SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und des Abgeordneten Horst Wehner (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15974 Thema: Behindern verhindern: Menschen mit Beeinträchtigungen in Landesbehörden und Ministerien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: 11Seit 2016 läuft die Kampagne „Behindern verhindern", welche mit witzigen Slogans für den Abbau von Barrieren und mehr Einstellungen von Menschen mit Beeinträchtigungen wirbt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind in Sachsens Landesbehörden (inklusive Landtagsverwaltung) und Ministerien angestellt ? Die in der Frage benannte Gruppe der „Menschen mit Beeinträchtigungen" ist nicht rechtlich abschließend definiert, sehr heterogen und wird statistisch nicht erfasst. Für die Beantwortung dieser Frage wurde daher die Anzahl der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) herangezogen. Im Dezember 2017 hatte der Freistaat Sachsen 5.740 der nach§ 156 SGB IX zählbaren Arbeitsplätze mit schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen besetzt, aufgegliedert auf die Landesbehörden und Ministerien (inkl. nachgeordneten Bereiche): Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-18/1050 Dresden, "// Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Landtagsverwaltung RechnunQshof Staatskanzlei Staatsministerium des Innern Staatsministerium der Finanzen Staatsministerium für Kultus Staatsministerium der Justiz Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 14 Arbeitsplätze 20 Arbeitsplätze 10 Arbeitsplätze 832 Arbeitsplätze 658 Arbeitsplätze 2.183 Arbeitsplätze 544 Arbeitsplätze 103 Arbeitsplätze 247 Arbeitsplätze 254 Arbeitsplätze 875 Arbeitsplätze Frage 2: Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind im öffentlichen Dienst der sächsischen Kommunen angestellt? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Eine öffentliche Statistik mit den erfragten Daten gibt es nicht. Die Daten liegen u. E. bei den kommunalen Arbeitgebern bzw. als Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit vor. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den sächsischen Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächs- GemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben . Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-01-15T10:11:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes