STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15996 Thema: Bewachung von Polizei - und Dienststellen der Justiz im Freistaat Sachsen durch private Sicherheitsunternehmen - Nachfrage zu Drs 6/15362 und Drs 6/15363 Sehr geehrter Herr Präsident, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antlvort angeben) 1040E/13/1408 - KLR Dresden, 2r(al,eAC2 t TOB MIT 1'den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: ln den Antworten zu betreffenden Kleinen Anfragen gibt die Staatsregierung an, dass das private Sicherheitsunternehmen Distelkam Dienstleistungsgruppe an mehreren Gerichten des Freistaats ¡m Regierungsbezirk Chemnitz die Einlasskontrollen durchführt sowie am Präsidium der Bereitschaftspolizei Chemnitz, Max-Saupe-Str. 45 den Objektschutz unter Waffenausrüstung innehat. Mitarbeiter*innen der Firma Distelkam sollen nach Aussagen e¡ner lokalen zivilgesellschaftlichen lnitiative im Januar 2018 indirekt an rass¡st¡- schen Übergriffen auf Geflüchtete in Gottbus beteiligt gewesen sein, indem sie die Angreifer*innen in eine Geflüchtetenunterkunft, die sie bewachten , eingelassen und jene vor der später eintreffenden Polizei gewarnt bzw. dieser gegenüber gar falsche Angaben über den Fluchtweg der Angreifer*innen gemacht hätten. lm Zuge der Recherche stieß ebene *Zugang 1ür êlektronisch siqn¡erlejene lnitiative "Cottbus schaut hin" auf deutliche Hinweisn dass sowohl sowierùrverschrüsserteereitronischeDokumente nur per EGVP, beBPo oder der lnhaber der Distelkam Dienstleistungsgruppe, als auch einige Mitar- 3:#3liå*iilll"#ffåî,:l'#i sächsischsn Justizbehörden unter w-iislÞ.Sead,É- Kffillâli¡rn, o WWWJOB'MTT-T.DE Hausenschrlft: Sächsisches Staatsm¡nister¡um der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost uber Deutsche Post 01095 Dresden www.iust¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3, ô,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnterne! seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwe¡se auch zu. " JUSIIZVOI-LZLjCSBÊÂMlE Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENl# beiter*innen der Firma in Sozialen Netzwerken im lnternet offen ein rechtes Weltbild zur Schau trugen. Die Stadt Cottbus hat mittlerweile den Vertrag mit der Distelkam Dienstleistungsgruppe aufgelöst. (Vgl. https://cottbus-schauthin .jimdo.com/, Screenshots unter https://de.sputniknews.com/gesellschafU 201 801 0931 8992203-nazi-bewachen-cottbuser-asylhei m/) Ein Mitarbeiter der Distelkam Dienstleistungsgruppe ist David H. Dieser ist ein seit Jahren bekannter Rechtsradikaler aus Chemnitz, der laut einem am 25.10.2018 ausgestrahlten Bericht des Fernsehmagazins MONITOR auch Kontakte zum Blood&Honour-Netzwerk hat. H. nahm als Betreuer am rechtsradikalen Kampfsportevent "Kampf der Nibelungen" in Ostritz, sowie am gewaltsam eskalierten "Trauermarsch" am 27. August in Chemnitz teil. (Vgl. MONITOR-Beitrag, ab 5:33n https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/rechter-kampfsport- 100.html, https://runtervondermatte.noblogs.org/der-kampf-der-nibelungen-2018- eine-erste-auswertung/n https://runtervondermatte.noblogs.org/neuigkeiten-vonder -matte-S-kommende-events-mit-rechter-beteiligung-recherche-analyse/)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung die eingangs geschilderten Vorwürfe gegenüber der Firma Distelkam und einzelnen Mitarbeiter*innen derselben bekannt und welche Konsequenzen hat sie ggf. hieraus gezogen? Die in der Vorbemerkung genannten Vorwürfe, dass die ,,Mitarbeiter*innen der Firma Distelkam nach Aussagen einer lokalen zivilgesellschaftlichen lnitiative im Januar 2018 indirekt an rassistischen Übergriffen auf Geftüchtete in Cottbus beteitigt gewesen sein, indem sie die Angreifer*innen in eine Geflüchtetenunterkunft, die sie bewachten, eingelassen und jene vor der später eintreffenden Polizei gewarnt bzw. dieser gegenüber gar falsche Angaben über den Fluchtweg der Angreifer*innen gemacht hätten" und der lnhaber der Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe 'in Sozialen Netzwerken im lnternet offen ein rechtes Weltbild zur Schau trug[en]" waren der Staatsregierung aufgrund der Kleinen Anfragen Drs. 6/12035 und Drs. 6/12600 bekannt. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIt Die übrigen in der Vorbemerkung genannten Vorwürfe, insbesondere gegen den Mitarbeiter David H., waren der Staatsregierung nicht bekannt. Konsequenzen wurden bislang nicht gezogen Frage 2: lst oder war der eingangs benannte Mitarbeiter David H. in oder an Objekten des Freistaats Sachsen, namentlich an Polizei- oder Dienststellen der Justiz, eingesetzt ? lm Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 war der Mitarbeiter David H. an zwei Arbeitstagen beim Landgericht Chemnitz als Ersatzmitarbeiter für das Stammpersonal bei der Einlasskontrolle eingesetzt worden. An anderen Dienststellen der Justiz wurde David H. nicht eingesetzt. An oder in Objekten des Freistaates Sachsen, bei denen private Sicherheitsdienstleister durch die Sächsische Staatskanzlei, das Staatsministerium des lnnern, das Staatsministerium für Kultus, das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz oder das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit der Durchführung des technischen oder personellen Objektschutzes beauftragt wurden, ist und war David H. ebenfalls nicht eingesetzt. Es ist nicht bekannt, ob der Mitarbeiter David H. an oder in den Objekten des Freistaates Sachsen, bei denen die Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit der Durchführung des technischen oder personellen Objektschutz beauftragt wurde, eingesetzt wird oder wurde, da im Rahmen der Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen keine mitarbeiterbezogenen Eigenerklärungen über Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und die Nähe zu extremistischen Organisationen durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen von der Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe abgefordert wurden. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Frage 3: Wenn ja, wurde für ihn oder bezogen auf andere Mitarbeiter von der Distelkam Dienstleistungsgruppe eine Eigenerklärung über Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und die "Nähe zu extremistischen Organisationen" abgegeben, wie in Drs 6/15363 erwähnt, und durch die Behörden des Freistaates überprüft? Frage 4: Wenn H. an Objekten des Freistaats eingesetzt war, aber keine Eigenerklärung abgegeben wurde, warum wurde die Firma Distelkam im konkreten Fall nicht verpflichtet , eine solche abzugeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Sowohl für Herrn David H. als auch für alle anderen an und in Dienststellen der Justiz eingesetzten Sicherheitskräfte der Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe wurden jeweils eine Eigenerklärung über Vorstrafen, Ermittlungsverfahren und die Nähe zu extremistischen Organisationen sowie ein Führungszeugnis gemäß $ 30 des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt und durch das jeweilige Landgericht, in dessen Bezrk der Einsatz vorgesehen war, geprüft. Fur die an anderen Objekten des Freistaates Sachsen eingesetzten Sicherheitskräfte der Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe wurden keine mitarbeiterbezogenen Eigenerklärungen abgefordert, da in den vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen durchgeführten Vergabeverfahren für Sicherheitsdienstleistungen zur Durchführung des technischen oder personellen Objektschutzes von jedem Bieter die Vorlage einer gultigen Erlaubnis nach S 34a Gewerbeordnung (GewO) sowie vergleichbarer Referenzen verlangt wird. Frage 5: Bestätigt sich der unter Bezugnahme auf Recherchen der lnitiative "Cottbus schaut hin" bzw. auf diese Medienberichte im Vorspruch dargestellte Senderverdacht : Beabsichtigt die Staatsregierung dennoch, unverändert an den bestehenden Verträgen festzuhalten und wenn ja, aus welchen sachlichen und rechtlichen Erwägungen? Seite 4 von 5 STAATS[illNlSTERlU[¡ DER JUSTIZ Freistaat SACHSENr Von einer Beantwortung wird abgesehen Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung auch nicht verpflichtet . Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2019-01-23T09:46:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes