' '1 J ~ ,·; STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15950 Thema: Anschreiben von Jobcentern mit Hinweisen zum Sparen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In einer Bürgersprechstunde zeigte mir eine Bürgerin ein Schreiben vom Jobcenter, in welchem Hinweise zum Sparen von Betriebskosten enthalten sind. Darunter wird unter anderem dazu geraten, weniger Vollbäder zu nehmen und stattdessen häufiger zu duschen, mit kaltem Wasser Hände zu waschen und die Spartaste bei der Toilettenspülung zu nutzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, dass solche Hinweise an Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV ausgegeben werden? Das Jobcenter (JC) Chemnitz gibt nach eigenen Angaben an Personen im Leistungsbezug, die auch die Kosten der Unterkunft (KdU) beinhalten, frühzeitig Informationen und eine Beratung in Bezug auf die KdU und deren Angemessenheit mit Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften. Es würden zu diesem Zweck auch Hinweisblätter ausgereicht. Bei den in der Kleinen Anfrage zitierten Textpassagen handle es sich um Inhalte des dortigen allgemeinen Informationsblattes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Dieses würde bei erstmaliger Antragstellung und darüber hinaus bei Bedarf ausgehändigt . Die Formulierungen enthalten allerdings keine Verhaltensmaßregeln, sondern verstehen sich als Empfehlung für einen sparsamen Energie- und Ressourcenverbrauch. Solche Verbrauchertipps könnten alle Haushalte auch bei den Verbraucherzentralen oder im Internet, bspw. auf der Internetseite gemeinnütziger Beratungsstellen , oder auf der Seite der örtlichen Energieanbieter abrufen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/1036 1??:sden, / /;1-Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM n,1t~TER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Andere JC geben in den Bescheiden (z.B. im Rahmen der Übernahme von Nachzahlungen ) den allgemeinen Hinweis, dass mit den verbrauchsabhängigen KdU sparsam umzugehen ist und verweisen auf die örtlichen Möglichkeiten zur Energieberatung. Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlage oder Dienstanordnung werden solche Verhaltensmaßregeln an Betroffene ausgegeben? Leistungsberechtigte Personen erhalten einerseits gemäß § 14 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Beratung. Aufgabe der Beratung ist insbesondere die Erteilung von Auskunft und Rat zu Selbsthilfeobliegenheiten und Mitwirkungspflichten, zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Auswahl der Leistungen im Rahmen des Eingliederungsprozesses. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person. Andererseits müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gemäß § 2 Abs. 1 SGB II alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. In Bezug auf die Anerkennung der angemessenen Bedarfe wird u. a. auf § 22 SGB II verwiesen. Frage 3: Ist es aus hygienischer und gesundheitlicher Sicht ratsam, zum Händewaschen mit kaltem Wasser zu raten? Nach den Informationen der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen scheint die Wassertemperatur keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen auf der Haut zu haben. Viel wichtiger seien die Dauer des Händewaschens und das gründliche und umfassende Einseifen der Hände von mindestens 20, besser 30 Sekunden Dauer. Frage 4: Sind alle Toilettenanlagen in Gebäuden (inklusive dem Gebäude des Sächsischen Landtages), in denen Behörden des Freistaates Sachsen untergebracht sind, mit Wasserspartasten ausgerüstet? Eine flächendeckende Übersicht der Ausstattung von Toilettenanlagen mit Wasserspartasten zu diesen Gebäuden liegt der Staatsregierung nicht vor. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist angehalten, im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauleistungen die entsprechenden Regelungen des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) zu berücksichtigen. Die AMEV-Broschüre Sanitäranlagen 2011 enthält u.a. den Hinweis, dass bei Spülkästen für Toilettenanlagen Wasserspartasten zu verwenden sind. Ausgehend davon werden bei baulichen Maßnahmen grundsätzlich Toilettenanlagen mit Wasserspartasten eingebaut. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSW lN"fSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: Wie viel Warmwasser wird in Gebäuden (inklusive dem Gebäude des Sächsischen Landtages), in denen Behörden des Freistaates Sachsen untergebracht sind, jährlich verbraucht? Es erfolgt keine Erfassung der Warmwasserverbräuche in den Gebäuden des Freistaates Sachsen. Es gibt daher auch keine Übersicht des jährlichen Verbrauchs. Mit freundlichen Grüßen (},lt/ / Barbara Klep~ch L./"/ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-01-14T08:56:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes