STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle.ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS gO/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr: 6/15994 Thema: Verfahren gegen Mitglieder der Hooligangruppe ,,Faust des Ostens ", Nachfrage zur Drs. 614257 und 6/7255 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: rens insoweit abgelehnt, als dass diesem Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt worden war. Eröffnet wurde hinsichtlich dieses Angeklagten das Hauptverfahren deswegen (nur) wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. t FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/331 - KLR Dresden, /1. Januar 2019 TOB MIT vvwwJoB-MtÎ-I.DE Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang uber E¡nfahrt Hospitalstraße 7 H¡nweise zum Datenschutz erhalten S¡e auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang f i¡r elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur per EGVP, beBPo oder De-Mail; nähere lnformationen zur elektron¡schen Kommunikation mit sächsischen Juslizbehörden unter w.¡ßti¿dls.n.dGtÊ Ko.ru*d¡r¡. o Frage 1: 3åH3::".:'it,aatsminrsrer¡um Mit welcher Abweichung zur Anklage ist das Hauptverfahren gegen die in flåiJ,i.ìii.u", der Vorbemerkung der Drs. 614257 genannten fünf Mitglieder der ,,Faust 0r0e7Dresden des ostens,, eröffnet worden? 3iäå?å"J3.ii"utsche Post www.justiz.sachsen.de/smj Hinsichtlich e¡nes der fünf Angeklagten wurde die Eröffnung des Hauptverfah- y;,J;ïî:îiiì.,*' " J USTr¿vOLLZLiC SB€AMIE Seite 1 von 3 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIU Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis von Handlungen, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen (BGH, Beschluss vom 09. Juli 2015 - 3 StR 537114), ist die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden vom 19. Juli 2013 mit einer abweichenden rechtlichen Würdigung dahingehend zur Hauptverhandlung zugelassen worden, dass zu den angeklagten Taten jeweils der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tatmehrheit hinzutritt und die angeklagten Taten wegen der nunmehr wegfallenden Verklammerung durch das Organisationsdelikt der Bildung einer kriminellen Vereinigung jeweils nicht mehr zueinander in Tateinheit, sondern in Tatmehrheit stehen, soweit sie nur deswegen als in Tateinheit zueinander stehend angeklagt worden waren, weil sie jeweils zugleich eine Beteiligungshandlung an einer kriminellen Vereinigung waren. Frage 2: Wann wurden den Angeklagten der Eröffnungsbeschluss zugestellt? Allen fünf Angeklagten wurde der Eröffnungsbeschluss vom 28. Mai 2018 am 30. Mai 2018 zugestellt. Frage 3: lnwieweit wurde (und ggf. zu welchen konkreten Terminen) e¡ne Hauptverhandlung terminiert bzw. aus welchen konkreten Gründen noch nicht? Eine Hauptverhandlung konnte bisher wegen vorrangig zu verhandelnder Haftsachen und Umfangsverfahren noch nicht terminiert werden. Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsverfahren mit welchem Stand (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahrenn Rechtsmittelverfahren) laufen derzeit gegen die fünf angeklagten Mitglieder der ,,Faust des Ostens" wegen welches Straftatbestandes bzw. wurden bereits mit welchem Ergebnis abgeschlossen? (Bitte ie- Seite 2 von 3 srAArsMrNrsTERruM I t Freistaat SACHSEN we¡ls konkreten Tatvorwurf, Tatzeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, einschl. Verurteilung, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens angeben.) Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Ubersicht zu Frage 4 Seite 3 von 3 Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 15.04.2001 Gefährliche Körperverletzung Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle, wobei auch Ausländer angegriffen wurden (Tritte mit dem Fuß und Beleidigung mit den Worten "Scheiß Kanacken") Verbindung mit einer anderen Sache 01.01.2003 Gefährliche Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich Verbindung mit einer anderen Sache 01.01.2003 Gefährliche Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Angaben möglich Einstellung nach SS 47 JGG i.V.m.45 Abs.2 JGG - Maßnahme bis HVT durchgeführt 14.06.2004 Uneidliche Falschaussage Falschaussage als Zeuge vor dem AG Meißen in Hauptuerhandlung Maßnah men/Zuchtm ittel 05.05.2005 Vortåuschen einer Straftat Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung nach S 170 ll SIPO, Täterschaft nicht nachweisbar 24.05.2005 Besonders schwerer Fall des Diebstahls Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung S 45ll JGG (erzieherische Maßnahme) 12.11.2005 Trunkenheit im Verkehr Fahrt mit PKW am 12.11.2005 mit '1,5 o/oo im öffentlichen Verkehrsraum Geldstrafe (Strafbefehl) 35 Taqessätze 05.03,2007 Betrug Nichtm itteilung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, um so Leistungen von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Schaden 324,80 Euro Einstellung wegen Geringfügigkeit (S 153 | StPO) 01.04.2007 Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung nach S 170 ll StPO 17.05.2007 Körperverletzung Akten bereits ausgesondert, daher keine Ansaben möqlich Einstellung nach S 170 ll SIPO, Täterschaft nicht nachweisbar 02.11.2007 Sachbeschädigung Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung nach 5 170 ll SIPO, Schuldausschließunosorund 14.03.2008 Gemeinschädliche Sachbeschädigung Eintreten auf eine Werbewand an einer Haltestelle und Bewerfen dieser mit Steinen Schaden: 294.34 Euro Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 17.05.2008 Raub Entwenden von Geld beiden Geschädigten durch Anwendung von Gewalt in Form von Schläoen auf einem Autobahnoarkolatz Einstellung nach I 170 ll SIPO, Täterschaft nicht nachweisbar 21.05.2008 Gefährliche Körperverletzuno Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung nach S 170 ll SIPO, Schuldausschließunosorund 25.06.2008 Bildung krimineller Vereinigungen Mitgliedschaft in der bzw. Unterstützung der Vereinigung "Hooligans Elbflorenz" durch Teilnahme an verschiedenen Akt¡vitäten der Vereiniouno Einstellung wegen Geringfügigkeit (S 153 I StPO) 16,08.2008 Raub Angeklagter entriss in einem Zug der DB AG im Bahnhof Schwandorf einem mitreisenden Anhänger des FC Bayern München oewaltsam dessen Fanschal Einstellung nach SS 47 JGG i.V.m. 45 Abs. 3 JGG - Maßnahme in HVT angeordnet 11.09.2008 Gefährliche Köroerverletzuno Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich E¡nstellung nach I 170 ll StPO, Schuldausschließunosqrund 09.11.2008 Erschleichen von Leistunoen Fahrt mit der Bahn von Hof nach Dresden ohne Fahrschein Einstellung nach S 170 ll SIPO, Täterschaft nicht nachweisbar 17.11.2008 Erpressung Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung g 45ll JGG (erzieherische Maßnahme) 06.12.2008 Störung von Versammlung und Aufzüqen Verurteilter vermummte sich Stadion in Regensburg Fußballspiel verließ als er das nach einem Maßnah men/Zuchtm ittel Zahlen einer Geldauf lage 21j22008 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei einem Hallenfußballturnier trug der Beschuldigte Handschuhe mit Quarzsand Daher wurde er durch Polizeibeamte zur Personalienfeststellung nach drau ßen gebracht. Dagegen wehrte er sich durch Herauswinden und Wegdrehen. Geldstrafe (Strafbefehl): 25 Tagessätze Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 08.03.2009 Sachbeschädigung Der Beschuldigte beschädigte in einem Eisenbahnwaggon die Deckenverkleidung Einstellung nach S 170 ll SIPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 30.03.2009 Diebstahl Diebstahl von Zigaretten im Kaufland Dresden Einstellung nach 154 ll SIPO 08.04.2009 Diebstahl Akten bereits ausgesondert, daher keine Anoaben möolich Einstellung nach S 154 IStPO 11.04.2009 Hausfriedensbruch Aufenthalt im Georg-Arnhold-Bad trotz Hausverbot Anklage und Verbindung mit einer anderen Sache 20.05.2009 Sachbeschädigung Beschädigung eines Außenspiegels PKW in Dresden Einstellung nach 154 ll SIPO 03.07.2009 Raub Geschädigter wurde in Dresden durch Schläge gegen den Kopf gezwungen, sein Handy herauszugeben. Der Beschuldigte hatte zwei Mittäter. Urteil Maßnahmen/Zuchtm ittel 40 Arbeitsstunden und Antiaggressionstraining 22.08.2009 Landfriedensbruch Angriff auf Polizisten durch Werfen von Bierbechern und Stühlen, die eine nicht genehmigte, private Veranstaltung auflösen wollten Einstellung nach 5 170 ll StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 12.09.2009 Sachbeschädigung Beschädigung von zwei Autos in Dresden durch Tritte Urteil : Maßnahmen/Zuchtmittel psychologische Einzelqespråche 03.10.2009 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Schlagen mit den Fäusten ins Gesicht des Geschädigten, so dass dieser Prellungen, Abschürfungen, Hämatome und Schmerzen erlitt Einstellung nach S 154 ll SIPO (unwesentliche Nebenstraft at) 23.10.2009 Hausfriedensbruch Verstoß gegen ein bundesweites Stadionverbot durch Anwesenheit bei einem Soiel der SG Dvnamo Dresden in lnoolstadt Einstellung nach S 154 ll StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 06.12.2009 Besonders schwerer Falldes Diebstâhls Diebstahl von Waren in einer Tankstelle in Wuppertal Einstellung nach S 154 I SIPO 22.01.2010 Erschleichen von Leistungen 22.01.2010 bis 23.06.2011: Sechs mal Fahren ohne Fahrschein mit Bus/Straßenbahn in Dresden 170 Abs.2 StPO Verfahrenshindernis Verjährung 23.01.2010 Gefährliche Körperverletzung Angeklagter soll sich an einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und Rapid Wien auf dem Neumarkt in Dresden beteiliot haben. Freispruch 23.01.2010 Raub Angeklagter soll mit weiteren Anhängern der SG Dynamo Dresden mehreren Fans von Rapid Wien in einem Dresdner Pub oewaltsam die Fanschals entrissen haben. Verbindung mit einer anderen Sache 06.05.2010 Diebstahl Wegnahme von Süßigkeiten an einer Autobahnraststätte. Schaden: 2.4O Euro Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 13.05.2010 Gefährliche Körperverletzung Zusammen mit zwei Miüätern Faustschläge im Großen Garten in Dresden zu Lasten des Geschådioten Geldstrafe (Urteil) 80 Tagessätze 13.05.2010 Gefährliche Körperverletzuno Tritte gegen den Rücken des Geschädigten im Großen Garten in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache 27.05.2010 Diebstahl Wegnahme von Lebensmitteln in einem NETTO-Markt, Schaden: '1,88 Euro Verbindung mit einer anderen Sache 31 .07.2010 Gefåhrliche Körperverletzung Tritte und Schläge in der Diskothek "Fahrenheit" in Dresden zusammen mit einem Mittäter zu Lasten von zwei Geschädioten Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 17.10.2010 Erschleichen von Leistunoen Fahrt mit einem Regionalexpress von Borsdorf nach Dresden ohne Fahrkarte Einstellung nach S 170 ll SIPO, Verfahrenshindernis 06.11.2010 Diebstahlgem. $ 244 StGB Entwendung von sieben Stangen Zigaretten an einer Autobahnraststätte Verbindung mit einer anderen Sache 27.11.2010 Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei der Rückfahrt von einem Fußballspiel mit dem Zug versuchte der Beschuldigte auf einen anderen Fahrgast einzuschlagen. Als Bundespolizisten dazwischen gingen, leistete der Beschuldigte Widerstand, indem er versuchte, sich loszureißen. Dabei verletzte er auch einen Bundespolizisten. Geldstrafe (Strafbefehl) 60 Tagessätze 2 Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.:6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 12.12.2010 Körperverletzung Schlägerei imZug zwischen Glauchau und Zwickau am 12.12.2010 gegen einen Anhänoer des FC Erzoebiroe Aue Einstellung nach $ 154 I SIPO 08.01.2011 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Am 08.01.2011 kam der Beschuldigte in der Regionalbahn 171 16 von Görlitz nach Dresden im Bereich Bautzen den Aufforderungen der den Zug begleitenden Beamten, die Verunreinigung des Zuges zu unterlassen, nicht nach. Außerdem wollte er die Personalienfeststellung eines gesondert Verfolgten verhindern. Deshalb stellte er sich in den Gang des Zugabteils, hielt sich an den Sitzen fest und wollte so auch sein dortiges Entfernen verhindern. Er konnten erst mit einfacher Gewalt durch einen Polizeibeamten in den Eingangsbereich des Zugabteils verbrachtwerden. lm Bereich der l, Klasse versuchte er sich trotz Fesselung ständig vom angewiesenen Sitz zu erheben, um auf die Polizeibeamten einzuwirken. Geldstrafe (Beschluss gem. S 411 Abs. 1 Satz 3 SIPO) 40 Tagessätze 08.01.2011 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Der Fußballfan der SG Dynamo Dresden fuhr am 08.01.2011 mit weiteren ca. 74 Fans in der Regionalbahn 171 16 von Görlitz nach Dresden. Vor der Fahrkartenkontrolle wurden die Personen über Bordfunk aufgefordert, sich so zu setzen, wie es die Gruppentickets erforderten, Dies ignorierte der Beschuldigte. Er veranstaltete eine Polonaise, verschüüete Bier im Zug und sollte deshalb von den anderen Fans getrennt werden. Dem widersetzte er sich. Er legte sich auf Beine anderer Fans, hielt sich an Haltegrifien der Sitze fest. Das Verbringen zur ldentitätsfeststellung gelang nur mit einfacher köroerlicher Gewalt. Einstellung nach 5 154 ISIPO 02.o4.2011 Körperverletzung Schlag mit der Faust in das Gesicht des Geschådioten an einer Autobahnraststätte Verbindung mit einer anderen Sache 06.04.20't1 Umgang mit explosiven Stoffen Beisichführen eines pyrotechnischen Gegenstands, der weder über BAM- Zu lassunq noch CE-Kennzeichnuno verfüote Einstellung S 45 JGG (Voraussetzungen 5 153 SIPO) 09.04.2011 Landf riedensbruch Beteiligung an Ausschreitung am Hauptbahnhof Dresden, bei der es zu Angritf auf Polizisten kam. die verletzt wurden Verbindung mit einer anderen Sache 09.04.2011 Beleidigung Beleidigung von mehreren Polizisten am Dresdner Hauptbahnhof Einstellung nach S 154 I StPO 16.04.2011 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle, wobei auch Ausländer angegriffen wurden (Tritte mit dem Fuß und Beleidigung mit den Worten "Scheiß Kanacken") Verbindung mit einer anderen Sache 16.04.20'1 1 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen an einer Straßenbahnhaltestelle, wobei auch Ausländer angegriffen wurden (Tritte mit dem Fuß und Beleidigung mit den Worten "Scheiß Kanacken") Einstellung nach $ 170 ll SIPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 20.04.2011 Hausfriedensbruch Besuch des Fußballspiels zwischen dem FSV Zwickau und Borea Dresden am 20.04.2011 trotz bundesweiten Stadionverbots Einstellung nach I 154 IStPO 29.05.2011 Hausfriedensbruch Besuch des Fußballspiels zwischen dem FSV Zwickau und dem 1. FC Magdeburg am 29.05.2011 trotz bundesweiten Einstellung nach S 154 I StPO 29.05.2011 Gefährliche Jeweils Schläge mit der Faust gegen die Gesichter von zwei Geschäd in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache -3- Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 02.07.2011 Körperverletzung Schlag mit der Faust in das Gesicht des Geschädioten in Dresden Jugendstrafe sechs Monate mit Bewähruno 02.07.2011 Sachbeschädigung Tritt gegen die Tür eines Taxis in Dresden Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Verstoß gegen das Vermummungsverbot Vermummung innerhalb eines Fanmarsches anlässlich der Fußballbegegnung Dynamo Dresden oeoen Hansa Rostock Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Landfriedensbruch Bewerfen der Fassade des Stadions mit Bitumen-Beuteln mit Kaltanstrich und Steinen sowie eines Streifenwagens mit Steinen aus einer Gruppe von 15 Personen, so dass es zu Sachschäden kam Verbindung mit einer anderen Sache 24.07.2011 Landfriedensbruch Bewerfen der Fassade des Stadions mit Bitumen-Beuteln mit Kaltanstrich und Steinen sowie eines Streifenwagens mit Steinen aus einer Gruppe von 15 Personen, so dass es zu Sachschäden kam Verbindung mit einer anderen Sache 0ô,11.2011 Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren ohne Fahrerlaubnis auf der Bundesstraße 6 in Wildbero Geldstrafe (Straf befehl) 40 Tagessätze 23.02.2012 Diebstahlgem. S 244 StGB Entwenden von 57 Flaschen Spirituosen aus einem Suoermarkt Verbindung mit einer anderen Sache 23.02.2012 Diebstahl gem. $ 244 StGB Entwenden von 57 Flaschen Spirituosen aus einem Supermarkt Verbindung mit einer anderen Sache 26.02.2012 Landfriedensbruch Uberfall auf Club Mensa in Dresden Ermittlungen dauern an 17.05.2012 Körperverletzung Schläge gegen Mitarbeiter eines Reporterteams Einstellung nach S 154 ISIPO 17.05.2012 Gefährliche Körperverletzuno Gemeinschaftliches Schlagen und Treten von anderen Gästen des Fähroarten Johannstadt Einstellung nach I 154 I SIPO 17.05.2012 Gefährliche Köroerverletzuno Gemeinschaftliches Schlagen und Treten von anderen Gästen des Fähroarten Johannstadt Einstellung nach $ 154 ISIPO 17.05.2012 Landfriedensbruch Beteiligung an Ausschreitungen auf der Wilsdruffer Straße bei der mehrere Personen durch Schläqe verletzt wurden Einstellung nach S 154 ISIPO 23.05.2012 Erschleichen von Leistungen Fahren ohne Fahrschein mit Verkehrsmitteln der Dresdner Verkehrsbetriebe, Schaden: 2,30 Euro Einstellung nach S 154 ISIPO 05.06.2012 Umgang mit explosiven Stoffen Beisichführen von 3 Stück Feuen¡verkskörpern, die weder über BAM- Zulassuno noch CE-Kennzeichnuno verfuoten Einstellung wegen Geringfügigkeit (S 153 I SIPO) 05.06.2012 Vergehen nach S 29 Abs. 1 Ziff.3 BtMc Besitz von 0,05 Gramm eines Tabak- Marihuana-Gemischs Einstellung nach S 154 ISIPO 09.06.2012 Falsche Verdächtigung Falsche Behauptung, er seiam 09.06.2012 in der Dresdner Neustadt durch einen PKW anoefahren und verletzt worden Urteil Maßnahmen/Zuchtmittel ô0 Arbeitsstunden 09.06.2012 Volksverhetzung Bezeichnung einer dunkelhäutigen Person als "Scheiß Neoer" Einstellung nach I 154 ISIPO 20.09.2012 Diebstahl Diebstahl von Lebensmitteln im Kaufland in Dresden Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 20.10.2012 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Beteiligung an einem berfall auf Fans von Eintracht Braunschweig, bei dem es zu Sachbeschädigungen an Autos, Verletzungen von Personen und Entwenden von Fanutensilien kam Einstellung nach S '154 ISIPO 13.02.2013 Landfriedensbruch Beteiligung am sog. Trauermarsch in Dresden, aus denen Schneebälle auf Polizeibeamte und Gegendemonstranten wurden Einstellung nach S 154 IStPO 09.03.2013 Gefährliche Körperverletzung Mit einem weiteren Beschuldigten gemeinschaftliches Schlagen mit der Faust ins Gesicht, Schubsen und Treten mit den Füßen gegen den Geschädigten, sodass dieser aufgeplatzte Lippen und Schmerzen Maßnah men/Zuchtm ittel Zahlung 400 € Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Geschäd igten, Auf lage erf üllt zum 20.03.2015 -4- Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 01.t 02.06,20'13 Wohnungseinbruchsdiebstahl Einbruch in eine Wohnung im Stadtgebiet von Dresden mit zwei Mittätern und Mitnahme von technischem Gerät und Barqeld Anklage, über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden 05.08.2013 Vergehen nach $ 29 Abs. 1Zitf. IBIMG Besitz von 5,7 Gramm Marihuana Einstellung nach S 154 I SIPO 13.'10.2013 Gefährliche Körperverletzung Gemeinsames Schlagen des Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, sodass der Geschädigte Schwellungen, Schürfwunden und Schmerzen erlitt Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 15.1 1.2013 Gefährliche Körperverletzung Gemeinschaftliches Treten mit beschuhten Füßen gegen Kopf und Körper eines Geschädigten, der Platzwunden, Hämatome und Schwellunqen erlitt Freispruch 23.02.2014 Landfriedensbruch Angritf auf Café Pawlow, dabei kam es zu Sachbeschädigungshandlungen an den Einrichtungsgegenständen und zu Körperverletzungshandlungen (Treten in den Rücken) an mehreren Gästen Einstellung nach S 170 ll StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 14.06.2014 Beleidigung Angeklagter hat mit zwei Mittätern in der Dresdner Neustadt die Scheibe einer Straßenbahnhaltestelle beschäd igt und danach zwei Polizisten beleidiqt urteil: Maßnahmen/Zuchtmittel 50 Arbeitsstunden 14.06.2014 Sachbeschädigung Angeklagter hat mit zwei Mittätern in der Dresdner Neustadt die Scheibe einer Straßenbahnhaltestelle beschädiot Verbindung mit einer anderen Sache 26.07.2014 Hausfriedensbruch Betreten des Stadions in Dresden trotz bestehenden Verbots, welches durch den DFB ausoesorochen wurde Geldstrafe (Strafbefehl) 25 Tagessätze 26.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Tritt gegen einen Geschädigten während eines gemeinschaftlichen Übergriffs auf den Ordnunosdienst im Fußballstadion Einstellung nach $ 170 ll SIPO, Täterschaft nicht nachweisbar 28.12.2015 Körperverletzung Der Beschuldigte schlug bei einer Geburtstagsparty einem anderen Gast ins Gesicht. Einstellung nach S 17011 StPO, Verfahrenshindernis 03.01 .2016 Fahren ohne Fahrerlaubnis Fahren eines PKW im Dresdner Stadtgebiet ohne eine Fahrerlaubnis Geldstrafe (Straf befehl) 50 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis 19.03.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an einer Drittortauseinandersetzu n g zwischen Anhängern der SG Dynamo Dresden und des F.C. Hansa Rostock in Dresden Anklage, noch kein HaupWerhandlungstermin anberaumt 10.07.2016 Gefährliche Körperverletzung Am '10.07.2016 gegen 07:00 Uhr wirkte der Beschuldigte mit einem weiteren Mittäter auf dem Fußweg an der Straßenbahnendhaltestelle Wölfnitz in Dresden auf die erheblich alkoholisierten späteren Geschädigten körperlich ein. Der Beschuldigte selbst schlug dabei einem der Geschädigten mit der rechten flachen Hand ins Gesicht, der dadurch Schmerzen und eine Rötung im Gesicht davontrug. Weitere Folgen traten nicht ein, da die Geschädigten einen weiteren Schlag abwehren und fliehen konnten. Gerichtliche Einstellung nach S 153a SIPO (sonstige gemeinnützige Leistungen) 19.03.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an einer verabredeten gewalttätigen Auseinandersetzung im Stadtgebiet von Dresden zwischen zwei Fangruppen unterschied licher Fußballmannschatten Anklage, über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden 16.04.2016 Landfriedensbruch Beteiligung an gewaltsamen Ausschreitung im Stadtgebiet von Magdeburg im Rahmen eines Fußball-D Geldstrafe (Strafbefehl) 70 Tagessätze, nicht rechtskräft ig (Einspruch) 01 Betrug Verschweigen einer geringf ügigen Einstellung des -5- Anlage zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/15994 Tatzeit Tatvorwurf Tathandlung Verfahrensstand 31 .07.2016 Beschäftigung in Höhe von ca. 100 EUR während des Bezuoes von Alo-ll-Leistunoen Ermittlungsverfahrens gemäß $ 170 Abs. 2 SIPO 01 .08.2016 31.O7.2017 Betrug Unterlassen der Mitteilung einer Betriebskostengutschrift in Höhe von ca. 600 EUR während des Bezuges von Alg-ll- Leistunqen Geldstrafe 25 Tagessätze 6 2019-01-17T10:46:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes