STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16002 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Dezember 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im Dezember 2018 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: lm Dezember 2018 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im ,,Haus des Jugendrechts“ insgesamt 52 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten in 51 Ermittlungsverfahren insgesamt 91 Tatverdächtige bekannt gemacht werden. in einem Ermittlungsverfahren wurde bislang kein Tatverdächtiger ermittelt. Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Verfahren wird auf die Anlage verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/20 Dresden. 30. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige , Heranwachsende als Tatverdächtige und vaachsene als Tatverdächtige!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14415 verwiesen. Mit dlichen Grüßen » P o . Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN Anlage zu Drs.—Nr. 6/16002 Straftatbestand Anzahl Tatverdächfige (TV) davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachsende als TV EnNachsene als TV Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäu— bungsmittelgesetz (BtMG) 1 Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — gem. § 113 Strafgesetzbuch (StGB) Widerstand gegen Voll— streckungsbeamte gem. § 113 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB Sexuelle Ubergriffe unter Ausnutzung der Einschränkung derWiIlensbildungl -äußerung wegen körperlichen oder psychischen Zustandes gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche Körperver-letzung — auf Straßen,Wegen und Plätzengem.} 224 StGB Seite 1 von 5 Straftatbestand Anzahl Tatverdächfige (TV) davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachsende als TV Erwachsene als TV Gefährliche Körperver— letzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB 5 Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten _gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — an/aus Kraftfahrzeugen gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — in/aus Boden-lKellerräumen, Waschküchen gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Seite 2 von 5 Straftatbestand Anzahl Tatverdächüge (TV) davon Kinder als TV Heranwachsende als TV Jugendliche als TV Erwachsene als TV Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB 1 2 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen -— Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln — an sonstigen Tatorten § 242 StGB Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Mopeds und Krafträdern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls von sonstigen Gegenständen in/aus Dienst-, Büro -, Fabrikations—‚ Werkstatt- und Lagerräumen gem. § 243 StGB Besonders schwererFall des Diebstahls vonsonstigen Gegenstän-den — in/aus Waren-häusern, Verkaufsräu-men, Selbstbedie-nungsläden gem. § 243StGB Seite 3 von 5 Straftatbestand Anzahl Tatverdächfige (TV) davon Kinder als TV Jugendhche als TV Heranwachsende als TV Erwachsene als TV Unterschlagung von sonstigen Gegenständen gem. § 246 StGB 2 Diebstahl, Unterschla— gung geringwertiger Sachen von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäusern, Ver— kaufsräumen, Selbstbedienungsläden gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschla— gung geringwertiger Sachen von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 2483 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 2483 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen von sonstigen Gegenständen — La— dendiebstahl gem. § 248a StGB Raub sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Erpressung sonstige gem. § 253 StGB Räuberische Erpressung sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Räuberische Erpres—sung sonstige — aufStraßen, Wegen oderPlätzen gern. § 255StGB Seite 4 von 5 Straftatbestand Anzahl davonTatverdächtige Kinder als Jugendli- Heran- Erwachse- (TV) TV che als TV wachsende ne als TV als TV Sachbeschädigung 1 2 sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen , Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung unbekannt sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen , Plätzen gem. § 303 StGB Seite 5 von 5 2019-01-30T13:11:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes