STAATSNHNISTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15944 Thema: Zusammenarbeit von STAWOWY mit sächsischen Ministerien und Behörden, 5. Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/15369 — betrifft das Sächsische Staatsministerium des Innern Sehr geehrter Herr Präsident. den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Unternehmen STAWOWY - Kommunikation, Medien, Politik, Julie -Salinger-Weg 5, 01099 Dresden, wurde u. a. für das Sächsische Staatsministerium des Innern tätig. U. a. erhielt STAWOWY 2014 einen Auftrag mit dem Titel ‚Anzeigenbuchung, Produktion der Anzeige, Begleitung TV-Format, Organisation TV-Format (Briefing, Absprachen)‘ (Kosten 18.846,03 Euro), sowie vier weitere Aufträge für Anzeigenbuchungen . 2015 folgten weitere 2 Anzeigenbuchungen sowie ein Auftrag zur ‚Blogbetreuung asylfakten.de‘ für 42.840,00 Euro (74 Beiträge). 2016 erhielt STAWOWY einen Auftrag zur ‚Blogbetreuung asylfakten .de‘ für 27.251,00 Euro (62 Beiträge).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: 1. Wie erfolgte die Vergabe des Auftrages a. zur „Blogbetreuung asylfakten.de“ für 42.840,00 Euro im Jahr 2015 und b. zur „Blogbetreuung asylfakten.de“ für 27.251,00 Euro im Jahr 2016? (Bitte angeben, inwiefern und zu welchem Zeitpunkt ausgeschrieben wurde und nach welchen Kriterien der Zuschlag (an STAWOWY) erfolgte ) Die Zusammenarbeit mit stawowy media hinsichtlich des Blogs asylfakten .de war ein kurzfristig aufgenommenes, zusätzliches und zeitlich begrenztes Angebot. Der Blog als weiteres Format bzw. Kommunikationsmittel wurde entwickelt, um den enorm hohen Informationsbedarf zur Asyl— und FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Presse—1053/74 Dresden. 14. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. Freistaat[ SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Flüchtlingsthematik der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen in den Jahren 2015 und 2016 zu decken. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit, möglichst schnell, anschaulich und zuverlässig die Informationen bereitzustellen, fand § 3 Abschnitt 1 Absätze 3 a) und d) sowie Ab— sätze 4 a), f) und h) der Vergabe— und Vertragsordnung für Leistungen — Teil A (VOL/A) bei der Vergabe Anwendung. Frage 2: Welchen Umfang und Inhalt hatten die von STAWOWY erarbeiteten 74 Blogbeiträge im Jahr 2015 und 62 Blogbeiträge im Jahr 2016 für asylfakten.de und wie setzen sich die Preise für diese Aufträge zusammen? (Bitte genaue Angabe des Umfangs der Zuarbeit [Seitenzahl etc.] und insbesondere jeweils für die Erstellung eines Beitrages in Ansatz gebrachte Arbeitsstunden ; konkrete Preiszusammensetzung der einzelnen Aufträge) Inhalt der Blogbeiträge waren Daten und Fakten rund um das Thema Asyl und Flüchtlinge . Dabei wurden Inhalte durch ein Redaktionsteam recherchiert, aufgearbeitet und anschaulich dargestellt. Zudem wurden Fragen von Nutzern aus dem Social Web aufgegriffen und beantwortet. Weiter war es Ziel, Gerüchte und Falschmeldungen rund um das Thema Asyl und Flucht zu identifizieren und richtigzustellen, um somit eine Fehlinformation der Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Als dritte Säule des Informationskonzeptes stand die Sensibilisierung für die Aufgaben und Pflichten der Behörden wie bspw. das Staatsmi— nisterium des Innern (SMI), die sächsische Polizei und die Landesdirektion Sachsen (LDS). Die in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 136 veröffentlichten Beiträge sind in Art und Umfang unterschiedlich. Ein Blogbeitrag ist durchschnittlich eine Seite lang. In diesem Zusammenhang muss ergänzt werden, dass mit der Veröffentlichung eines Blogbeitrages die Arbeit nicht abgeschlossen war. Die Beiträge wurden auch in den Sozialen Medien veröffentlicht, erhielten dort viele Kommentare und Nachfragen, welche ebenfalls umfangreich beantwortet werden mussten. Frage 3: Wer war 2015 und 2016 Domaininhaber und Betreiber der lnternetseite www.asylfakten.de? Domaininhaber der Seite ist und war stawowy media. Frage 4: 2015 hat ein Blogbeitrag für asylfakten.de durchschnittlich 578,91 Euro gekostet: Aus welchen Gründen wurde diese teure Form der Bürgerinformation gewählt und welche preiswerteren Alternativen wurden geprüft und weshalb abgelehnt? Die Behauptung, ein Blogbeitrag hätte Kosten in Höhe 578,91 Euro verursacht, ist nicht richtig und kann nicht nachvollzogen werden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Grundsätzlich flossen in die angegebenen Gesamtaufwendungen für das Projekt asylfakten .de Kosten für Themenfindung, Bearbeitung von Nutzerfragen, Recherche, Aufbereitung Text, Erstellung Bildmaterial, Einpflege ins System, Verbreitung in den sozia— len Netzwerken auch weitere Leistungen — u. a. etwa Anwohnermoderationen, Live- Ticker bei Twitter von AsyI—Pressekonferenzen oder Teilnahme an Hintergrundgesprä— Chen, technische Umsetzung des Blogs, etc. — ein. Dafür wurden Preise in einer branchenüblichen und mit anderen Agenturen durchaus vergleichbaren Größenordnung angesetzt. Insbesondere 2015 und 2016 gab es ein enorm hohes Anfragenaufkommen seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Medien, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Mit zwei wöchentlichen Pressekonferenzen zum Thema Asyl und dem damals bestehenden Personalstamm in den Pressestellen des SMI und der LDS war es unmöglich, das Tagesgeschäft ohne externe Unterstützung zu bedienen. Frage 5: Wo und in welcher Zahl erfolgten die o. g. Anzeigenschaltungen, welchen Inhalt und welche Zielgruppe hatten die Anzeigen und welche Auflagen hatten die Presseerzeugnisse, in denen die Anzeigen gebucht wurden, und wie setzten sich dafür die Preise zusammen und in welcher konkreten Höhe konnten durch Herrn Stawowy dabei bessere Konditionen verhandelt werden, als dies durch einen Bediensteten des SMI möglich gewesen wäre? Anzeigen/Advertorials 2014: Titel Erscheinungstag Anzeigengröße Auflage 1 W°9he“3p'ege' Erz“ 22.01.2014 1/1-Seite 57.100gebirge 2 W°9he”Sp'ege' Erz“ 26.03.2014 1/2-Seite 57.100geblrge Wochenspiegel Erz— .3 gebirge 09.07.2014 1/2—Serte 57.100 4 BIick-Chemnitz 23.07.2014 1/2-Seite 111.553 5 W°9he"3p'ege' Erz“ 27.08.2014 1/2-Seite 57.100gebirge Anzeigen/Advertorials 2015: Titel Erscheinungstag Anzeigengröße Auflage Wochenspiegel .1 Erzgebirge 20.03.2015 1/2-Se1te 57.100 2 W°9he“k““er 04.07.2015 1/2-Seite 32.227Freital Von einer weiterführenden Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müss- Seiie 3 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN ten ausgehandelte oder auch vertraglich vereinbarte Rabatte offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Das Unternehmen war mit einer Offenbarung dieser Informationen auch auf Nachfrage der Staatsregierung nicht einverstanden. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist. ndlichen.Grüßen ! Mithf/ I /“ 'Pro . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-01-14T13:29:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes