STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15984 Thema: Aktivitäten der Gruppe „Tabula Rasa” in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksextremistische Organisation". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „Iinksextremistische Organisation“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Frage 1: Welche Aktivitäten der Gruppe „Tabula Rasa” im Jahr 2018 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart - und Ort, Teilnehmerzahl) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15981 verwiesen. Auf die dort dargestellten Aktivitäten der Gruppe „Tabula Rasa" (TR) wird Bezug genommen. Frage 2: Wie viele Personen waren in der Gruppe „Tabula Rasa” im Jahr 2018 aktiv? Die Gruppe ,,TR” ist Bestandteil der autonomen Szene Dresden. Der dortigen autonomen Szene wurden im Jahr 2018 ca. 70 Personen zugerechnet, davon der Gruppe „TR“ Einzelpersonen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3540 Dresden, 2“, . Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. A Freistaat* 3 SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Frage 3: Wie viele Personen, die in der Gruppe „Tabula Rasa” im Jahr 2018 aktiv waren, gehörten im Jahr 2018 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE“? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Gruppe „Tabula Rasa” im Jahr 2018 aktiv waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendcrganisation, oder Organisation aus dern linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Gruppe „TR“ ist Bestandteil der autonomen Szene. Doppelmitgliedschaften sind aufgrund der den „Autonomen“ eigenen Organisationsfeindlichkeit sowie ideologischen Differenzen zu anderen linksextremistischen Strukturen für den gesamten Bereich der autonomen Szene weitgehend auszuschließen. Strukturell ist die autonome Szene deshalb zumeist stark zersplittert und in örtlichen Szenen und Kleingruppen organisiert. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/8627 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/15981 verwiesen. Mit fre ndlichen Grüßen/_ “ JM Pr . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-01-24T13:42:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes