STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtags Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15963 Thema: Nachfrage zu Drs 6] 15259: Einkesselung von Demonstrierenden am 1.9.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Antwort auf 0.9. Kleine Anfrage antwortetet die Staatsregierung, dass sich die ‚Maßnahme gegen 350 Personen“ richtete. Dies legt nah, dass 350 Personen, die sich im Bereich des Stadthallenparkeisoter Turm‘ aufhielten, tatverdächtig waren ‚Angriffe auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen‘ vollzogen zu haben. Die Personengruppe wurden drei bis vier Stunden lang festgehalten. Bisher würden in Bezug auf das gesamte Demonstrationsgeschehen 53 Ermittlungsverfahren geführt, nur acht davon seien dem Tatort Roter TurmIJohannisplatz zuzuordnen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen wurden am 1.9.2018 gegen 18:00 durch den Polizeivollzugsdienst (PVD) im Bereich des Stadthallenparksl Roter Turm angehalten, die als „gewaltbereit“ eingestuft wurden und aus deren Gruppe heraus es zu Angriffen auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen gekommen war? Welche der acht laufenden Ermittlungsverfahren sind in diesen Zusammenhang zu setzen? (bitte nach Tatvorwurf, Deliktsgruppen, jeweils Beschuldigten, Zuordnung PMK aufschlüsseln) Frage 2: Warum wurden in der Folge insgesamt 350 Personen festgehalten und einer Identitätsfeststellungsmaßnahme unterzogen? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/49-2018/90194 Dresden, 16. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zusammenhang mit dem fragegegenständlichen Sachverhalt werden derzeit sechs Ermittlungsverfahren geführt. Dabei handelt es sich um vier Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) —|inks- und einen der PMK -rechts—; in dem übrigen Fall ist eine Zuordnung zur PMK noch offen. In den Fällen der PMK -Iinks- wird jeweils in einem Fall wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 114 Strafgesetzbuch (StGB), § 125 StGB, § 224 StGB bzw. das Sächsische Versammlungsgesetz gegen bislang insgesamt drei bekannte Tatverdächtige ermittelt. Im Fall der PMK -rechts— wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 113 StGB gegen einen bekannten Tatverdächtigen ermittelt. In dem übrigen Verfahren wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen einen bekannten jugendlichen Tatverdächtigen ermittelt. Die Angaben entsprechen dem Stand vom 2. Januar 2019 und können aufgrund der Iaufenden Bearbeitung bzw. Erfassung noch Änderungen unterliegen. Darüber hinaus wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15259 verwiesen. Frage 3: Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der politisch motivierten Straftaten durch die ,,GEG“? Wie viele Straf— und Ermittlungsverfahren wurden seit Beantwortung der o.g. Kleinen Anfragen konkret im Zusammenhang mit der Einkesselung am 1.9.2018 im Bereich Roter Turm eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Deliktsgruppen , jeweils Beschuldigten, Zuordnung PMK aufschlüsseln und Ermittlungsverfahren gegen Minderjährige gesondert ausweisen) Von der gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) des Landeskriminalamtes Sachsen (Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum) und der Polizeidirektion Chemnitz (Dezernat Poiizeilicher Staatsschutz) werden derzeit insgesamt 223 Verfahren (99 Fälle PMK -rechts—‚ 31 PMK -links-, fünf PMK -ausiändische Ideologie-, 34 -nicht zuzuordnen-‚ sieben keine PMK und 47 Prüffäile) gegen bislang 132 ermittelte Tatverdächtige geführt. Bei den Delikten handelt es sich hauptsächlich um Körperver- Ietzungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstöße gegen das Sächsische Versammlungsgesetz. In 99 Fällen (44 %) sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Darauf aufbauend sind in fünf Fällen bereits Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten (ein Fall) und Geldstrafen (vier Fälle mit bis zu 4.200 Euro) ergangen. lm Zusammenhang mit dem fragegegenständlichen Sachverhalt sind zwischenzeitlich keine weiteren Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Im Übrigen wird auf die zusam— menfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Wine ndlichen Grüßen («A oland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-16T12:50:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes