STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.—Nr.: 6115988 Thema: Auslandsspionage in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In den Medien wird derzeit zunehmend über Spionage ausländischer Staaten berichtet, wobei explizit China genannt wird. Dies erfolgt sowohl im Zusammenhang mit dem Ausbau des SG-Mobilfunknetzes (https:IIwww.tagesspiegel.de/politileg-mobilfunk-vertrauen-in-huaweiist -riskant/23731840.html) als auch des Tausend Talente Programms (http:llwww.manager-magazin.delmagazin/artikellchina-pekingshightech -offensive-mit-zte-und-huawei-a-1221132-2.html) der KP Chinas . lm Verfassungsschutzbericht des Freistaates Sachsen 2017 erfolgte ebenfalls eine explizite Nennung der Volksrepublik China.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung des Freistaats Sachsen seit 2013 bekannt geworden, in denen es Hinweise auf spionagerelevante Sachverhalte mit Ursprung ausländische StaatenINachrichtendienste gab? (Bitte einzeln nach Jahr, Anzahl und Ursprungsstaat auflisten) Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übenNiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeriD entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.2, 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrich- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3465 Dresden, 18. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN tendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rech— te Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Frei— heit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fonzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Welche Formen der Prävention betreibt die Staatsregierung zum Schutz von Unternehmen , Forschungseinrichtungen und Betreibern kritischer Infrastruktur in Sachsen zum Schutz vor Auslandsspionage? Frage 3: Wie viele Sicherheitspartnerschaften hat das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen seit 2013 abgeschlossen? (Bitte einzeln nach Jahr und differenziert nach Wissenschaft, Wirtschaft, Öffentliche Einrichtungen l Infrastruktur und Politik I Verbände auflisten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUNI DES iNNERN Das LfV Sachsen bietet Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Betreibern kritischer Infrastruktur in Sachsen zum Schutz vor Auslandsspionage eine Sicherheitspannerschaft an. Diese Sicherheitspartnerschaft weist eine programmatisch-appellierende Natur auf. Ihre Bestandteile sind vielfältige Maßnahmen des LfV Sachsen zur Information der betreffenden Unternehmen, Einrichtungen und anderen Betreiber, z. B. durch Vorträge, Individualberatungen, Onlineangebote und Broschüren. Dazu zählen auch die anlassbezogene Weitergabe von Analysen und Handlungsempfehlungen zu im Verfassungsschutzverbund bekannt gewordenen elektronischen Angriffen. Darüber hinaus unterstützt das LfV Sachsen alle Interessenten bei der Analyse ihrer Einrichtungen auf spionagerelevante Schwachstellen, bei der Entwicklung individueller Abwehrlö— sungen und bei der Aufklärung von Verdachtsfällen. Aufgrund der dargestellten Struktur und der vielfältigen Maßnahmen kann eine konkrete Zahl von Sicherheitspartner— schaften nicht angegeben werden. Ergänzend wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/1827 und 6/6210 verwiesen. Frage 4: Eine besondere Form der Spionage bildet der Einsatz menschlicher Quellen. Erfolgt im Freistaat Sachsen eine Überprüfung ausländischer Studenten, Praktikanten , Beschäftigter oder Austauschwissenschaftler im Hinblick auf deren Herkunft sowie ihres Tätigkeitsschwerpunktes in Deutschland und wie viele Fälle des illegalen Erwerbs (und) der Weitergabe von Wissen sind der Staatsregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen seit 2013 bekannt geworden? (Bitte einzeln auflisten nach Jahr, Anzahl der Fälle, Art der Tätigkeit und Herkunftsland ) Mangels einschlägiger Rechtsgrundlage führt das LfV Sachsen keine Überprüfungen der in der Fragestellung genannten Personengruppen durch. Im Ubrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 venNiesen. Frage 5: Welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung des Freistaats Sachsen im Hinblick auf die Vewvendung von Hard- und Software der chinesischen Unternehmen Huawei und ZTE in Sachsen, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung eines 5G-Netzwerks sowie der Tatsache, dass notwendige wöchentliche Softwareupdates (https:I/www.tagesspiegel.delpolitikl5g-mobilfunk-vertrauen-in-huaweiist -riskant/23731840.html) von 5G-Technologie nicht vorab zu kontrollieren sind? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit lichen Grüßen ' m, . Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-01-18T09:04:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes