STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/15947 Thema: EnNerb und Besitz von Schalldämpfern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen 1 bis 3 sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Bundesvemaltungsgericht hat entschieden, dass Jäger kein waffenrechtliches Bedürfnis haben Schalldämpfer genehmigt zu bekommen . Zuvor war in Sachsen zur besseren Bekämpfung von Schwarzwild auch die VenNendung von Schalldämpfern zugelassen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass das sächsische Staatsministerium des Innern durch Erlass den vaerb und Besitz von Schalldämpfern für Jagdscheininhaber gestoppt hat und wenn ja, aus welchen Gründen? Frage 2: Wie wird derzeit mit den bereits im Vertrauen auf die Erwerbserlaubnis gekauften Schalldämpfern im Hinblick auf die Eintragung in die Waffenbesitzkarte verfahren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Mit Erlass vom 29. November 2018 wurde aufgrund der Entscheidung des BundesvenNaltungsgerichts (Urteil vom 28. November 2018 — BVerwG 6 C 4.18) die Umsetzung des Erlasses des Staatsministeriums des Innern vom 29. März 2018, der die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Kalibern für Jäger aufgrund der persönlichen Gesundheitsvorsorge vorsieht, zunächst ausgesetzt. Aufgrund anschließender erneuter rechtlicher Überprüfung und Erörterungen wurden die Waffenbehörden am 17. Dezember 2018 angewiesen, den Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 29. März 2018 wieder anzu- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/44 Dresden. 14. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Freistaat; ‚SACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES INNERN wenden. Erlaubnisse zum EnNerb und Besitz von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen zur persönlichen Gesundheitsvorsorge von Jägern werden demnach wieder erteilt. Frage 3: Ist der Staatsregierung bekannt, ob und wenn ja, welche Bundesländer weiter den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Jagdscheininhaber erlauben? Zur Praxis der anderen Bundesländer liegt hier keine Gesamtübersicht vor. Hierzu sind im Nachgang zur Anfrage auch keine Recherchen erfolgt, da die Staatsregierung nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet ist, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss nicht zu Fragen recherchieren, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen. Den Fragen 4 und 5 sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der Änderung des Jagdgesetzes 2018 wurde festgelegt die Genehmigungsvoraussetzungen für eine Fangjagd zu regeln, für den fall dass die Afrikanische Schweinepest im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder einem an den Freistaat Sachsen angrenzenden Staat ausgebrochen ist.“ Frage 4: Wie wurden die Genehmigungsvoraussetzungen für die Fangjagd entsprechend der genannten Gesetzesänderung geregelt? (Bitte Wortlaut anfügen.) Falls diese Regelung noch nicht getroffen wurde, bis wann ist die Festlegung geplant? Auf Grundlage der Verordnungsermächtigung nach § 35 Satz 1 Nummer 18 Sächsisches Jagdgesetz vorn 8. Juni 2012 (SächsGVBI. S. 308), das durch das Gesetz vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 21) geändert worden ist, wurde die Sächsische Jagdverordnung vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518) durch die am 10. Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Sächsischen Jagdverordnung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 186) geändert. Zur Fangjagd auf Schwarzwild wurde ein § 4a in die Sächsische Jagdverordnung eingefügt. Frage 5: Welche konkreten Arten von Fallen dürfen für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest entsprechend Frage 4 verwendet werden und durch wen bzw. wie werden die Jäger sowie die Personen, die die Fallen aufstellen und verwenden dürfen, geschult? Vorauszuschicken ist, dass die Anwendung der Fangjagd auf Schwarzwild nicht auf den Zeitraum einer gegebenenfalls erforderlichen Tilgung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beschränkt ist. Konkrete Arten von Fangvorrichtungen sind für die Fangjagd auf Schwarzwild, auch bei einem Ausbruch der ASP, aktuell nicht vorgeschrieben. Grundvoraussetzungen für die Anwendung von Fangvorrichtungen sind ein tierschutzgerechter Fang sowie die Möglichkeit der weidgerechten Erlegung (§ 4a Sächsische Jagdverordnung). Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN lm Februar/März 2018 fand auf Anregung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vom Thünen-lnstitut durchgeführter Expertenworkshop statt, dessen Ziel es war, — die aktuell vorliegenden Erkenntnisse und insbesondere das praktische Erfahrungswissen über Schwarzwildfänge zusammenzutragen, — aufzuzeigen, welche Anforderungen an eine weid- und tierschutzgerechte Fallenjagd bestehen und wie diese in der Jagdpraxis umgesetzt werden können, — zu erhellen, weshalb Schwarzwildfänge in Deutschland bislang so wenig verbreitet sind und — auf dieser Basis Informationen und Entscheidungshilfen für interessierte Jagdund Veterinärbehörden, Jagdgenossenschaften und Jäger zusammenzustellen. Aus den wesentlichen Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Veranstaltung entstand die Thünen—Publikation „Schwarzwildfänge — Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden“. Diese ist im Internet auf den Seiten des BMEL abrufbar. Darin sind alle wesentlichen Grundlagen für die Fangjagd auf Schwarzwild in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Im sächsischen Genehmigungsverfahren wird speziell auf den Praxisleitfaden des Landes Brandenburg „Der mobile Fallenfang als wirksame Methode zur Reduzierung von Schwarzwildpopulationen zur Afrikanischen Schweinepest-Prävention“ ven/viesen. Der Praxisleitfaden ist im Internet abrufbar auf den Seiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Sofern der Antragsteller nachweist, dass er die Anforderungen des Leitfadens einhält, kann der Antrag positiv beschieden werden. Auf Grund der vereinfachten Genehmi— gungspraxis auf Grundlage des Leitfadens werden im Freistaat Sachsen voraussichtlich mobile Drahtgitterfallen am häufigsten für die Fangjagd auf Schwarzwild zum Einsatz kommen. Aber auch andere Fangvorrichtungen sind denkbar, sofern der Antragsteller die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 4a Sächsische Jagdverordnung nachweisen kann. Hinsichtlich der Schulungsthematik ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an einer Schulung zur Ausübung der Fangjagd keine Genehmigungsvoraussetzung darstellt. Gleichwohl werden Schulungen, idealenNeise getragen von den Interessenvereinigungen der Jägerschaft, durchaus als sinnvoll erachtet. Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen und Fortbildungsmaterial können gemäß der Ven/valtungsvorschrift Jagdabgabe vom 2. Dezember 2013 aus Mitteln der Jagdabgabe unterstützt werden. Träger derartiger Qualifizierungsmaßnahmen könnten zum Beispiel der Landesjagdverband Sachsen e. V., der Ökologische Jagdverein Sachsen e. V., aber auch andere geeignete Träger, beispielsweise örtliche Jägervereinigungen, sein. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wurde vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beauftragt, die Fangjagd auf Schwarzwild in den VenNaltungsjagdbezirken anzuwenden, unter anderem um für den Seuchenfali praxisgerechtes. anwendungsbe— reites Wissen aufzubauen und Erfahrungen mit dieser Jagdmethode zu sammeln. Mit einem aktiven Start ist im Januar 2019 zu rechnen. Nach dem Ende der ersten Fangsaison zu Mitte des Jahres 2019 ist vorgesehen, die Erfahrungen auszuwerten. Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat seine Bereitschaft erklärt, gegebenenfalls gemein- Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN sam mit den lnteressenvereinigungen der Jäger praxisorientierte Multiplikatorenschulungen für an der Fangjagd interessierte Jägerinnen und Jäger anzubieten. Pro . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 2019-01-14T13:27:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes