STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15938 Thema: Präventive Wirkung von Waffenverbotszonen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung des Staatsministeriums des Inneren vom 05.11.2018 wird der Präsident der Polizeidirektion Leipzig, Bernd Merbitz , bezüglich der Einführung einer Waffenverbotszone in Leipzig mit folgenden Worten wiedergegeben: ‚...wir — Land, Stadt und Polizeidirektion — sind keinesfalls gewillt, sehenden Auges auf weitere Eskalationen zu warten. Wir handeln konsequent, präventiv und nachhaltig.‘ Quelle: https:IIwww.medienservice.sachsen.deImedien/newsl221657, zuletzt aufgerufen am 13.12.2018)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Studien und Erkenntnisse stützt sich die Einschätzung über die präventive Wirkung von Waffenverbotszonen? Die zitierte Äußerung des Polizeipräsidenten leitet sich aus der relativen Straftheorie (auch relative Strafzwecktheorie) ab, wonach eine Strafe die Verhinderung zukünftiger Straftaten bezweckt, und nimmt hierbei maßgeblich auf die positive und negative Generalprävention Bezug. Zudem greift das Zitat indirekt auf, dass die mit der Waffenverbotszone zugleich einhergehende , gefahrenabwehrrechtliche Kontrolltätigkeit unstrittig zielfördernd und zweckdienlich ist, um künftige Gewaltdeiikte zu verhüten oder ihre Fol— gen zu minimieren. Frage 2: Ist beabsichtigt, die präventive Wirkung der Waffenverbotszone in Leipzig zu evaluieren, und wenn ja, ab wann ist mit einer solchen Evaluation zu rechnen und welchen Zeitraum soll diese umfassen? " Freistaat&SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/46 Dresden, 14. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNiSTERiUNI DES iNNERN Nach Artikel 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig erfolgt die Evaluierung durch das Staatsministerium des Innern nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung. Demnach wird die Verordnung nach dem 5. November 2019 einer Evaluation unterzogen. Diese wird einen angemessenen, noch nicht festgelegten Zeitraum umfassen und zu gegebener Zeit veröffentlicht werden. ?undlichen Grüßen Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatT7QSACHSEN 2019-01-14T13:28:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes