2015/15799 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1600 Thema: Zahlungsansprüche und Direktzahlungen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststeile® smul.sachsen de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 4. Mai 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4863 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zu Beginn der neuen EU-Förderungsperiode sollen die Zahlungsansprüche für die Beantragung von EU-Agrarsubventionen als Flächenprämien neu zugeteilt werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Vorschrift / Verordnung o.ä. ist die Zuteilung der Zahlungsansprüche für Sachsen geregelt? Für die Zuweisung der Zahlungsansprüche für den Freistaat Sachsen gilt das EU-Recht direkt, hier die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABI. L 347, S. 608) mit den entsprechenden Durchführungsvorschriften in den jeweils aktuellen Fassungen. Frage 2: Ist es richtig, dass die Zahlungsansprüche im Mai 2015 auf Antrag kostenlos entsprechend der beihilfefähigen Fläche zugeteilt werden? Die Zahlungsansprüche mussten bis zum 15. Mai 2015 beantragt werden. Die Zuweisung der Zahlungsansprüche erfolgt kostenlos. Dresden, 20. Mai 2015 Jetzt schalten Eneffi ieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.Sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden Seite 1 von 2 * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/15799 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Werden auch Antragsteller, die zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. 2016) Flächen in die Bewirtschaftung nehmen, auf Antrag kostenfrei die Zahlungsansprüche zugeteilt bekommen? Eine kostenlose Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2016 oder späteren Jahren ist insbesondere an Antragsteller, die die Voraussetzungen eines Junglandwirtes oder Neuantragstellers erfüllen und aufgrund dieses Anspruchs nicht schon einmal Zahlungsansprüche zugewiesen bekamen, möglich. Frage 4: Dürfen Zahlungsansprüche für die Beantragung von EUJa , Zahlungsansprüche dürfen verkauft werden. Frage 5: Halten Sie den Handel mit Zahlungsansprüchen, die kostenlos zugeteilt werden, für zulässig im Sinne der wettbewerbsrechtlichen Chancengleichheit? Von der Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu einer Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 -Vf. 44-I-03). ---- ~ "ßen Agrarsubventionen in Zukunft verkauft werden? Seite 2 von 2 LOS