STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15939 Thema: Anforderungen und Einsatz von Mantrailing-Hunden der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Beitrag des Autors Leif Woidtke ‚Mantrailing — Fakten und Fiktion‘, erschienen in Rothenburger Beiträge der Hochschule der Sächsischen Polizei, Band 83/ 2016, ist ab Seite 70 f. zu lesen: ,lnsgesamt wurden [in 2011] die PSH-Teams in 17 Fällen zur Suche nach Vermissten und in 32 Fällen im Rahmen der Strafverfolgung angefordert. [...] Im Jahr 2012 ergingen insgesamt 229 Anforderungen. Dabei handelte es sich in 157 Fällen um die Anforderung aufgrund von Vermissten. Nach Prüfung der Voraussetzungen bezüglich der Geeignetheit des Geruchsträgers konnte in 94 Fällen der Einsatz des Personensuchhundes erfolgen . In 36 Fällen wurden Personen durch die PSH-Teams entweder gefunden oder aber entscheidend durch detaillierte Zielgebiets- oder Suchrichtungsvorgaben zum Finden der Personen beigetragen. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 38 Prozent!‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurden Personensuchhunde der sächsischen Polizei in den Jahren 2011 bis 2018 angefordert? (Bitte aufschlüsseln nach Grund der Anforderung, anfordernder Behörde bzw. Dienststelle und Jahr!) Frage 2: Wie oft kamen Personensuchhunde der sächsischen Polizei in den Jahren 2011 bis 2018 zum Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Einsatzgrund und Jahr!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/45 Dresden, 14. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Wie viele Einsatzstunden fielen bei Einsätzen der Personensuchhunde der sächsischen Polizei in den Jahren 2011 bis 2018 an? (Bitte aufschlüsseln nach Einsatzgrund und Jahr!) Frage 4: Wie oft wurden Einsätze von Personensuchhunden der sächsischen Polizei in den Jahren 2011 bis 2018 durch die Diensthundeführer als positiv bewertet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einsatzgrund, Person lebend gefunden, Person tot gefunden, Peron gefunden nach detaillierter Suchrichtungsvorgabe durch PSH, der ausgearbeitete Trail des PSH wurde durch vermisste Person als richtig bestätigt , der ausgearbeitete Trail des PSH wurde durch Ermittlungsergebnisse bestätigt !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Bisher wurden 2.051 Einsätze von Personensuchhunden durchgeführt. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner— halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre für eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil zur Ermittlung der Anforderungshäufigkeit , der Ablehnung bzw. Zustimmung zum Einsatz, des Einsatzdatums und Einsatzortes jedes Einsatzes mit Personensuchhunden sowie der Einsatzdauer eine händische Recherche im Einsatzleitsystem (ELS) der Polizeidirektionen, in dem alle Einsätze der Dienststelle erfasst werden, erfolgen müsste und für die Einsatzergebnisse jeder zu diesen Einsätzen angelegte Vorgang im lntegrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (IVO) ausgewertet werden müsste. In beiden Anwendungen gibt es eine diesbezügliche Fiiteriunktion für eine lT-gestützte Auswertung nicht. Unter Beachtung von Löschfristen gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen wäre für den Zeitraum der grundsätzlichen Datenverfügbarkeit vom 1. Januar 2016 bis zum 13. Dezember 2018 jeder einzelne Einsatzvorgang im ELS zu öffnen und zu den nachgefragten Angaben zu überprüfen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. Dafür sind durchschnittlich drei Minuten Bearbeitungszeit notwendig. Im ELS jeder der fünf Polizeidirektionen sind jährlich durchschnittlich zwischen 60.000 und 80.000 einzelne Einsatzvorgänge abgelegt . Die Auswertung der hierzu angelegten Ermittlungsvorgänge in IVO würde darüber hinaus weitere Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatsregierung kommt daher bei der Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der polizeilichen Aufgabenerfüllung der Polizeidirektionen nicht zu leisten ist. Mi ndlichen Grüßen (21% Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-01-14T13:28:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes