STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SAC1-ISEN SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/15935 Thema: Genitalbeschneidungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Organisation Terre des Femmes veröffentlicht jährlich auf Basis von Schätzungen eine Dunkelzifferstatistik zu Genitalbeschneidungen in Deutschland, in diesem Jahr erstmals mit einer Aufschlüsselung nach Bundesländern. Die Zahlen für Sachsen ergeben in summa 1.179 vermutet betroffene Frauen und 315 vermutet gefährdete Mädchen unter 18 Jahren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: 1st der Staatsregierung diese Statistik bekannt und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Staatsregierung hat die oben genannte Statistik zur Kenntnis genommen. Genitalbeschneidungen sind eine schwere Menschenrechtsverletzung, der durch Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung begegnet werden muss. Dass Erleiden von Genitalbeschneidungen ist hochgradig mit Scham besetzt, weshalb die betroffenen Frauen und Mädchen durch Beratungs- und andere Hilfsangebote nur schwer erreichbar sind. Deshalb hält es die Staatsregierung für sinnvoll, in einem ersten Schritt Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Gesundheitswesen, in der Flüchtlingshilfe und im Erziehungsbereich für das Thema zu schulen. Dies ist eine Schwerpunktaufgabe des „Frauen-Nestwerks ", eines Aktionsbündnissses zur Prävention von Genitalverstümmelung in Dresden. Kooperationspartner sind u.a. folgende von der Staatsregierung durch Projektförderung unterstützte Organisationen: *sowieso* Frauen für Frauen e.V., KALEB Dresden e.V., (beide gefördert über die Richtlinie Integrative Maßnahmen); sowie das Frauen- und Mädchengesundheitszentrum MEDEA e.V. (gefördert über die Richtlinie zur Förderung von Chancengleichheit ). Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) GL-0141.51-18/1030 Dresden, li)Januar 2019 Hausanschrlft: Sächslsches StaatsmInIsterlum für Sozlales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAA1SMNISTER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Gibt es in Sachsen Beratungsstellen für gefährdete und betroffene Frauen und Mädchen und wenn ja, welche sind das und werden sie von der Staatsregierung finanziell gefördert? (Bitte einzeln, mit eventueller Fördersumme und für die Jahre seit 2014 aufschlüsseln.) Nach Kenntnis der Staatsregierung werden Beratungen für Betroffene von Genitalbeschneldung angeboten von SAIDA International e.V. in Leipzig; sowie von dem in Antwort auf Frage 1 genannten Frauen-Nestwerk in Dresden. Derzeit gibt es keine finanzielle Förderung von Beratungsstellen zu diesem Thema durch die Staatsregierung. Frage 3: Gibt es in Sachsen Krankenhäuser, in denen explizit von Genitalbeschneidung betroffene Frauen betreut und gegebenenfalls operiert werden, und wenn ja, werden diese Fälle registriert? Aus der Auswertung von anonymisierten Diagnosedaten, die die Krankenhäuser jährlich für Abrechnungszwecke verpflichtend an das Institut für das Entgeltwesen im Krankenhaus (IneK) liefern müssen, kann geschlossen werden, dass es im Freistaat Sachsen vereinzelte Krankenhäuser gibt, die Behandlungen mit entsprechend zu Grunde liegender Diagnose durchführen. Ob darüber hinaus eine Betreuung der Betroffenen erfolgt ist nicht bekannt. Es gibt ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass sich diese Krankenhäuser explizit auf diese Behandlungen spezialisiert haben. Über eine Registrierung der Behandlungsfälle liegen dem SMS keine Kenntnisse vor. Frage 4: Besonders hoch sind die Zahlen für gefährdete Mädchen unter 18 Jahren aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia und dem Irak. Gibt es Weiterbildungen für sächsische Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen, die sie schulen, um auf gefährdete Mädchen aufmerksam zu werden und diesen Kindern professionell Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen? Das Thema Genitalbeschneidung ist im Gesamtzusammenhang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung zu betrachteten. Gemäß § 50a Abs. 1 SächsSchulG sollen Schulen die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz einleiten, wenn Lehrkräfte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden. In diesem Kontext werden regelmäßig Lehrerfortbildungen sowohl zum Erkennen von als auch zum Handeln bei Kindeswohlgefährdung angeboten. Seit 2016 wurden folgende Lehrerfortbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung angeboten : - Kind in Gefahr - Notwendiges Handeln bei Kindeswohlgefährdung (3 Veranstaltungen), - Zwischen Verständnis und Konfrontation - Elterngespräche bei Kindeswohlgefährdung (2 Veranstaltungen), - Rechtssicheres Handeln als Führungskraft im Kontext interner Kindeswohlgefährdung. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER11JM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Preistaat SACHSEN Bezogen auf den Bereich Kita gilt, dass gemäß § 21 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) für die Fortbildungsangebote der pädagogischen Fachkräfte neben dem Landesjugendamt (SMS) die örtlichen und freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig sind. Aktuelle gesellschaftliche Themen, Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Bedarfe der pädagogischen Fachkräfte werden bei der Planung der Fortbildungsangebote berücksichtigt. lm Kontext zum Erkennen und Handeln von körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen von Kindern werden pädagogischen Fachkräften regelmäßig Fortbildungen zum Thema „Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB Xl ll" angeboten. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe unterbreiten ihre Fortbildungsangebote in eigener Verantwortung . Frage 5: Sind der sächsischen Staatsregierung Fälle bekannt, wo Frauen, Mütter mit ihren Töchtern oder minderjährige Mädchen aus Furcht vor einer drohenden Genitalbeschneidung in Frauenhäuser flüchten? (Bitte ggf. die Zahlen nach Herkunftsland und Jahr seit 2014 auflisten. Derartige Fälle sind der Staatsregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-01-14T08:55:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes