STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15962 Thema: Zebraflucht in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 17.12.2018 konnten vier Zebras durch ein offenes Tor vom Gelände des Weihnachtszirkus in Dresden fliehen. Sie seien laut Medienberichten durch ein Geräusch nach einer Probe aufgeschreckt. Ein Tier verstarb in Folge." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kontrollen in Bezug auf tiergerechte Haltung und Einzäunung fanden wann durch welche Behörden beim Zirkus statt? Frage 2: Welche Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind der Staatsregierung in Bezug auf den Zirkus bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die untere Bauaufsichtsbehörde hat am 17. Dezember 2018 eine Gebrauchsabnahme des Veranstaltungszeltes nach § 76 Abs. 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO) durchgeführt. Die Gebrauchsabnahme konzentriert sich auf die Genehmigung Fliegender Bauten nach § 76 Abs. 1 SächsBO, sie hat den Schutz der Besucher und der seitens des Veranstalters Mitwirkenden (Künstler, Personal) im Blick. Die Überprüfung einer Einfriedung des Geländes ist dagegen nicht Gegenstand einer Gebrauchsabnahme. Die Tierhaltung des Zirkusses wurde am 18.12.2018 durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Dresden überprüft. Verstöße wurden bei der Überprüfung nicht festgestellt. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie erfolgt grundsätzlich unangemeldet . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/1035 Dresden, ,,rf~anuar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Auch aus der Untersuchung des verstorbenen Zebras durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. In Bezug auf den Dresdner Weihnachtszirkus sind der Staatsregierung keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bekannt. Frage 3: Welche Kosten entstanden für den Polizeieinsatz am 17.12.2018? Frage 4: Inwiefern werden die Kosten des Einsatzes dem Verursacher in Rechnung gestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für sächsische Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes wird im Zusammenhang mit Einsätzen im Freistaat Sachsen keine Aufschlüsselung von Kosten vorgenommen. Auf der Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes werden für den in Rede stehenden Polizeieinsatz Verwaltungsgebühren und Auslagen in Höhe von 1.161,00 Euro erhoben. Diese werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen 0. t/Jlt{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-01-16T12:49:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes