,ausschleichender Dosierung" liegt seitens der Staatsregierung bzw. in den medizinischen Diensten vor? (Bitte aufschlüsseln nach Hauptsubstanz und Abstufungsintervallen und den entsprechenden Vorschriften im Volltext .) Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsmin¡ster@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 435-KLR Dresden. 9.¡anuâr zol g t ¡oB MIT 1' a r$ll{fi¡t6rlt¡[ã!$B¡rrrt ì fwwJoB-MtT-t.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehfsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertêngerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese H¡nweise auch zu. *Zugang für eleklronisch signierte sow¡s f [¡r verschlüsselte elektronische Dokumgnte nur über das Elgktronische Gerichts- und Verwâltungspostfach; nähere lnlormationen unter w.egvp.de STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN# Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Generell wird eine Substitutionsbehandlung eines opioidabhängigen Gefangenen im sächsischen Justizvollzug nach rein medizinischen Gesichtspunkten eingeleitet, fortgeführt oder beendet. Maßgeblich für die Substitutionsbehandlung ist die am 2. Oktober 2017 in Kraft getretene Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger. Bei der Umsetzung der Behandlung sind die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes, der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung und des ArzneimittelgeseLzes zu beachten. Anhaltspunkte für eine von der ärztlich verschriebenen Menge abweichende Vergabe von Medikamenten im sächsischen Justizvollzug liegen nicht vor. Frage 4: Welche lnformationsmöglichkeiten zur Substitutionsbehandlung in Haft bestehen für abhängige lnhaftierte, deren Angehörige und wie sind und werden die medizinischen Fachkräfte geschult? (Bitte nach Haftanstalt aufschlüsseln.) Gefangene können sich bereits bei der medizinischen Aufnahmeuntersuchung über die Substitutionsbehandlung während der Haft informieren. Weiter können Gefangene, und mit deren Einverständnis auch Angehörige, sich in der Arztsprechstunde, bei der in allen Justizvollzugsanstalten eingerichteten Suchtberatung sowie beim Sozialdienst und dem psychologischen Dienst des Justizvollzugs lnformationen zu einer Substitutionsbehandlung einholen. Die Substitutionsbehandlung im sächsischen Justizvollzug erfolgt unter Aufsicht von Ärzten, die als Anstalts- oder Vertragsärzte tätig sind und über die Zusatzqualifikation ,,Suchtmedizinische Grundversorgung" verfügen. Daher werden spezifische Fortbildungen für andere Bedienstete zur Substitutionsbehandlung nicht in regelmäßigen Abständen angeboten, jedoch werden auch diese Bediensteten bedarfsgerecht fortgebildet. So wurde im Jahr 2016 allen sächsischen Justizvollzugsanstalten eine von einer Arztin der JVA Dresden erstellte Unterweisung zur Durchführung der Substitution zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus land zuletzt am 29. Oktober 2018 ein Arbeitstreffen der Seite 2 von 3 S'IAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt medizinischen Dienste im Ausbildungszentrum Bobritzsch statt, bei welchem eine externe Referentin eine umfassende Fortbildung zur Substitutionsbehandlung im Justizvollzug durchführte, Frage 5: Plant die Staatsregierung, im sächsischen Strafvollzug die lmplementation von Spritzentauschprogrammen? Wenn nein, warum nicht? Die Einführung eines Spritzentauschprogrammes ist derzeit nicht geplant. Spritzentauschprogramme im Justizvollzug finden nur Akzeptanz bei Gefangenen, wenn ein anonymer Spritzentausch sichergestellt ist. Wird diese Anonymität nicht sichergestellt, befürchten die Gefangenen im Nachgang der Vergabe gezielte Drogenkontrollen. Bei der Abwägung zwischen dem Erfordernis der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Justizvollzug und der Prävention des Konsums illegaler Drogen durch die Gefangenen sowie der lnfektionsprophylaxe im Justizvollzug erscheint derzeit die Einführung eines Spritzenaustauschprogramms nicht angezeigt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-01-08T09:22:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes