STAATSNHNISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6115977 Thema: Aktivitäten der Gruppe „Antifa Plauen“ in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksextremistische Organisation“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „Iinksextremistische Organisation“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Frage 1: Welche Aktivitäten der Gruppe „Antifa Plauen“ im Jahr 2018 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart- und Ort, Teilnehmerzahl) Aktivitäten der linksextremistischen Gruppierung „Antifa Plauen“ im Sinne der Fragestellung wurden nicht bekannt. Sie zeigte mit Veröffentlichungen im Internet sporadisch Präsenz. Frage 2: Wie viele Personen waren in der Gruppe „Antifa Plauen“ im Jahr 2018 akfiv? Die Gruppe ist Bestandteil der autonomen Szene Westsachsen. Der dofii— gen autonomen Szene wurde im Jahr 2018 ein Personenpotenzial im unteren zweistelligen Bereich und der ,,Antifa Plauen“ Einzelpersonen zugerechnet . FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3559 Dresden. 18. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 3: Wie viele Personen, die in der Gruppe ,,Antifa Plauen“ im Jahr 2018 aktiv waren, geh6rten im Jahr 2018 auch einer anderen Iinksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE“? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Gruppe „Antifa Plauen“ im Jahr 2018 aktiv waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation, oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die „Antifa Plauen“ ist Bestandteil der autonomen Szene. Doppelmitgliedschaften sind aufgrund der den „Autonomen“ eigenen Organisationsfeindlichkeit sowie ideologischen Differenzen zu anderen linksextremistischen Strukturen für den gesamten Bereich der autonomen Szene weitgehend auszuschließen. Strukturell ist die autonome Szene deshalb zumeist stark zersplittert und in örtlichen Szenen und Kleingruppen organisiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/8627 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Mangels Aktivitäten wurden keine zusammenhängenden Straftaten bekannt. e ndlichen Grüßen / ro . Dr. Roland Wöller M' Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-01-18T08:54:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes