STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15983 Thema: Aktivitäten der Gruppe „REVOLUTION Leipzig“ (REVO Leipzig) in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksextremistische Organisation“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „Iinksextremistische Organisation“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch übenNiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der VenNaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Ver— fassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbesohaffung of— fenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16—0141.50/3506 Dresden. 18. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWlhelrn-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Drit— ter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die lnformationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der Gruppe „REVOLUTION Leipzig“ (REVO Leipzig) im Jahr 2018 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart- und Ort, Teilnehmerzahl) Die linksextremistische Gruppierung „REVO Leipzig“ führte im Jahr 2018 folgende Akti— vitäten durch bzw. beteiligte sich an solchen: FreistaatSACHSEN Nr. Datum Ort Veranstaltung] linksextre- Art der Aktivität Aktivität mistische und ggf. Veran- Teil- stalter (sofern nehmerzahl bekannt) Beteiligung an aus- 1 03.02. _ . ausländerextre- 15 länderextremisti-2018 Leupzng mistisch scher Demonstration - - . . Beteiligung an Dis- 2 33.104. Lelp2|g r-HCht extremis- * kussionsveranstal-8 tisch tung Leipzig Beteiligung an 3 02.06. nicht extremis— 300 nicht extremisti- 2018 tisch scher Demonstration Leipzig Beteiligung an 4 22.06. nicht extremis- * nicht extremisti- 2018 tisch scher Demonstration Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNlSTERiUNI DES iNNERN 5 29.06. Leipzig linksextremis— * Vortragsveranstal— 2018 tisch tung * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung venNiesen. Frage 2: Wie viele Personen waren in der Gruppe „REVOLUTION Leipzig“ im Jahr 2018 akfiv? Der Gruppe „REVOLUTION“, bestehend aus den Ortsgruppen Leipzig und Dresden, wurden im Jahr 2018 ca. zehn Personen zugerechnet. Frage 3: Wie viele Personen, die in der Gruppe „REVOLUTION Leipzig“ im Jahr 2018 aktiv waren, gehörten im Jahr 2018 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE“? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Gruppe „REVOLUTION Leipzig“ im Jahr 2018 aktiv waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation, oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Gruppe „REVOLUTION" ist eine trotzkistische Organisation. Doppelmitgliedschaf— ten sind aufgrund der ideologischen Differenzen zwischen „Trotzkisten“ zu anderen linksextremistischen Strukturen weitgehend auszuschließen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/8627 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Es wurden keine entsprechenden Straftaten bekannt. Mit ndlichen Grüßen f/f i J CA ro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-01-18T09:05:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes