STAATSIVI'INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage.des Abgeordneten volkmar Zschocke (BüNDNls g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15958 Thema: Geruchsbelästigungen im vogtländischen Grenzbereich Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit Jahren klagen Bürgerlnnen aus dem Vogiland über ähnliche Geruchsbelästigungen wie im Erzgebirge. Diese seien bei südost- Wind ¡.V. mit Nebel oder Hochnebel besonders ausgeprägt. Als Begleiterscheinungen werden Beeinträchtigungen wie Kopfschmezen , Atemwegsreizungen, Kreislaufbeschwerden, Durchfall und schlafstörungen benannt. Als Quelle der Belastung vermuten Anwohnerlnnen die Petrochemische lndustrie in der Tschechischen Republik. Zudem gäbe es technische schwierigkeiten bei Merdungen von Geruchsbelästigungen (Online-Fragebogen zur Geruchsbelastung im Erzgebirge und im vogtland vom sächsischen LfULG). Das Meldetelefon sei bei Geruchsereignissen besetzt.,, Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: welche aktuellen Erkenntnisse liegen der staatsregierung zu den oben geschilderten Bürgerbeschwerden vor? Erkenntniss e zum Meldesystem : Beschwerden über Geruchsbelastungen im Ezgebirge und Vogiland können von den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich per Fax und post, telefonisch sowie über den online-Fragebogen vorgetragen werden. um Geruchsereignisse umgehend der tschechischen seite melden zu können, wird eine Beschreibung des Geruchsereignisses benötigt. Dazu hat das sächsische Landesamt für umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfuLG) einen Fragebogen im lnternet eingestellt. Der online-Fragebogen ermöglicht eine umgehende Meldung des Geruchsereignisses rund um die uhr. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Dezember2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t429 Dresden, /l.Ol.lOtS s¡mu[+ - -Ct -ìö - 0babñtuñ[fttugórkhi SBnlñ61d6tuunmuuidbiff&Èñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen bef¡nden slch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie d¡e allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N ì ST E Rì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vom LfULG werden die eingegangenen Einzelbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger geprüft und ausgewertet. Bei der Prüfung von Geruchsbeschwerden werden diese mit der meteorologischen Situation, den Luftgütedaten an den automatischen Messstationen und mit gegebenenfalls gemeldeten Betriebsstörungen an tschechischen lndustrieanlagen verifiziert. Erkenntnisse zu eventuellen Gesundheitsproblemen: Ansprechpartner für eventuell auftretende Gesundheitsbeschwerden sind die Gesundheitsämter der Landkreise. Das Gesundheitsamt des Vogtlandkreises führt eine monatliche Statistik zur Anzahl von Bürgerbeschwerden beziehungsweise Burgerberatungen , unabhängig von der Thematik. Nach Aussage des Gesundheitsamtes werden besonders in den Wintermonaten vereinzelte schriftliche und telefonische Beschwerden beziehungsweise Hinweise aus der Bevölkerung zu Geruchsereignissen registriert. Dabei.beschreibt die Mehrheit der Bürger ihre Geruchswahrnehmung (zum Beispiel Katzendreckgestank, chemischer Gestank und Geruchsbelästigungen durch Hausbrand) beziehungsweise fragt nach, ob dem Gesundheitsamt Ursachen bekannt sind. Nur wenige Bürg_er berichten von gesundheitlichen Einschränkungen wie Kopfschmezen oder Übelkeit. lnsgesamt sind es nach Einschätzung deé Gesundheitsamtes nicht mehr als fünf Beschwerden zu Geruchsbelästigungen je Winterhalbjahr. Frage 2: Welche Quellen bzw. Verursacher sind der Staatsregierung bekannt? Die Quellen und Verursacher sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 3: wie viele Meldungen gingen in den vergangenen drei Jahren beim zuständigen Landesamt ein? Bitte tabellarisch darstellen nach pLZ- Bereich, Art der Meldung (telefonisch, schriftlich formlos, schriftlich mittels Fragebogen) Stärke und Beschreibung des Geruchsereignisses . Die Tabelle in der Anlage führt die Anzahl von Geruchsbeschwerden in betroffenen Gemeinden in den Jahren 2016 bis 2018 auÍ. Postleitzahlen und die Art der Meldung der Geruchsbeschwerden werden nicht aufgezeichnet. Auch Angaben zur Stärke des wahrgenommenen Geruchs werden nicht erfasst. Die Beschreibungen der Geruchsereignisse werden so individuell gefasst, dass eine Kategorisierung nicht möglich ist. Frage 4: lnwieweit wurden die registrierten Meldungen an das Tschechische Hydrometeorologische lnstitut weitergeleitet? Wenn ja, welche Rückmeldungen erhielt die Staatsregierung? Aufgrund der eingegangenen Beschwerden aus den Gemeinden Schöneck, Erlbach, Klingenthal und Markneukirchen vom 28. November 2018 hat das LfULG umgehend das Tschechische Hydrometeorologische lnstitut informiert. Am 5. Dezember 2018 erhielt das LfULG folgende Antwort (übersetzt): ,,ln der Zeit vom 27. zum 28. November 2018 gab es keine ungewöhnlichen Betriebszustände im Unternehmen Sokolovská Uhelná, a.s., die Ursache der Geruchsbelastung (Katzendreck) in Klingenthal sein könnten und auch unter Beachtung der Windrichtung (in Sokolov und Viesová war Windrichtung Nordost, NordNordOst). Unter diesen Bedingungen konnte der Geruch aus Viesová in Klingenthal und Umgebung nicht in Erscheinung treten." Seite 2 von 3 STA ATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 5: ln welcher Weise wurde/w¡rd die Staatsregierung tätig, um diese Missstände zu minimieren? Die Staatsregierung sieht keine Missstände am Meldesystem. Eingehende Beschwerden zur Geruchsbelastung werden vom LfULG geprüft und ausgewertet. Bei der Prüfung von Geruchsbeschwerden werden diese mit der meteorologischen Situation, den Luftgütedaten an den automatischen Messstationen und mit gegebenenfalls gemeldeten Betriebsstörungen an tschechischen lndustrieanlagen verifiziert. Sofern eine signifikante Anzahl von Beschwerden vorliegt und die Beschwerden mutmaßlich auf Emissionen in der Tschechischen Republik zurückzuführen sind, wird die tschechische Seite, wie in der Antwort auf die Frage 4 beschrieben, informiert. Die Zusammenarbeit mit den tschechischen Behörden ist sehr gut. Auf die Anfragen wird zeitnah reagiert. Die Grenzwerte für alle Schadstoffe, für die es gesetzliche Grenzwerte gibt (unter anderem Schwefeldioxid, Benzol, Feinstaub PM10, Stickstoffdioxid), werden im Vogtland sicher eingehalten. Mit freundlichen Grüßen q,_ l( Thomas mt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage Gemeinde 2016 2017 2018 Adorf I 7 2 AuerbachA/oqtl 7 1 1 Bad Brambach 2 Bad Elster 4 2 Ellefeld 1 Falkenstein 4 Grünbach 3 2 Heinsdorferqrund 1 Klinqenthal 15 5 11 Lengenfeld 3 1 Markneukirchen 11 17 41 Neumark 2 1 Oelsnitz 3 1 Plauen 7 3 1 PöhI 1 Reichenbach 2 Rodewisch 2 Schöneck I 2 11 Theuma I 1 Tirpersdorf I I Treuen 3 Werda I 1 Weischlitz 1 0 Summe 95 44 71 2019-01-16T12:33:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes