SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15945 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Zusammenarbeit von STAWOWY mit sächsischen Ministerien und Behörden, 6. Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15369 - betrifft das Sächsische Staatsministerium für Kultus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Unternehmen STAWOWY - Kommunikation, Medien, Politik, Julie-Salinger-Weg 5, 01099 Dresden, wurde u. a. für das Sächsische Staatsministerium für Kultus tätig. U. a. erhielt STAWOWY 2014 bis 2018 jährlich einen Auftrag für 'redaktionelle, gestalterische und fotografische Leistungen zur Erstellung des Magazins KLASSE'. Dabei entstanden folgende Kosten: 2014 für drei Ausgaben KLASSE 41.126,40 Euro, 2015 für drei Ausgaben KLASSE 49.980,00 Euro, 2016 für drei Ausgaben KLASSE 45.696,00 Euro, 2017 für drei Ausgaben KLASSE 45.696,00 Euro und 2018 für zwei Ausgaben KLASSE 30.464,00 Euro. 2018 erhielt ST AWOWY darüber hinaus u. a. einen Auftrag zum Druck bzw. Herstellung des Elternratgebers 'Ein Jahr vor der Schule' zu geplanten Kosten von 33.000,00 Euro ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erfolgte die Vergabe des Auftrages für „redaktionelle, gestalterische und fotografische Leistungen zur Erstellung des Magazins KLASSE" a. 2014 für drei Ausgaben für 41 .126,40 Euro, b. 2015 für drei Ausgaben für 49.980,00 Euro, c. 2016 für drei Ausgaben für 45.696,00 Euro, d. 2017 für drei Ausgaben für 45.696,00 Euro, e. 2018 für zwei Ausgaben für 30.464,00 Euro und wie die Vergabe des Auftrages zum Druck bzw. Herstellung des Elternratgebers „Ein Jahr vor der Schule" zu geplanten Kosten von 33.000,00 Euro? (Bitte angeben, inwiefern und zu welchem Zeitpunkt ausgeschrieben wurde und nach welchen Kriterien der Zuschlag (an STAWOWY) erfolgte) Seite 1 von 5 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/15/48 Dresden, Ä.~ . Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Im Ergebnis einer Ausschreibung , an der sich vier Bieter beteiligt hatten, wurde mit der Agentur Stawowy Media eine Rahmenvereinbarung über die Erstellung der Zeitschrift „KLASSE - Das Magazin für Schule in Sachsen" geschlossen. Der Vertrag mit der Firma Stawowy Media konnte auf der Grundlage von § 3 Absatz 5 Buchstabe i VOL/A verlängert werden, da diese Firma über besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit bei der Ausführung der zu erledigenden Arbeiten verfügt. Der Druck und die Herstellung des Elternratgebers „Das Jahr vor Schulbeginn" wurde im Rahmen einer Freihändigen Vergabe nach § 3 Absatz 5 Buchstabe i VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 1 SächsVergabeG vergeben. Dabei wurden vier Firmen mit Schreiben vom 26.07.2018 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen gaben kein Angebot ab, eine dritte Firma gab ein unvollständiges Angebot ab und musste daher von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden . Das Angebot der Firma STAWOWY war das einzige in der Wertung verbliebene Angebot. Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot, hier mit dem niedrigsten Wertungspreis. Frage 2: Welchen Umfang und Inhalt hatten die von STAWOWY erbrachten redaktionellen , gestalterischen und fotografischen Leistungen zur Erstellung des Magazins „KLASSE" und wie setzen sich die Preise für diese Aufträge im Einzelnen zusammen? (Bitte genaue Angabe des Umfangs der Zuarbeit und dabei jeweils in Ansatz gebrachte Arbeitsstunden; konkrete Preiszusammensetzung der einzelnen Aufträge) Die von STAWOWY erbrachten redaktionellen , gestalterischen und fotografischen Leistungen zur Erstellung des Magazins „KLASSE" hatten folgenden Umfang und Inhalt: Redaktionelle Leistung - Redaktionsleistung: Recherche, Berichte, Reportagen , Interviews etc. - Erstellen eines Zeitplans, Terminkoordination und -kontrolle - Teilnahme und Leitung von Redaktionskonferenzen - Auswahl von Autoren und Fotografen - Auftragsvergabe, Briefing und Koordination von Autoren und Fotografen - Recherchen und Dokumentation (Prüfung der Recherche-Ergebnisse) - Textkontrolle, Korrekturen und ggf. Bearbeitung - Titelzeilen und Bildunterschriften Gestalterische Leistung - Reinlayout: Ausarbeitung des Layouts auf Basis des bestehenden Konzeptes -·Gestaltungsvorschläge und -ideen passend zum Schwerpunktthema - Bildauswahl, Bildbearbeitung - Reinzeichnung , Korrekturen - Datenaufarbeitung: Vorbereitung und Übergabe der Dokumentdaten an Druckvorstufe - Proofcheck Seite 2 von 5 Fotografische Leistung STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS - Termine vor Ort: Fotoreportagen, Szenen, Porträts, Impressionen - Komplette Bebilderung je Ausgabe inkl. Titelshooting - Entwicklung von Bild-Ideen - Archiv-Recherchen und Stockkäufe ~SACHsEN Der Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung druckfähiger Ausgaben des Magazins „Klasse". Soweit nach Preisen im Einzelnen gefragt wird , stehen einer öffentlichen Beantwortung Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebsund Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten geschäftsinterne Angaben wie interne Betriebsabläufe und Kalkulationsgrundlagen offenbart werden , deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebsund Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht öffentlich zu beantworten ist. Das Unternehmen war mit einer öffentlichen Bekanntgabe dieser Informationen auch auf Nachfrage des Staatsministeriums für Kultus nicht einverstanden. Das privatwirtschaftliche Unternehmen hat ein erhöhtes Interesse daran, dass geschäftsinterne Angaben , wie zum Beispiel interne Betriebsabläufe und Kalkulationsgrundlagen , geheim gehalten werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Dieses Interesse kommt auch in § 14 Absatz 3 VOL/A zum Ausdruck, wonach Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Zwar betrifft die Ausschreibung und Auftragserteilung für das Heft „KLASSE" einen Vorgang in der Vergangenheit, der bereits abgeschlossen ist, so dass auf den zugrunde liegenden Entscheidungsprozess auch kein Einfluss von außen mehr genommen werden kann. Jedoch ist beabsichtigt, den Auftrag für das Heft „KLASSE" auch in Zukunft erneut auszuschreiben, erstmals bereits im Jahr 2019. Für diesen Fall tritt Stawowy Media unter Umständen erneut in Konkurrenz zu anderen Anbietern und erleidet Wettbewerbsnachteile, wenn die hier erfragten Informationen bekannt werden, zumal die Nachfrage nicht lediglich den Endpreis betrifft, sondern die Kalkulationsgrundlagen der Preisbildung. Etwaige Mitbewerber könnten dann kombinieren , wie ein Angebot von Stawowy Media mutmaßlich berechnet ist, und ihr eigenes Angebot mit dem Ziel eines möglichst knappen „Unterbietens" daran orientieren. Sie würden in dieser Weise einen unberechtigten Vorteil gegenüber Stawowy Media erlangen (zudem würde der mit der Ausschreibung beabsichtigte Wettbewerb u. U. zum Nachteil der öffentlichen Hand verzerrt). Dem Auskunftsinteresse des Abgeordneten könnte jedoch durch Bekanntgabe in nichtöffentlicher Form Rechnung getragen werden, so z. B. in einer Ausschusssitzung im Sächsischen Landtag unter Wahrung der Geheimhaltung. Frage 3: Aus den von der Staatsregierung gemachten Angaben ergibt sich nicht direkt, ob die o. g. Kosten auch jene der Produktion (Druck etc.) der Magazine Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN „KLASSE" enthalten. Wenn ja, welchen Anteil haben diese an der Preiszusammensetzung ? Wenn nein, welche Kosten entstanden durch die Produktion der Magazine? Druckkosten sind in dem mit Stawowy Media abgeschlossenen Vertrag nicht enthalten. Diese wurden separat ausgeschrieben. Druckkosten: 2014: 14.903,64 Euro 2015: 13.090,87 Euro 2016: 12.528, 15 Euro 2017: 13.519,42 Euro 2018: 13.307,88 Euro Frage 4: Welche preiswerteren Alternativen zu den o. g. Aufträgen wurden geprüft und weshalb abgelehnt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen . Frage 5: In welcher Auflage erfolgt(e) der Druck des Elternratgebers "Ein Jahr vor der Schule" und wie setzt sich dabei konkret der Preis für die Herstellung zusammen und welche preiswerteren Alternativen zu dem Auftrag wurden geprüft und weshalb abgelehnt? Der Druck des Elternratgebers „Das Jahr vor Schulbeginn" erfolgte in einer Auflagenhöhe von 40.000 Stück in Deutsch und 500 Stück in Sorbisch. Die Exemplare in den Herkunftssprachen stehen ausschließlich als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Preis setzt sich aus den Positionen Satz und Layout, Übersetzungen, Anpassen in leichte Sprache, Anpassen der Dokumente mit Sprachen, Bereitstellung barrierefreier Daten, Druck sowie Kommunikation mit einem Gesamtwert von 32.629,80 Euro incl. Mehrwertsteuer zusammen. Preiswertere Alternativen waren im Ergebnis einer durchgeführten Freihändigen Vergabe nach § 3 Absatz 5 Buchstabe i VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 1 SächsVergabeG nicht vorhanden . Soweit nach Preisen im Einzelnen gefragt wird, stehen einer öffentlichen Beantwortung Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebsund Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten geschäftsinterne Angaben wie interne Betriebsabläufe und Kalkulationsgrundlagen offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hat und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebsund Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht öffentlich zu beantworten ist. Das Unternehmen war mit einer öffentlichen Bekanntgabe dieser Informationen auch auf Nachfrage des Staatsministeriums für Kultus nicht einverstanden. Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Das privatwirtschaftliche Unternehmen hat ein erhöhtes Interesse daran, dass geschäftsinterne Angaben, wie zum Beispiel interne Betriebsabläufe und Kalkulationsgrundlagen , geheim gehalten werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Dieses Interesse kommt auch in § 14 Absatz 3 VOUA zum Ausdruck, wonach Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Zwar betrifft die Ausschreibung und Auftragserteilung für den Elternratgeber "Ein Jahr vor der Schule" einen Vorgang in der Vergangenheit, der bereits abgeschlossen ist, so dass auf den zugrunde liegenden Entscheidungsprozess auch kein Einfluss von außen mehr genommen werden kann . Jedoch ist beabsichtigt, den Auftrag für Elternratgeber auch in Zukunft erneut auszuschreiben. Für diesen Fall tritt Stawowy Media unter Umständen erneut in Konkurrenz zu anderen Anbietern und erleidet Wettbewerbsnachteile , wenn die hier erfragten Informationen bekannt werden , zumal die Nachfrage nicht lediglich den Endpreis betrifft, sondern die Kalkulationsgrundlagen der Preisbildung . Etwaige Mitbewerber könnten dann kombinieren, wie ein Angebot von Stawowy Media mutmaßlich berechnet ist, und ihr eigenes Angebot mit dem Ziel eines möglichst knappen „Unterbietens" daran orientieren. Sie würden in dieser Weise einen unberechtigten Vorteil gegenüber Stawowy Media erlangen (zudem würde der mit der Ausschreibung beabsichtigte Wettbewerb u. U. zum Nachteil der öffentlichen Hand verzerrt) . Dem Auskunftsinteresse des Abgeordneten könnte jedoch durch Bekanntgabe in nichtöffentlicher Form Rechnung getragen werden , so z. B. in einer Ausschusssitzung im Sächsischen Landtag unter Wahrung der Geheimhaltung. Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 2019-01-15T08:45:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes